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World Trade Organization (WTO) | bpb.de

World Trade Organization (WTO)

Der Freihandel erlebte seine Blüte in den 1990er-Jahren. Einer der wichtigsten Schritte war die Gründung der W. im Jahre 1994. Die W.-Rechtsordnung besteht aus über 22.000 Seiten und ist damit eines der umfangreichsten Übereinkommen im Interner Link: Völkerrecht. Ein wichtiger Bestandteil der W. ist weiterhin das Interner Link: General Agreement on Tariffs and Trade (GATT), das seit 1947 besteht, seitdem aber mehrfach neoliberal reformiert wurde, also von den Interner Link: Staaten eine Deregulierung ihrer Märkte fordert, um das Ziel, den »Freihandel«, zu verwirklichen. Zu den zentralen Regelwerken der W. zählt der Interner Link: Vertrag über die Gründung der Handelsorganisation, mit dem die verschiedenen Institutionen der W. eingerichtet wurden. Weitere Vertragsbestandteile der W.-Verträge sind das GATS (General Agreement on Trade in Services, Übereinkommen zum Dienstleistungshandel), dessen Ziel ist es, einen offenen Weltmarkt für Dienstleistungen zu schaffen, mit der Perspektive bisher staatliche Dienstleistungen zu privatisieren; zur W. gehört das TRIPs, es ist das Agreement on Trade-Related Intellectual Property Rights (Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Interner Link: Rechte am geistigen Interner Link: Eigentum); geschützt werden sollen geistige Eigentumsrechte, d. h. v. a. Urheberrechte, Markenrechte und Interner Link: Patente gegen ihre Nutzung durch Unberechtigte.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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