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Bürgerliches Recht | bpb.de

Bürgerliches Recht

Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen der Bürger und Bürgerinnen untereinander regelt. Teilgebiet des Interner Link: Zivilrechts. Abzugrenzen vom Interner Link: Öffentlichen Recht. Die wichtigsten Regelungen enthält das BGB. Es gilt der Grundsatz der Interner Link: Privatautonomie.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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