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Staatsoberhaupt | bpb.de

Staatsoberhaupt

S. bezeichnet den obersten Repräsentanten/die oberste Repräsentantin eines Interner Link: Staates. Das S. symbolisiert die Einheit des Staates nach innen und außen und vertritt ihn völkerrechtlich (z. B. Interner Link: Staatspräsident/Staatspräsidentin, Interner Link: Bundespräsidentin/Bundespräsident, König/Königin). S. ist in DEU die/der von der Interner Link: Bundesversammlung für fünf Jahre gewählte Bundespräsidentin/Bundespräsident.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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