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UN-Resolution | bpb.de

UN-Resolution

UN-R. ist ein von den Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)) verabschiedeter Beschluss, der nach ausführlicher Aussprache an Interner Link: Staaten oder Konfliktparteien adressiert ist und zu konkreten Handlungen oder Unterlassungen auffordert. Resolutionen können von drei Hauptorganen der UN formuliert werden: a) die Generalversammlung und b) der Wirtschafts- und Sozialrat können Empfehlungen aussprechen, c) der Sicherheitsrat kann dagegen völkerrechtlich verbindliche Resolutionen erlassen, d. h. er kann Folgen und Strafen androhen, wenn der Resolution nicht nachgekommen wird. Hierzu wird üblicherweise die Hilfe der UN-Mitglieder angefordert.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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