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Öffentlicher Dienst

Ö. D. bezeichnet die Gesamtheit aller beim Bund, den Ländern, Interner Link: Gemeinden sowie Stiftungen, Anstalten und einer Interner Link: Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) beschäftigten Arbeiter, Angestellten, Interner Link: Beamten sowie deren Tätigkeit. Der ö. D. umfasste in DEU 2017 ca. 4,64 Mio. Beschäftigte; davon ca. 513.000 beim Bund, 2,32 Mio. bei den Ländern, 1,44 Mio. bei den Gemeinden und 371.000 bei den Sozialversicherungen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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