I. O. sind Zusammenschlüsse von Interner Link: Staaten, die durch völkerrechtliche Verträge (Interner Link: Vertrag) gegründet worden und mit eigenen Organen und eigenen Zuständigkeitsbereichen ausgestattet sind.
I. O. dienen dazu, die konkret vereinbarten (und insofern begrenzten) politischen, militärischen, wirtschaftlichen oder sozialen Aufgaben zu erfüllen, ohne die Interner Link: Souveränität der Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen. Die weltweit wichtigste und größte I. O. sind die Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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