Neutralität
[lat.] Allg.: N. bezeichnet die Unparteilichkeit eines Dritten (einer Person, eines Staates).Spez.: 1) In den internationalen Beziehungen bezeichnet N. die Nichteinmischung eines Staates in einen zwischen anderen Staaten bestehenden Konflikt.
2) Völkerrechtlich bedeutet N. die durch einseitige Erklärung oder Zwang bewirkte Verpflichtung eines Staates, sich nicht in militärische Konflikte dritter Staaten einzumischen.
Siehe auch:
Staat
Internationale Beziehungen
Erklärung
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.