Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Schengener Abkommen | bpb.de

Schengener Abkommen

Im S. A. wurde vereinbart, dass zwischen den teilnehmenden Ländern die Binnengrenzen geöffnet und insb. keine Personenkontrollen mehr stattfinden. Zur Absicherung dieser Maßnahme wurde vereinbart, die gemeinsamen Außengrenzen stärker zu kontrollieren und die Zusammenarbeit der nationalen Polizeien und Justizbehörden besser auf einander abzustimmen und zu vertiefen (z. B. Schengener Informationssystem). Das S. A. ist Teil der EU-Verträge (Interner Link: Vertrag über die Europäische Union (EUV)); ihm sind bisher 22 EU-Staaten (alle außer CYP, BGR, IRL, HRV, ROU) und vier Nicht-EU-Staaten (CHE, ISL, LIE, NOR) beigetreten. Da das Interner Link: Abkommen auch Nicht-EU-Mitglieder umfasst, wird oft die Bezeichnung »Schengenraum« verwendet.

Zunehmende Interner Link: Migration und Flüchtlingsbewegungen führen seit 2015 immer wieder zu zeitweiligen Aussetzungen der Vereinbarungen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Hintergrund aktuell

Vor 25 Jahren: Der Schengen-Raum wird Realität

Am 26. März 1995 schafften die ersten europäischen Staaten die Kontrollen an ihren Binnengrenzen ab. Gleichzeitig verstärkten sie die Kooperation von Polizei und Justiz sowie den Schutz der…

Ukraine-Analysen Nr. 269

Analyse: Flucht in und aus der Ukraine

Die russische Invasion in die Ukraine hat massive Fluchtbewegungen in und aus der Ukraine hervorgerufen. Wegen des Krieges erleichtert die EU derzeit die Migration aus der Ukraine.

Video Dauer
Dokumentarfilm

Les Sauteurs – Those Who Jump

In Marokko liegt die spanische Enklave Melilla: Europa auf afrikanischem Land. Abou Bakar Sidibé dokumentiert sein Leben vor den Toren Europas. Wie viele hofft er, bald die Grenzanalage zu…