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Prärogative | bpb.de

Prärogative

[lat.:] P. bezeichnet das Vorrecht des Herrschers oder Souveräns. In den modernen Interner Link: Demokratien meint P. den Vorrang des – durch ordentliches parlamentarisches Verfahren – geschaffenen Interner Link: Rechts. Alle Interner Link: Staatsgewalt unterliegt dem demokratisch gesetzten Interner Link: Recht; staatliches Handeln unterliegt der Rechtmäßigkeit.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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