Kanzlermehrheit
Der Kanzler oder die Kanzlerin muss vom Bundestag mit einer absoluten Mehrheit gewählt werden.Absolute Mehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller Abgeordneten im Bundestag die Person wählen muss. Die absolute Mehrheit wird deshalb auch "Kanzlermehrheit" genannt.
Wenn eine Person die absolute Mehrheit hat, ist sie der neue Kanzler oder die neue Kanzlerin. Wenn die Person zu wenige Stimmen bekommt, müssen die Abgeordneten ein zweites Mal wählen.
Wenn nach der zweiten Wahl keine Person die absolute Mehrheit, müssen die Abgeordneten ein drittes Mal wählen.
Bei der dritten Wahl gewinnt die Person mit den meisten Stimmen. Dann muss es keine absolute Mehrheit mehr geben.
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