Verstaatlichung
V. bezeichnet die Überführung von Privateigentum, insb. von Eigentum an Produktionsmitteln, in staatliches Eigentum mit dem Ziel, Arbeit und Produktion der privaten Verfügungsgewalt und der Abhängigkeit vom Kapital zu entziehen und einer politischen Kontrolle zu unterwerfen.Siehe auch:
Eigentum
Arbeit
Produktion
Abhängigkeit
Kapital
Sozialisierung
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.