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Notenbank | bpb.de

Notenbank

N. bezeichnet eine Bank, die das Interner Link: Recht zur Ausgabe von Banknoten (Geldscheinen) hat.

In den modernen Interner Link: Volkswirtschaften sind dazu nur die Interner Link: Zentralbanken berechtigt. Für den Euroraum ist das seit 2001 die Interner Link: Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt a. M.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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