B. bezeichnet das am 21.9.1949 von den drei Westalliierten FRA, GBR und den USA einseitig erlassene Besatzungsrecht, das nach Verkündigung des Grundgesetzes (Interner Link: Grundgesetz (GG)) die legislative, exekutive und rechtsprechende Gewalt (Interner Link: Rechtsprechung/Rechtsprechende Gewalt) dem Bund und den Ländern zuwies, jedoch den drei Besatzungsmächten (anfangs umfangreichere) Interner Link: Hoheitsrechte vorbehielt.
1951 wurde das B. revidiert und mit Inkrafttreten des Interner Link: Deutschlandvertrages und der Interner Link: Pariser Verträge 1955 aufgehoben.
Ausschließlich für Berlin galten die alliierten Besatzungsrechte fort, die in der »Erklärung über Berlin« vom 5.5.1955 niedergelegt wurden.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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