Geldleistungen, die von dem Beitragsschuldner für die potenzielle Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden, und die wichtigste Quelle zur Finanzierung der Interner Link: Sozialversicherung sind (Interner Link: Sozialversicherungsbeiträge).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: