Berufung
B. bezeichnet ein Rechtsmittel, das zur sachlich-inhaltlichen Nachprüfung erstinstanzlicher Urteile durch die nächste Gerichtsinstanz führt.Siehe auch:
Rechtsmittel
Gerichtsbarkeit, ordentliche
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.