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Bewerbungsfrist abgelaufen: Ideenwettbewerb für Webvideoprojekte | Bewegtbild und politische Bildung | bpb.de

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Bewerbungsfrist abgelaufen: Ideenwettbewerb für Webvideoprojekte "Prävention, Jugend, (Islamistischer) Extremismus – Sensibilisierung im Social Web" (Thema 1) und "Zwischen Vielfalt und Ungleichheit – Gesellschaft gerecht gestalten" (Thema 2)

/ 10 Minuten zu lesen

Hier finden Sie alle Informationen und Dokumente zum Ideenwettbewerb. Bewerbungsschluss 31.03.2023 – 11:00 Uhr.

Ideenwettbewerb Webvideo

"Extremismus-Prävention" & "Soziale Ungleichheit"

Ideenwettbewerb Webvideo

Die bpb sucht Medienschaffende mit kreativen Ideen rund um das Social Web und Webvideo. Einreichungen bis zum 31.03.23 möglich.

  • Was? Webvideoformate/Social-Web-Formate

  • Wer? Produktionsfirmen, Produzent/-innen, Creator/-innen, Medienschaffende

  • Wann? Bewerbung inkl. Grobkonzept bis zum 31.03.2023, 11 Uhr

Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Ihre Aufgabe ist es, Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.

Der Fachbereich "Zielgruppenspezifische Angebote" der bpb entwickelt u. a. Medienformate der politischen Bildung, die Jugendliche und junge Erwachsene erreichen sollen, deren politische Meinungs- und Willensbildung eng an die Nutzung des Social Web geknüpft ist. Um ein selbstbestimmtes Handeln von jungen Menschen in ihrer digitalen Lebenswelt zu fördern, plant die bpb mit einem Ideenwettbewerb zu den Themen "Prävention, Jugend, (Islamistischer) Extremismus – Sensibilisierung im Social Web" (Thema 1) und "Zwischen Vielfalt und Ungleichheit – Gesellschaft gerecht gestalten" (Thema 2) die Entwicklung und Umsetzung von partizipativen und interaktiven Webvideo-/Social-Web-Formaten.

Für die Umsetzung in 2023 stehen insgesamt 300.000 € (zzgl. MwSt.), für 2024 ca. 200.000 € (zzgl. MwSt.) zur Verfügung. Je nach Projektrahmen können 2023 und 2024 jeweils mehrere Projekte zwischen 50.000 – 100.000 € umgesetzt werden.

Die Ausschreibung als Interner Link: PDF herunterladen.

Das Bewerbungsformular als Interner Link: PDF herunterladen.

Was wird gesucht?

Gesucht werden Webvideo-Projekte zur Veröffentlichung auf YouTube und/oder weiteren Plattformen des Social Web zu zwei separaten Themen:

  • Thema 1: "Prävention, Jugend, (Islamistischer) Extremismus – Sensibilisierung im Social Web"

  • Thema 2: "Zwischen Vielfalt und Ungleichheit – Gesellschaft gerecht gestalten"

Die Webvideo-/Social-Web-Formate sollen in Zusammenarbeit mit Creator/-innen, YouTuber/-innen, Multiplikator/-innen umgesetzt werden und (mindestens) auf ihren Plattformen erscheinen. Im Rahmen des Ideenwettbewerbs sind den Formaten bzw. Genres der Projekte keine Grenzen gesetzt, solange sie den Zielsetzungen und Zielgruppen entsprechen. Denkbar sind z. B. fiktionale oder nicht-fiktionale Webvideoserien, Informations-/Newsformate, Empowerment-Formate, Comedy, animierte Formate, kanalübergreifende Aktionen usw. Zu festen Bestandteilen der eingereichten Ideen sollten auch ein Community Management (z. B. fachgerechte Begleitkommunikation), eine Kommunikations- und Veröffentlichungsstrategie inkl. Werbebudget (Social Advertising) sowie die Qualitätssicherung des Projekts mitgedacht werden.

Eine zentrale Grundlage der Arbeit der bpb ist der sogenannte Beutelsbacher Konsens von 1976. Kurz gefasst enthält dieser Konsens drei Elemente:

  1. Überwältigungsverbot: Keine Behinderung bei der Gewinnung eines eigenen Urteils. Es muss verhindert werden, die Zielgruppe im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln.

  2. Kontroversitätsgebot: Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss kontrovers dargestellt werden. Es müssen unterschiedliche Standpunkte und Alternativen aufgezeigt werden, um Indoktrination zu verhindern.

  3. Schüler/-innenorientierung: Befähigung, eine politische Situation und die eigene Interessenslage zu analysieren. Dies soll im weiteren Schritt auch dazu dienen, an gesellschaftspolitischen Prozessen teilzuhaben, oder diese mitzugestalten.

Die Partner der bpb sind aufgefordert, diesen Prinzipien jederzeit Rechnung zu tragen. Das bedeutet auch, dass jeweils aktuelle Forschungs- und Wissenschaftsstände zu berücksichtigen sind. Werden Gutachter/-innen oder Expert/-innen miteinbezogen, sollen diese über eine hohe wissenschaftliche Eignung verfügen und mit den oben genannten Grundsätzen vertraut sein. Falsche oder nicht vom Grundgesetz gedeckte Inhalte sollen umgehend richtiggestellt oder bestenfalls gar nicht gezeigt werden, damit es nicht zu einer Manifestation von Stereotypen kommt.

Die bpb verfolgt einen diversitätsorientierten und diskriminierungssensiblen Ansatz, sowohl mit Blick auf Teilnehmende als auch die Produktionen.

Wer ist die Zielgruppe?

  • Primäre Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren, die politische Informationen maßgeblich über soziale Medien beziehen und klassische Angebote der politischen Bildung nur begrenzt wahrnehmen

  • Sekundäre Zielgruppe: Jugendliche und junge Menschen zwischen 28 und 34 Jahren, die zur Informations- und Meinungsbildung primär Netzwerke und Kommunikationsplattformen des Social Web nutzen

Was sind die Ziele?

  • Förderung von Einsicht und Reflexion über (eigene) Lebensrealitäten als Teil des politisch-gesellschaftlichen Diskurses

  • Vermittlung von Hintergrundinformationen im Themenfeld religiös begründeter Extremismus ODER im Themenfeld sozialer Ungleichheit und Diskriminierung

Wer kann sich bewerben?

Eingeladen zur Bewerbung sind Produktionsfirmen, Produzent/-innen, Creator/-innen und Medienschaffende, die Erfahrungen mit der Konzeption, Realisierung und Bewerbung von Webvideos im Social Web sowie in der Formatierung von (Bildungs-)Formaten für junge Zielgruppen haben.

Welche Themen sollen konkret behandelt werden?

Die beiden o.g. Themen (1 und 2) lassen Raum, um unterschiedliche Facetten aktueller Herausforderungen zu beleuchten. Die vorgeschlagenen Ideen/Projekte sollten sich gezielt mit aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen beschäftigen bzw. zur Auseinandersetzung mit ihnen anregen. Dadurch sollen Gestaltungsmöglichkeiten für eine gerechte, diskriminierungsfreie und demokratische Gesellschaft aufgezeigt werden. Folgende Schwerpunkte unter den jeweiligen Hauptthemen wären denkbar:

Thema 1: "Prävention, Jugend, (Islamistischer) Extremismus – Sensibilisierung im Social Web"

  • antimuslimischer Rassismus im Zusammenspiel mit Radikalisierung

  • Sichtbarkeit, Repräsentation und Empowerment: Musliminnen im Netz

  • Lernen aus Biografien: Radikalisierung und Distanzierung

Thema 2: "Zwischen Vielfalt und Ungleichheit – Gesellschaft gerecht gestalten"

  • Bildung/Arbeit/Wohnen: Hier könnten bspw. folgende Themen behandelt werden: ungleiche Bildungsvoraussetzungen sowie ungleiche Zugangsvoraussetzungen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Bildungsstand, alternative (Weiter-)Bildungsmöglichkeiten etc.

  • Globalisierung: Die Globalisierung beeinflusst all unsere Lebensbereiche, mögliche Themen unter diesem Schwerpunkt wären: Klimagerechtigkeit, ungleiche Folgen der Klimakrise (international, intergenerational), Arbeits- und Anstellungsverhältnisse, Energiekrise etc.

  • Politische Teilhabe: Damit ist die Reflexion über aktuelle politische Machtstrukturen adressiert. Mögliche Themen: Sichtbarmachung von Gruppen mit Diskriminierungserfahrung, Möglichkeiten der Repräsentation in und für die Politik, etc.

Diese Auflistung dient lediglich als Anregung. Weitere Schwerpunkte innerhalb der beiden Hauptthemen sind möglich.

Wie genau verläuft der Ideenwettbewerb und wohin schicke ich meine Bewerbung?

Der Ideenwettbewerb wird in einem dreistufigen Auswahlverfahren durchgeführt.

Stufe 1

  • Bitte schicken Sie uns bei Interesse folgende Unterlagen zu:


  • 1. das vollständig ausgefüllte Interner Link: Bewerbungsformular,

    2. Ihr Grobkonzept zur Formatidee (max. 2 Seiten / je Seite 1.800 Zeichen ohne Leerzeichen).

  • Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail mit dem Betreff "Bewerbung Ideenwettbewerb Webvideo 2023" bis zum 31.03.2023 (11:00 Uhr) an: E-Mail Link: bewegtbild@bpb.de

  • Bis zum 17.03.2023 (12:00 Uhr) haben alle Bewerber/-innen die Möglichkeit per E-Mail Rückfragen zu stellen. Diese werden ggf. in mehreren Schritten bis zum 24.03.2023 an alle Teilnehmenden – über www.bpb.de/webvideo – beantwortet.

Stufe 2

Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und einer Eignungsprüfung werden bis zu 10 Bewerbungen (für beide Themenblöcke) mit Hilfe der beigefügten Matrix-Bewertung ausgewählt. Eine Information, ob Sie mit Ihrer Bewerbung zur zweiten Stufe eingeladen sind, erhalten Sie voraussichtlich bis zum 14.04.2023

  • Sie haben dann bis zum 30.04.2023 (11:00 Uhr) Zeit nachstehende Unterlagen einzureichen. Wichtig: Senden Sie uns die folgenden Dokumente erst nach gesonderter schriftlicher Aufforderung (per E-Mail) zu. In dieser zweiten Stufe erhalten Sie bereits einen Entwurf eines später ggf. zu schließenden Vertragstextes.


  • 1. Ein Feinkonzept (ca. 14-18 Seiten, inkl. eines konkreten und verbindlichen Zeit- und Kostenplans). Bitte machen Sie grundlegende Änderungen zu den Angaben im Bewerbungsformular kenntlich, sollten sich diese in der Zwischenzeit ergeben haben.

    2. Kreativteil: Einreichung eines Videopiloten (30 Sek. bis 2:30 Minuten) des eingereichten Formats plus ggf. eine weitere Arbeitsprobe, falls interaktive Elemente vorgesehen sind.

    3. Absichtserklärung: Bitte fügen Sie die schriftliche Absichtsbekundung projektbeteiligter Multiplikator/-innen bzw. Creator/-innen bei.

  • Die Auswahl geeigneter Formate wird anhand der veröffentlichten Bewertungskriterien im Bewerbungsformular durch die bpb erfolgen.

Stufe 3

  • Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ab ca. KW 19 wird mit den letzten geeigneten Bietenden eine Feinabstimmung der Leistungsbeschreibung auf Basis der bis dahin eingereichten Dokumente (inkl. Zeit- und Kostenplan) vorgenommen. Vorgesehen sind die gestaffelte Beauftragung und Produktion für den Zeitraum von Mai/Juni bis Winter 2023 sowie die gestaffelte Beauftragung und Produktion sowie Veröffentlichung über das Jahr 2024 verteilt.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung.

Wird die Einreichung honoriert?

Die Einreichung des Bewerbungsformulars sowie Grobkonzeptes in Stufe 1 wird nicht honoriert.

In Stufe 2 wird die Abgabe eines nach Aufforderung erstellten Feinkonzepts inkl. Kreativteil (Videopiloten plus ggf. weiterer Elemente) und Absichtserklärung mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 € (ggf. exkl. MwSt.) vergütet.

Für Stufe 3 werden Bewerber/-innen schriftlich benachrichtigt, mit denen die bpb endgültige Verhandlungen für die Umsetzung des eingereichten Feinkonzeptes aufnehmen möchte.

Die eingereichten Konzepte werden vertraulich behandelt.

Häufig gestellte Fragen

Auf welchen Plattformen soll das Webvideo verbreitet werden?

Die Formate können auf den Plattformen der Creator/-innen, YouTuber/-innen und Multiplikator/-innen gänzlich verbreitet werden. Möglich wäre aber auch ein eigener Format-Kanal und eine Cross-Promotion durch die jeweiligen Creator/-innen, YouTuber/-innen und Multiplikator/-innen.

Zu Thema 2: Geht es darum, eine junge Zielgruppe für das Thema soziale Ungleichheit zu sensibilisieren oder sollen Menschen, die von sozialen Ungleichheiten betroffen sind, durch das Format motiviert werden, alternative Lebens- und Partizipationsmöglichkeiten zu wählen?

Beide Optionen sind möglich. Es geht vor allem darum, junge Menschen mit den Formaten zu erreichen, die sich von klassischen Angeboten der politischen Bildung nicht angesprochen fühlen. Das beinhaltet zum einen junge Menschen, die von sozialen Ungleichheiten betroffen sind, aber auch Menschen, die sich nicht mit politischen Inhalten auseinandersetzen.

Ich habe eine Formatidee, bin aber selbst nicht als YouTuber oder Content Creator aktiv. Ich arbeite für diese Idee bereits mit einer Produktionsfirma zusammen. Soll ich nun als Person das Bewerbungsformular ausfüllen oder soll die Produktionsfirma das übernehmen?

Beide Varianten sind möglich. Es können sich sowohl Einzelpersonen, als auch Agenturen oder Produktionsfirmen bewerben. Die Zusammenarbeit mit einer Agentur oder Produktionsfirma kann aber vor dem Hintergrund der professionalisierten Strukturen und Netzwerke vorteilhaft sein. Bewertet werden die Einreichungen unter anderem unter den Gesichtspunkten der bestehenden Netzwerke, Reichweite und Zielgruppenfokus. Eine individuelle Bewerbung ist dennoch möglich solange die Eignungskriterien erfüllt sind. Alle weiteren Kriterien sind im Bewerbungsformular inkl. der Gewichtung transparent dargestellt. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die bpb bei Beauftragung die alleinige Mittelgeberin, Auftraggeberin sowie Rechteinhaberin der Endprodukte ist. Die Interessen der Produktionsfirmen dürfen dem nicht entgegen stehen.

Frage zum Budget: Wie ist die Aufteilung des Budgets für das Jahr 2023 zu verstehen? Können für die zur Verfügung stehenden 300.000 Euro im Jahr 2023 z.B. 6 YouTube-Folgen à 50.000 Euro oder 3 Folgen für 100.000 Euro erstellt werden ODER hat ein Projekt ein Maximalbudget von 100.000 Euro?

100.000 Euro ist die Maximalsumme, die pro Projekt zur Verfügung steht. Beispielsweise wäre also die Erstellung von mehreren YouTube-Folgen, die in der Summe aber 100.000 Euro nicht übersteigen, möglich. Denkbar sind aber auch kleinere Projekte an der unteren Budgetspanne ab 50.000 Euro. Sollten Sie mehrere Projektideen einreichen wollen, füllen Sie bitte pro Projektidee einen neuen Bewerbungsbogen aus und geben Sie je ein entsprechendes Grobkonzept ab. Bitte beachten Sie, dass wir gemäß der Bewertungsmatrix und der Ausschreibungshinweise jedes Projekt als Einzelidee bewerten, um sie mit allen anderen Einreichungen vergleichen zu können.

Gibt es die Möglichkeit, die Gewinner des Wettbewerbs aus den letzten Jahren und ihre Produkte zu sehen?

Webvideo- und Social-Web-Projekte, die aus vergangenen Ideenwettbewerben hervorgegangen sind, finden Sie hier unter "Aktuelle Projekte": Interner Link: https://www.bpb.de/lernen/bewegtbild-und-politische-bildung/

Sollen alle Videos erst nach abgeschlossener Produktion im Jahr 2024 veröffentlicht werden oder ist auch eine Veröffentlichung erster Videos im Jahr 2023, parallel zur Produktion der restlichen Inhalte, denkbar?

Die Formate können sowohl 2023 als auch 2024 veröffentlicht werden.

Werden die Themenbereiche 1 und 2 als zwei geschlossene Wettbewerbe behandelt, für die jeweils die besten Ideen umgesetzt werden oder treten auch die Formatideen zu Themenbereich 1 gegen Ideen zu Themenbereich 2 an?

Die Einreichungen zu den beiden Themenbereichen werden separat ausgewertet und stehen nicht in Konkurrenz zueinander. Sollte eine Projektidee zu beiden Themenbereichen passen, können Sie im Bewerbungsformular zum jetzigen Zeitpunkt noch beide Themen ankreuzen. Spätestens zur Einreichung des Feinkonzepts in Stufe 2, muss aber feststehen, ob das Projekt Thema 1 oder Thema 2 zuzuordnen ist. Eine Information, ob Sie mit ihrer Bewerbung zur zweiten Stufe eingeladen sind, erhalten Sie voraussichtlich bis zum 14.04.2023.

Muss die Formatidee ein bisher nicht existierendes Format beschreiben oder kann auch eine Themenreihe innerhalb eines bereits bestehenden Formats eingereicht werden?

Beide Optionen sind möglich.

Mit Bezug auf die Definition der Zielgruppe: Was genau ist mit "klassischen Angeboten politischer Bildung" gemeint?

Klassische Angebote der politischen Bildung sind zum Beispiel Veranstaltungsreihen oder Printpublikationen. Im Arbeitsbereich Bewegtbild und politische Bildung konzentrieren wir uns auf gesellschaftliche Gruppen, die kein ausgeprägtes Interesse an Politik oder Motivation für politische Bildungsprozesse kennzeichnet und die daher eher seltener klassische Angebote der politischen Bildung wahrnehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Interner Link: https://www.bpb.de/lernen/bewegtbild-und-politische-bildung/tv-formate/309715/einstieg-bewegtbild-und-politische-bildung/

Ist es möglich, für den Kreativteil in Stufe 2 bereits in der Vergangenheit erstellte Videos als Videopiloten zu nutzen?

Für den "Kreativteil" innerhalb der zweiten Stufe wird die Erstellung eines Videopiloten vorausgesetzt. Die Abgabe eines nach Aufforderung erstellten Feinkonzepts inkl. Kreativteil und Absichtserklärung wird mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 € (ggf. exkl. MwSt.) vergütet. Bereits in der Vergangenheit erstellte Videos können als Zusatz dienen, werden aber als Ersatz für den Kreativteil nicht akzeptiert. Es ist jedoch möglich, Elemente vorhandener Videos als Schnittsequenzen wiederzuverwerten; dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn auf ein schon existierendes Format aufgebaut werden soll.

Soll das Corporate Design der bpb einheitlich gewahrt werden?

Durch Platzierung unseres Logos muss erkennbar sein, dass es sich um ein im Auftrag der bpb entwickeltes Format handelt. Insgesamt kann das Produkt aber einen eigenen Stil entwickeln.

Wie sieht die Zusammenarbeit bzw. Arbeitsteilung zwischen bpb und den Medienschaffenden aus?

Das Projekt wird vollständig von den Medienschaffenden konzipiert und in enger Absprache mit der bpb (inklusive Abnahmeschleifen) umgesetzt. Als Auftraggeberin muss die bpb alle Inhalte freigeben, bevor sie veröffentlicht werden.

Was ist mit Community Management gemeint?

Unter Community Management verstehen wir hier die Begleitung der durch das Projekt entstehenden "Online Community", also derer, die dem Projekt folgen, es konsumieren und mit ihm interagieren. Ein Beispiel wäre die Beantwortung von Fragen in der Kommentarspalte und Einordnung sowie Begleitung entstehender Diskussionen.

Wonach richten sich die Veröffentlichungstermine?

Die Veröffentlichungstermine werden im Feinkonzept vom Bewerber/der Bewerberin festgelegt und bei Beauftragung von der bpb angenommen und vertraglich festgehalten.

Was wird unter Qualitätssicherung des Projekts verstanden?

Verschiedene Ansätze sind möglich. In der Vergangenheit wurden beispielsweise wissenschaftliche Begleitungen beauftragt oder Umfragen unter den Userinnen und Usern durchgeführt.

Wie lange ist man als Auftragnehmer/-in auch nach Veröffentlichung des Projekts noch eingebunden (bspw. in der Betreuung eines Social-Media-Kanals)?

Der Zeitraum wird vertraglich beidseitig festgehalten. In der Regel ist die Leistung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers kurz nach Ende der (letzten) Veröffentlichung erbracht.

Zu Thema 2: Sind Einreichungen, die nur eine bestimmte benachteiligte Gruppe fokussieren, möglich oder wird erwartet, dass so gut wie alle benachteiligten Bevölkerungsgruppen in einem Format fokussiert werden?

Der Fokus auf eine gesellschaftlich benachteiligte Gruppe ist möglich.

Ist es möglich, mehrere Ideen zu beiden Themengebieten einzureichen?

Ja, das ist möglich. Bitte füllen Sie pro Projektidee einen neuen Bewerbungsbogen aus und geben Sie je ein entsprechendes Grobkonzept ab. Bitte beachten Sie, dass wir gemäß der Bewertungsmatrix und der Ausschreibungshinweise jedes Projekt als Einzelidee bewerten, um sie mit allen anderen Einreichungen vergleichen zu können.

Darf man für eine Idee auch mehrere, alternative aber sinnvolle Produktions- und Veröffentlichungszeiträume vorschlagen? Zum Beispiel in 2023 und einen alternativen Zeitraum in 2024?

Ja, das ist möglich. Bitte kreuzen Sie in diesem Fall im Bewerbungsformular unter "3. Zeit- und Kostenschätzung" beide Zeiträume (2023 und 2024) an und erläutern Ihre Überlegungen im Feld "Veröffentlichungszeitraum kurz erläutern".

Können wir uns auch als Verein oder Organisation bewerben?

Ja, Bewerber/-innen müssen nicht zwangsläufig Medienproduktionsfirmen sein.

Fussnoten

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