Oppositionsparteien erreichen rechnerische Stimmenmehrheit im Bundesrat
Nach der erfolgreichen Regierungsbildung in Niedersachsen haben die Oppositionsparteien des Bundestages ab sofort eine Mehrheit im Bundesrat. Die Bundesregierung befürchtet nun eine Blockadepolitik bei schwarz-gelben Gesetzesvorhaben. SPD und Grüne wollen die neue Mehrheit stattdessen für eigene Gesetzesinitiativen nutzen.
Niedersachsen hat einen neuen Ministerpräsidenten und eine neue Landesregierung. Damit verschieben sich nicht nur im Land, sondern auch im Bundesrat die politischen Machtverhältnisse: Erstmals seit April 1999 verfügen im Bundesrat wieder die Parteien über eine absolute Mehrheit, die im Bundestag in der Opposition sind. Mit dem Zugewinn der sechs Länderstimmen aus Niedersachsen stützt sich das rot-grüne Lager nun auf 28 Sitze im Bundesrat. Für eine absolute Mehrheit bedarf es allerdings 35 der insgesamt 69 Sitze. Die erreichen SPD und Grüne nur mit Unterstützung der Stimmen aus Brandenburg – hier regieren Sozialdemokraten und Linke gemeinsam – und Schleswig-Holstein, wo der Südschleswigsche Wählerverband mit SPD und Grünen am Kabinettstisch sitzt.
Zusammen mit den Potsdamer und Kieler Stimmen kommt Rot-Grün auf insgesamt 36 Sitze im Bundesrat – eine absolute Mehrheit. CDU und FDP bleiben lediglich 15 Stimmen in der Länderkammer. Die großen Koalitionen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland kommen auf insgesamt 18 Stimmen.

Das Grundgesetz (Art. 51 Abs. 3 GG) schreibt vor, dass Stimmen eines Landes "einheitlich" abgegeben werden müssen. Koalitionsregierungen auf Länderebene müssen sich im Bundesrat also auf eine gemeinsame Position verständigen. Länderregierungen, in denen sowohl Regierungs- als auch Oppositionsparteien des Bundes vertreten sind, enthalten sich daher in der Regel der Stimme. Bei Gesetzen zu denen der Bundesrat zustimmen muss (Zustimmungsgesetze), kommt dies letztlich einem negativen Votum gleich. Wie sich das Land verhält, ist zumeist in den Koalitionsverträgen der Parteien als Bundesratsklausel festgeschrieben.
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Wer hat wie viele Stimmen im Bundesrat?
Welchen Einfluss hat der Bundesrat?
Der Bundesrat ist laut Art. 50 GG an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt: Kein Bundesgesetz kommt ohne Mitwirkung des Bundesrates zustande, da jedes vom Bundestag beschlossene Gesetz dem Bundesrat vorgelegt werden muss. Dabei ist zwischen Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen zu unterscheiden. Zustimmungspflichtig sind Gesetze, die das Grundgesetz ändern und die die finanziellen und organisatorischen Interessen der Länder berühren. Einspruchsgesetze sind alle nicht zustimmungspflichtigen Gesetzesvorlagen.Anders als bei Zustimmungsgesetzen kann der Bundestag bei Einspruchsgesetzen ein ablehnendes Votum des Bundesrates zurückweisen. Der Bundestag benötigt dafür aber mindestens die so genannte Kanzlermehrheit (Art. 77 Abs. 4 GG), also einen Beschluss mit der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat den Gesetzgebungsprozess ergo zumindest verzögern, bei Zustimmungsgesetzen das Vorhaben sogar scheitern lassen.
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Vermittlungsausschuss
Wichtiger als der formelle wird aber der informelle Einfluss der neuen Mehrheitskonstellation auf den politischen Willensbildungsprozess im Parlament sein. So wird die Bundesregierung bei der Erarbeitung neuer Gesetzesvorlagen noch stärker als bisher die Positionen der Opposition mit einbeziehen, im Bewusstsein der Blockadeoptionen im Bundesrat.
SPD: "Eigene Gestaltungsmehrheit"?
Seit dem Regierungswechsel in Hannover besitzen die von den Oppositionsparteien des Bundestages geführten Landesregierungen die absolute Stimmenmehrheit im Bundesrat. Statt Blockadepolitik zu betreiben, wollen SPD und Grüne diese "Gestaltungsmehrheit" nutzen, um über den Bundesrat eigene Gesetzesinitiativen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.Geplant sind Gesetzesvorlagen über die Einführung eines flächendeckenden allgemeinen Mindestlohns sowie der doppelten Staatsbürgerschaft. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und die steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sollen ebenfalls verabschiedet werden. Die Oppositionsparteien möchten dem Bundestag außerdem einen eigenen Vorschlag für die Bekämpfung der Steuerflucht vorlegen und schließlich wollen SPD und Grüne eine Gesetzesvorlage beschließen, die eine Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes verhindert.
Die Aussicht auf Erfolg ist für das Oppositionsbündnis bei diesen Vorhaben jedoch begrenzt, da am Ende wieder der Bundestag entscheiden muss, und dort haben Union und FDP eine Mehrheit.
- Roland Johne: Bundesrat und parlamentarische Demokratie
- Roland Lhotta: Der Bundesrat als Oppositionskammer?
- Roland Sturm: Zur Reform des Bundesrates