N. bezeichnet entweder die Überführung ausländischen Interner Link: Eigentums in nationales Eigentum oder allgemeiner die Überführung von Privateigentum in staatliches Eigentum.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: