Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Enterbung | bpb.de

Enterbung

Wenn jemand nach dem Gesetz (§§ 1924 ff. BGB) Interner Link: Erbe wäre, der Interner Link: Erblasser aber eine entgegenstehende Interner Link: Verfügung von Todes wegen getroffen hat. Grundsätzlich geht der Wille des Erblassers (Interner Link: Testierfreiheit) dem Gesetz (Interner Link: Gesetzliche Erbfolge) vor. Es kommt aber für den Enterbten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Interner Link: Pflichtteil in Betracht oder auch die Interner Link: Anfechtung eines Interner Link: Testaments.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Südosteuropa

Der Balkan und Europa

Bis heute prägen Stereotype das Bild Südosteuropas in Westeuropa. Wo beginnt der Balkan, was eint und trennt die Staaten und warum gilt die Region immer wieder als gewalttätig, rückständig oder fremd?