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Ombudsmann/Ombudsfrau | bpb.de

Ombudsmann/Ombudsfrau

[schwed.: Treuhänder/Treuhänderin] O. ist eine (Vertrauens-)Person oder Interner Link: Behörde, die i. d. R. von einem Interner Link: Parlament dazu berufen oder eingesetzt wurde, die Interner Link: Rechte und den Rechtsschutz anderer zu überwachen, staatliche (Verwaltungs- oder Dienst-)Stellen zu kontrollieren etc. Der O. verfügt i. d. R. nicht über eigene Eingriffsrechte, kann aber vermittelnd tätig werden und (wenn gesetzlich vorgesehen) öffentlich Bericht erstatten (in DEU z. B. Datenschutz- oder Wehrbeauftragter).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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