Regierungslehre
R. ist eine politikwissenschaftliche Teildisziplin, die sich traditionell mit den Institutionen, Aufgaben und Formen des Regierens beschäftigt, dabei Überschneidungen zu den Verwaltungs- und Staatswissenschaften aufweist und sich in jüngerer Zeit für (weitergehende) Fragen allgemeiner Staatstätigkeit, des Handelns von Interessengruppen, Formen der Selbstorganisation und Selbstverwaltung, der privaten Erfüllung staatlicher Aufgaben etc. öffnet.Siehe auch:
Institution
Staatswissenschaft
Selbstverwaltung
Politikwissenschaft
Regierbarkeit
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.