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Kleinstaat | bpb.de

Kleinstaat

K. bezeichnet unabhängige Interner Link: Staaten, denen aufgrund geringer geografischer Ausmaße oder geringer Interner Link: Bevölkerung nur wenig wirtschaftliche und politische Bedeutung zukommt. K. verbünden sich oft mit Nachbarstaaten aus wirtschaftlichen Gründen oder zur (militärischen) Sicherung ihres Interner Link: Staatsgebietes, z. B. das ca. 37.600 Einwohner (2016) zählende Fürstentum Liechtenstein, das außenpolitisch von der CHE vertreten wird, aber im Gegensatz zur CHE dem Europäischen Wirtschaftsraum (Interner Link: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)) beigetreten ist.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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