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M 04.05 Gemeinsame Werte und Rechte als Grundlage für gutes Zusammenleben | Jugendliche zwischen Ausgrenzung und Integration | bpb.de

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M 04.05 Gemeinsame Werte und Rechte als Grundlage für gutes Zusammenleben

/ 3 Minuten zu lesen

Gemeinsame Werte und Rechte werden hier als Grundlage für Integration und Zusammenleben erläutert und diskutiert.

Maria Böhmer, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:
"Grundlage [für gutes Zusammenleben] ist, neben unseren Wertvorstellungen und unserem kulturellen Selbstverständnis, unsere freiheitliche und demokratische Ordnung, wie sie sich aus der deutschen und europäischen Geschichte entwickelt hat und im Grundgesetz ihre verfassungsrechtliche Ausprägung findet."

Aus: Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Gutes Zusammenleben – klare Regeln, 2006.

Aufgaben:

  • Welche Bedingungen/Faktoren sind für die Maria Böhmer, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Grundlage für gutes Zusammenleben?

  • Was meint Frau Böhmer mit "unsere Wertvorstellungen"? Welche gemeinsamen Werte fallen dir konkret ein?

  • Was versteht sie unter "unsere freiheitliche und demokratische Ordnung"? Versuche dies mit deinen eigenen Worten kurz zu erklären. (Du kannst ergänzend auch die nachstehenden Informationen zu den Menschen- und Grundrechten zu Rate ziehen.)

Im Folgenden findest du Informationen und Aufgaben zu Menschen- und Grundrechten in Deutschland:

Menschenrechte und Grundrechte (allgemein)
Alle Menschen sollten bestimmte Rechte haben, gleichgültig in welchem Land oder Staat der Erde sie leben. Dies sind die Menschenrechte. Sie wurden von den Vereinten Nationen im Jahr 1948 aufgeschrieben. So sollen die Staaten dieser Welt angespornt werden, sich daran zu halten. Viele Staaten, darunter auch Deutschland, haben diese Rechte in ihrer Verfassung als so genannte Grundrechte festgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf Leben und auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit. Dies heißt zum Beispiel, dass niemand gefoltert werden darf. Jeder hat auch das Recht, seine Meinung frei zu sagen, ohne dafür bestraft zu werden. Jeder Mensch soll außerdem sicher sein, dass er glauben kann, was er will, er darf keine Nachteile wegen seiner Religion erfahren. Das Wahlrecht bestimmt, dass die Menschen in demokratischen Wahlen regelmäßig wählen dürfen; das Recht auf Bildung besagt, dass alle Menschen etwas lernen dürfen und das Recht auf Eigentum stellt sicher, dass jeder etwas als sein Eigentum besitzen darf. Das sind nur einige der Grundrechte. In vielen Ländern der Welt werden diese Menschenrechte von der Staatsmacht missachtet. Das zeigt, dass es keineswegs selbstverständlich ist, dass die Menschenrechte anerkannt sind und dass jeder aufpassen muss, dass der Staat diese Rechte auch achtet.

Aus: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Hanisauland. Politik für Kinder, Externer Link: http://www.hanisauland.de (28.11.2007).

Grundrechte in Deutschland
Allgemein: Grundrechte sind die in den Verfassungen der jeweiligen Staaten aufgelisteten staatlich garantierten Freiheitsrechte des Individuums gegenüber der Staatsmacht. [...]
Deutschland: Die Grundrechte werden in Abschnitt I des Grundgesetzes (GG) allen anderen grundgesetzlichen Regelungen vorangestellt. Dabei bestätigen die in Artikel 1-7, 10, 13, 14, 16a, 17 genannten Rechte die Menschenrechte, sie gelten für "alle Menschen". Die in Artikel 8, 9, 11, 12, 16 genannten Rechte beziehen sich dagegen ausschließlich auf die dt. Staatsbürger (i.S.d. Art. 116 GG). Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Aus: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006, zitiert nach Lexikoneintrag der BpB: Externer Link: http://www.bpb.de (28.11.2007).

Das Grundgesetz
Das Grundgesetz (es wird oft mit GG abgekürzt) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, wie unser Land offiziell heißt. Das Grundgesetz gibt es seit der Staatsgründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949. In ihm stehen die allerwichtigsten "Spielregeln" für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Alle Behörden, Gerichte, alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich daran halten. Kein Gesetz, das in unserem Land gilt, darf dem Grundgesetz widersprechen.

Aus: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Hanisauland. Politik für Kinder, Externer Link: http://www.hanisauland.de (28.11.2007).

Aufgaben:

  • Welche Grundrechte sind in der deutschen Verfassung (Grundgesetz) festgeschrieben und für wen gelten sie? Fertige hierzu eine (3-spaltige) Tabelle an. Bei Bedarf kannst du ergänzend das Grundgesetz selbst zur Hilfe nehmen, den genauen Inhalt findest du unter: Externer Link: http://www.bpb.de/wissen/Q01ETK,0,Das_Grundgesetz_f%FCr_die_Bundesrepublik_Deutschland.html

  • Welche Wertigkeit haben die Grundrechte in Bezug auf andere Gesetze?

  • Wenn du dir deine Arbeitsergebnisse zur Aussage der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die zu den Grundrechten anschaust, gibt es Bedingungen für gutes Zusammenleben, die Frau Böhmer genannt hat, die aber nicht im Grundgesetz zu finden sind? Und wenn ja, welche sind das?

Fussnoten