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Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel? Begleitmaterial zum bpb-Online-Angebot Wahl-O-Mat

/ 8 Minuten zu lesen

Mehrere Arbeitsgruppen erhalten unterschiedliche Aufgaben, die darauf ausgerichtet sind, das Zulassungsverfahren eines Kandidaten bzw. einer Kandidatin in den wesentlichen Punkten nachzustellen.

Stimmzettel für die Bundestagswahl am 26. September 2021 (© picture-alliance, CHROMORANGE | Udo Herrmann)

Materialien zum Download

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Interner Link: Wahl-O-Mat Themenbezug UE Wahlvorschläge Schüler AG 1
Interner Link: Wahl-O-Mat Themenbezug UE Wahlvorschläge Schüler AG 2

Unterrichtseinheit Wahlvorschläge

Zielgruppe Klasse 10 / 11 bzw. Altersgruppe ab 16 Jahre
Ziel Die Schülerinnen und Schüler sollen die Voraussetzungen für eine Abgeordneten-Kandidatur erarbeiten.
Dauer 90 Min., plus Arbeitsphasen außerhalb des Unterrichts.
Aufwand gering – mittel
Material PC mit Internetanschluss zur Recherche
Alternativ Quellen in Papierform (insb. Landeswahlgesetz)
Links Externer Link: www.bundeswahlleiter.de
Externer Link: www.bundeswahlleiter.de/landeswahlleiter

Methodischer Ansatz

Mehrere Arbeitsgruppen erhalten unterschiedliche Aufgaben, die darauf ausgerichtet sind, das Zulassungsverfahren eines Kandidaten bzw. einer Kandidatin in den wesentlichen Punkten nachzustellen.

Arbeitsgruppe 1

  • Parteien und Wählervereinigungen
    Eine Arbeitsgruppe recherchiert, was Parteien und Wählervereinigungen sind, welche Aufgabe sie haben, wie sie entstehen und unter welchen Voraussetzungen sie anerkannt und zur Wahl zugelassen werden.

Arbeitsgruppe 2

  • Kandidaten für ein Mandat
    Diese Arbeitsgruppe recherchiert, wem das passive Wahlrecht zusteht, welche Voraussetzungen für eine Kandidatur notwendig sind und wie die Kandidaten auf den Wahlzettel kommen.

Beide Arbeitsgruppen erhalten als Einführungstext die nachfolgende kurze Darstellung der Zusammenhänge und recherchieren die weiterführenden Informationen direkt aus dem Landeswahlgesetz oder anderen Quellen.

Präsentation

Die Ergebnisse werden von den Arbeitsgruppen aufbereitet und im Plenum präsentiert.

Arbeitsgruppe 1: Parteien und Wählervereinigungen


Hinweise für die Gruppenarbeit

Aufgabenstellung

Diese Arbeitsgruppe soll recherchieren und vorstellen,

  • was eine Partei ist und welche Aufgaben sie hat

  • wie eine Partei entsteht und wie sie zugelassen wird

  • welchen Zusammenhang es zwischen Parteien und Wahlkandidaten gibt

Vorgehensweise

Zunächst vereinbart die Gruppe,

  • in welche Arbeitspakete sie das Thema aufteilen möchte (s. "Leitfragen") und welche Teams diese Arbeitspakete übernehmen,

  • welche Rahmenbedingungen (Medium, Umfang, Dauer etc.)für die gemeinsame Präsentation gelten sollen, an die sich jedes Team mit seinen Arbeitspaketen orientieren kann.

Anschließend gehen die Teams an die Arbeit, recherchieren und bereiten die Ergebnisse für die gemeinsame Präsentation auf. Daher sollten die Teams sich abstimmen, um z.B. Überschneidungen zu vermeiden oder Informationen abzugleichen.

Die gesamte Präsentation der Gruppe soll etwa 15 Minuten dauern.

Leitfragen

Definition einer Partei

  • Was ist eine Partei?

  • Was unterscheidet sie von einer anderen Gruppe (z.B. Verein)?

  • Wo ist die Arbeit der Parteien gesetzlich geregelt?

Entstehung einer Partei

  • Wer kann eine Partei gründen?

  • Welche Voraussetzungen sind dazu nötig?

  • Wem teilt man die Gründung mit?

Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel?

Einleitung

Bei Wahlen werden Abgeordnete in das jeweilige Parlament gewählt. Aber wie gelangen die Wahlvorschläge auf den Wahlzettel?

Da Wahlen das herausragende Merkmal einer demokratischen Ordnung sind, ist alles, was die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen angeht, bis aufs kleinste Detail durch Gesetze und Vorschriften geregelt. Dies betrifft die Bestimmungen des Wahlrechts, die Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Parteien, die Organe und Regelungen zur Durchführung einer Wahl bis zur Ausstattung der Wahllokale oder der Kandidaten-Reihenfolge auf den Wahlzetteln.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen hierzu sind zu finden

sowie in den wahlbezogenen Landesregelungen

  • in der Verfassung der Bundesländer

  • in den Landeswahlgesetzen

  • sowie in den Wahlordnungen der Bundesländer

Wegen der unterschiedlichen landesspezifischen Wahlgesetze der Bundesländer wird in den folgenden Abschnitten in einer kurzen Übersicht die Frage behandelt, welche Voraussetzungen generell notwendig sind, damit die Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlzettel (Stimmzettel) aufgenommen werden.

Kandidaten für ein politisches Mandat

Wie werde ich Kandidat/in?

Wer selbst Kandidat oder Kandidatin (Bewerber, Anwärter für ein Mandat) sein kann, ist in den jeweiligen Landeswahlgesetzen geregelt. Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sind hierbei die wichtigsten Kriterien.

Direktkandidaten, Einzelkandidaten und Listenplätze

Kandidaten und Kandidatinnen, die sich direkt als Abgeordnete ihres Kreises für den Landtag zu Wahl stellen wollen, können entweder von Parteien bzw. Wählergruppen aufgestellt (nominiert) werden oder unmittelbar als Einzelkandidaten antreten.

Kandidaten und Kandidatinnen, die über die Kandidatenlisten ihrer Partei ins Parlament kommen Diese Listen werden in einer durch die Partei festgelegten Reihenfolge der Kandidaten eingereicht. Auf dieser Liste können auch Kandidaten stehen, die bereits als Direktkandidaten antreten. Sollten sie kein Direktmandat gewinnen, sind sie über die Liste auf einem der vorderen Plätze abgesichert.

Wie kommt man auf den Wahlzettel?

Vorschläge

Parteien, Wählergruppen oder Einzelkandidaten reichen ihre Vorschläge für die Direktkandidaten oder Kandidatenlisten beim jeweils zuständigen Wahlleiter ein.

Die Informationen zu den Voraussetzungen, zu notwendigen Unterlagen und Fristen können bei den zuständigen Wahlleitern angefordert werden oder stehen über deren Internet-Seite zur Verfügung.

Insbesondere die Parteien und Wählergruppen müssen für ihre Kandidatinnen und Kandidaten eine ordnungsgemäße, sprich demokratisch durchgeführte Nominierung nachweisen. D.h., die Nominierung wird nicht im kleinen Kreis entschieden, sondern in einer ordentliche Wahl durch eine Partei- oder Mitgliederversammlung – so, wie es die Satzung der Partei oder Wählergruppe vorschreibt.

Zulassung

Neue Parteien, die noch nicht als Partei anerkannt sind (z.B. dadurch, dass sie an einer früheren Bundestags- oder Landtagswahl teilgenommen haben), müssen erst als Partei anerkannt werden. Dies können sie beim Wahlausschuss beantragen. Die neue Partei muss z.B. selbst nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut sein und muss über eine Satzung und ein Programm verfügen.

Außerdem müssen diese neuen Parteien ebenso wie Wählergruppen und Einzelbewerber eine Mindestanzahl Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten nachweisen.

Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Landtagswahl entscheiden die jeweils zuständigen Wahlausschüsse.

Reihenfolge der Namen auf dem Wahlzettel

Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlzettel ist nicht zufällig, sondern funktioniert nach folgenden Regeln:

  • Die Reihenfolge richtet sich zunächst nach den Ergebnissen der letzten Wahl.

  • Bei neuen Parteien oder Wählergemeinschaften folgen anschließend die Listen in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Wahlleiter bzw. bei gleichem Eingangsdatum in alphabetischer Folge.

  • Bei Kandidatenlisten werden auf den Wahlzetteln nur die ersten fünf Kandidaten aufgeführt.

  • Die Reihenfolge der Direktkandidatinnen und -kandidaten richtet sich zunächst nach der Reihenfolge der Landeslisten (also zunächst die von den Parteien aufgestellten Bewerber/innen).

  • Danach folgt die Reihenfolge nach Eingang der Vorschläge beim Kreiswahlleiter bzw. bei gleichem Eingangsdatum in alphabetischer Folge.

Arbeitsgruppe 2: Kandidaten für ein Mandat

Hinweise für die Gruppenarbeit

Aufgabenstellung

Diese Arbeitsgruppe soll recherchieren und vorstellen:

  • wie ein Wahlzettel für die anstehende Wahl aussieht und wie er zu verstehen ist

  • wer für ein politisches Mandat kandidieren kann

  • und wie ein Kandidat auf den Stimmzettel kommt

Vorgehensweise

Zunächst vereinbart die Gruppe,

  • in welche Arbeitspakete sie das Thema aufteilen möchte (s. "Leitfragen") und welche Teams diese Arbeitspakete übernehmen,

  • welche Rahmenbedingungen (Medium, Umfang, Dauer etc.)für die gemeinsame Präsentation gelten sollen, an die sich jedes Team mit seinen Arbeitspaketen orientieren kann.

Anschließend gehen die Teams an die Arbeit, recherchieren und bereiten die Ergebnisse für die gemeinsame Präsentation auf. Daher sollten die Teams sich abstimmen, um z.B. Überschneidungen zu vermeiden oder Informationen abzugleichen. Die gesamte Präsentation der Gruppe soll etwa 15 Minuten dauern.

Leitfragen

Definition Wahlrecht

  • Was ist das aktive und das passive Wahlrecht?

  • Welche Voraussetzungen sind für das passive Wahlrecht erforderlich?

Entstehung einer Kandidatur

  • Wer nominiert eine Kandidatin / einen Kandidaten?

  • Welche Voraussetzungen sind dazu nötig?

  • Wer lässt Kandidaten zur Wahl zu?

Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel?

Einleitung

Bei Wahlen werden Abgeordnete in das jeweilige Parlament gewählt. Aber wie gelangen die Wahlvorschläge auf den Wahlzettel?

Da Wahlen das herausragende Merkmal einer demokratischen Ordnung sind, ist alles, was die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen angeht, bis aufs kleinste Detail durch Gesetze und Vorschriften geregelt. Dies betrifft die Bestimmungen des Wahlrechts, die Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Parteien, die Organe und Regelungen zur Durchführung einer Wahl bis zur Ausstattung der Wahllokale oder der Kandidaten-Reihenfolge auf den Wahlzetteln.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen hierzu sind zu finden

sowie in den wahlbezogenen Landesregelungen

  • in der Verfassung der Bundesländer

  • in den Landeswahlgesetz

  • sowie in den Wahlordnungen der Bundesländer

Wegen der unterschiedlichen landesspezifischen Wahlgesetze der Bundesländer wird in den folgenden Abschnitten in einer kurzen Übersicht die Frage behandelt, welche Voraussetzungen generell notwendig sind, damit die Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlzettel (Stimmzettel) aufgenommen werden.

Kandidaten für ein politisches Mandat

Wie werde ich Kandidat/in?

Wer selbst Kandidat oder Kandidatin (Bewerber, Anwärter für ein Mandat) sein kann, ist in den jeweiligen Landeswahlgesetzen geregelt. Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sind hierbei die wichtigsten Kriterien.

Direktkandidaten, Einzelkandidaten und Listenplätze

Kandidaten und Kandidatinnen, die sich direkt als Abgeordnete ihres Kreises für den Landtag zu Wahl stellen wollen, können entweder von Parteien bzw. Wählergruppen aufgestellt (nominiert) werden oder unmittelbar als Einzelkandidaten antreten.

Kandidaten und Kandidatinnen, die über die Kandidatenlisten ihrer Partei ins Parlament kommen Diese Listen werden in einer durch die Partei festgelegten Reihenfolge der Kandidaten eingereicht. Auf dieser Liste können auch Kandidaten stehen, die bereits als Direktkandidaten antreten. Sollten sie kein Direktmandat gewinnen, sind sie über die Liste auf einem der vorderen Plätze abgesichert.

Wie kommt man auf den Wahlzettel?

Vorschläge

Parteien, Wählergruppen oder Einzelkandidaten reichen ihre Vorschläge für die Direktkandidaten oder Kandidatenlisten beim jeweils zuständigen Wahlleiter ein.

Die Informationen zu den Voraussetzungen, zu notwendigen Unterlagen und Fristen können bei den zuständigen Wahlleitern angefordert werden oder stehen über deren Internet-Seite zur Verfügung.

Insbesondere die Parteien und Wählergruppen müssen für ihre Kandidatinnen und Kandidaten eine ordnungsgemäße, sprich demokratisch durchgeführte Nominierung nachweisen. D.h., die Nominierung wird nicht im kleinen Kreis entschieden, sondern in einer ordentliche Wahl durch eine Partei- oder Mitgliederversammlung – so, wie es die Satzung der Partei oder Wählergruppe vorschreibt.

Zulassung

Neue Parteien, die noch nicht als Partei anerkannt sind (z.B. dadurch, dass sie an einer früheren Bundestags- oder Landtagswahl teilgenommen haben), müssen erst als Partei anerkannt werden. Dies können sie beim Wahlausschuss beantragen. Die neue Partei muss z.B. selbst nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut sein und muss über eine Satzung und ein Programm verfügen.

Außerdem müssen diese neuen Parteien ebenso wie Wählergruppen und Einzelbewerber eine Mindestanzahl Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten nachweisen.

Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Landtagswahl entscheiden die jeweils zuständigen Wahlausschüsse.

Reihenfolge der Namen auf dem Wahlzettel

Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlzettel ist nicht zufällig, sondern funktioniert nach folgenden Regeln:

  • Die Reihenfolge richtet sich zunächst nach den Ergebnissen der letzten Wahl.

  • Bei neuen Parteien oder Wählergemeinschaften folgen anschließend die Listen in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Wahlleiter bzw. bei gleichem Eingangsdatum in alphabetischer Folge.

  • Bei Kandidatenlisten werden auf den Wahlzetteln nur die ersten fünf Kandidaten aufgeführt.

  • Die Reihenfolge der Direktkandidatinnen und -kandidaten richtet sich zunächst nach der Reihenfolge der Landeslisten (also zunächst die von den Parteien aufgestellten Bewerber/innen).

  • Danach folgt die Reihenfolge nach Eingang der Vorschläge beim Kreiswahlleiter bzw. bei gleichem Eingangsdatum in alphabetischer Folge.

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