Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Vertrag | bpb.de

Vertrag

1) Im Interner Link: Privatrecht bezeichnet V. ein Rechtsgeschäft (z. B. Kaufvertrag), das durch übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehrerer Personen (Angebot und Annahme) zustande kommt und das Rechtsverhältnisse begründet, ändert oder aufhebt (z. B. Verbindlichkeiten erzeugt oder Interner Link: Eigentum überträgt).

2) Im Interner Link: Völkerrecht wird ein V. als ausdrückliche und konkludente (d. h. schlüssig ableitbare, sich zwingend ergebende) Willensvereinbarung zwischen zwei oder mehreren Interner Link: Staaten definiert, allerdings genießen z. T. auch Interner Link: Internationale Organisationen und multinationale Interner Link: Unternehmen Status eines Völkerrechtssubjektes.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Schriftenreihe
5,00 €

»Unter Waffen schweigen die Gesetze«?

5,00 €

Was genau wird unter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord verstanden? Gerd Hankel geht grundsätzlichen Fragen des Völkerstrafrechts und humanitären Völkerrechts nach.

Hintergrund aktuell

US-Militärintervention in Venezuela

Am 2. Januar 2026 intervenierten die USA in Venezuela und nahmen den Präsidenten Nicolás Maduro gefangen. Beobachter warnen vor einer voranschreitenden Aushöhlung des Völkerrechts.

Hintergrund aktuell

Das Massaker von Srebrenica

Ab dem 11. Juli 1995 ermordeten bosnisch-serbische Soldaten in Srebrenica mehr als 8.000 meist männliche Muslime. Gegen einen UN-Gedenktag zum Völkermord hatte u.a. auch Serbien gestimmt – erfolglos.

Hintergrund aktuell

Militärischer Einsatz von Drohnen

Der militärische Einsatz von Drohnen hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Doch der Einsatz bewaffneter Kampfdrohnen ist umstritten. Ein Fall wurde vor dem BVerfG verhandelt.