Außenpolitischer Grundsatz der Regierung der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU) zwischen 1955 und 1969, nach dem die BRD den Anspruch auf Alleinvertretungsrecht für das gesamte deutsche Volk erhob und keine diplomatischen Beziehungen zu Interner Link: Staaten aufnahm oder aufrechterhielt, die die Interner Link: Deutsche Demokratische Republik (DDR) völkerrechtlich anerkannten (Ausnahme: Interner Link: Sowjetunion (UdSSR) als Siegermacht des Zweiten Interner Link: Weltkriegs).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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