1) B. bezeichnet in der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU) das Organ, dessen einzige Aufgabe es ist, die/den dt. Interner Link: Bundespräsidentin/Bundespräsidenten zu wählen. Die B. setzt sich aus allen Abgeordneten des Dt. Interner Link: Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern zusammen, die von den Länderparlamenten (Interner Link: Landtage, Interner Link: Bürgerschaft und Interner Link: Abgeordnetenhaus) nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Die B. und die Wahl des Bundespräsidenten entsprechen damit dem föderativen Aufbau und der strikt repräsentativ verfassten Interner Link: Demokratie in DEU.
2) B. bezeichnet in AUT das durch Zusammenschluss von Interner Link: Nationalrat und Interner Link: Bundesrat gebildete Gremium, vor dem der (direkt gewählte) Bundespräsident den Amtseid ablegt. Weitere Funktionen der B. beschränken sich auf den Beschluss a) einer Kriegserklärung und b) der Präsidentenanklage.
3) B. bezeichnet das Zweikammerparlament der CHE (Interner Link: Nationalrat/Interner Link: Ständerat).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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