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Transaktionskosten | bpb.de

Transaktionskosten

1) T. fallen an, wenn ein Geschäftsabschluss (Kauf, Verkauf, Miete etc.) getätigt wird. T. können unterschieden werden je nachdem, ob sie vor (ex ante) oder nach (ex post) der Transaktion anfallen. Ex-ante-T. sind z. B. Informations-, Such- oder Anbahnungskosten (z. B. Maklerkosten) und Vertragsabschlusskosten (z. B. Vertragsverhandlung). Ex-post-T. sind z. B. Transport-, Versicherungs-, Kontrollkosten. Je weniger übersichtlich (intransparent) ein Markt ist, desto höher sind die T.

2) Durch internationale Vereinbarungen (z. B. gemeinsame Standards) oder internationale Interner Link: Institutionen (z. B. Interner Link: Welthandelsorganisation (WTO)) werden die T. der Akteure (Interner Link: Akteur, politischer) auf internationaler Ebene gesenkt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten