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Grundgesetz | bpb.de

Grundgesetz

Grundgesetz

Grundgesetz

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Das Grundgesetz ist das wichtigste Interner Link: Gesetz in der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz ist die Interner Link: Verfassung in Deutschland. Das Grundgesetz ist Grundlage für das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland.

Im Grundgesetz steht zum Beispiel:

  • wer die Regeln im Interner Link: Staat macht,

  • wann die Regeln gültig sind,

  • wer die Regeln umsetzt,

  • und wer kontrolliert, ob sie eingehalten werden.

Im Grundgesetz steht auch

  • wer in Streitfällen entscheidet

  • und die bestraft, die sich nicht an die Regeln halten.

Im Grundgesetz stehen auch Werte, die in Deutschland wichtig sind. Das sind zum Beispiel Freiheit, Interner Link: Gleichheit und Interner Link: Menschenwürde. Sie werden zusammen mit den Interner Link: Grundrechten erklärt.

Das Grundgesetz wurde nach dem 2. Weltkrieg geschrieben. Es gilt seit dem 23. Mai 1949.

Das Grundgesetz (© bpb)

Mit dem Grundgesetz haben Menschen nach dem Krieg wichtige Regeln erarbeitet:

  • Es sollte Frieden in Deutschland bleiben.

  • Nie wieder sollte eine Interner Link: Diktatur über die Menschen entscheiden.

  • Die Interner Link: Demokratie in Deutschland sollte nicht mehr abgeschafft werden können.

  • Alle Menschen in Deutschland sollen durch das Grundgesetz geschützt werden.

Das Grundgesetz ist in kleinere Teile unterteilt. Diese Teile heißen Artikel.
Ein Artikel ist ein Abschnitt des Grundgesetzes. Alle Artikel haben Nummern.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Interner Link: Bundestaat, ein Interner Link: demokratischer Staat,
ein Interner Link: Rechtsstaat, ein Interner Link: Sozialstaat und eine Interner Link: Republik.
Dies legt das Grundgesetz fest. Dies darf auch nicht geändert werden. Auch die Interner Link: Grundrechte dürfen nicht abgeschafft werden.

Wenn das beachtet wird, können Artikel geändert werden. Aber sie können nur mit einer großen Interner Link: Mehrheit geändert werden. Es müssen zwei Drittel der Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat zustimmen. Das bedeutet, zwei von drei Mitgliedern müssen zustimmen. Eine solche Mehrheit heißt Zweidrittelmehrheit.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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