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Bundesregierung | bpb.de

Bundesregierung einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Die Bundesregierung setzt die Entscheidungen des Bundestages um und macht ihm Vorschläge für Gesetze und Verträge.

Inhalt

Die Bundesregierung ist Teil der vollziehenden Gewalt.
Sie hat die Aufgabe die Gesetze auszuführen, die der Bundestag beschließt.
Statt "ausführen" kann man auch "vollziehen" sagen.
Deshalb spricht man von der ausführenden oder vollziehenden Gewalt.

Die Bundesregierung schlägt Bundesrat und Bundestag auch Gesetze vor.
Oder sie bereitet in Verhandlungen mit anderen Ländern Verträge vor.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/249829

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Priya Linke

  • Produktion: 10.01.2021

  • Spieldauer: 3 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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