Zweikammersystem
Z. bezeichnet ein politisches System, in dem die gesetzgebende Gewalt aus zwei unabhängigen Häusern (oder Kammern) besteht (z. B. DEU: Bundestag/ Bundesrat, GBR: Oberhaus/ Unterhaus, USA: Senat/ Repräsentantenhaus). Ggt.: Einkammersystem.Siehe auch:
Politisches System
Gesetzgebende Gewalt
Bundestag
Bundesrat
Oberhaus
Unterhaus
Senat
Repräsentantenhaus
Einkammersystem
Gewaltenteilung/Gewaltenverschränkung
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.