Organ eines Interner Link: Gerichts, dem Aufgaben der Interner Link: Rechtsprechung zugewiesen sind. S. gibt es in Form des originären Interner Link: Einzelrichters oder in der Form des aus mehreren Interner Link: Richtern (auch Interner Link: Schöffen oder Interner Link: Richter, ehrenamtliche) bestehenden Kollegialorgans, des sog. Interner Link: Kollegialgerichts. Auch bei Kollegialgerichten sehen die Prozessordnungen zum Teil die Möglichkeit einer Übertragung von Aufgaben auf den Einzelrichter vor.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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