Bezeichnung für Interner Link: Staaten, in denen das Handeln der staatlichen Organe
1) gesetztem Interner Link: Recht (i. d. R. Interner Link: Verfassungen, in DEU dem Interner Link: Grundgesetz (GG)) untergeordnet ist, damit den Individuen bestimmte unverbrüchliche Interner Link: Grundrechte zustehen und staatlichem Handeln bestimmte Grenzen gesetzt sind und
2) alles staatliche Handeln dem (Verfassungs-)Recht und der Verwirklichung von Interner Link: Gerechtigkeit dient und zumeist (so in DEU) der richterlichen Kontrolle unterliegt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: