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Varianten des Sexismus

Ina Kerner

/ 14 Minuten zu lesen

Dass der Gegenstandsbereich des Sexismus über Vorurteile und Akte der Belästigung hinausgeht, ist alltagssprachlicher Konsens. Laut Duden bezeichnet der Begriff die "(Diskriminierung aufgrund der) Vorstellung, dass eines der beiden Geschlechter dem anderen von Natur aus überlegen sei". Im aktuellen Brockhaus steht Sexismus sogar für "jede Art der Diskriminierung, Unterdrückung, Verachtung und Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts sowie für die Ideologie, die dem zugrunde liegt". Sexismus finde sich "in psych. Dispositionen, in Vorurteilen und Weltanschauungen ebenso wie in sozialen, rechtl. und wirtschaftl. Regelungen, schließlich auch in der Form fakt. Gewalttätigkeit und Ausschließung im Verhältnis der Geschlechter und in der Rechtfertigung dieser Gewaltakte und -strukturen durch den Verweis auf eine ‚naturgegebene‘ Geschlechterdifferenz". Damit habe er neben personalen auch strukturelle beziehungsweise institutionelle Erscheinungsformen. Der Brockhaus informiert ferner über die Entstehung des Begriffs: "Der Begriff S. wurde in den 1960er-Jahren in den USA im Zuge der Formierung einer neuen Frauenbewegung in der Entsprechung zum Begriff Rassismus gebildet. (…) Mit dem Begriff Rassismus teilt S. die krit. Intention, einen gesellschaftl. Missstand zu benennen, seine kulturhistor. bzw. ideolog. Grundlagen bewusst zu machen und auf deren Beseitigung hinzuwirken."

Ein enger Bezug zum Rassismus, so lässt sich hieraus schließen, prägt die Thematisierung von Sexismus seit Anbeginn. Dies gilt bereits für die Phase avant la lettre, für die erste Frauenbewegung im 19. Jahrhundert. In Nordamerika organisierten sich die frühen Frauenrechtlerinnen im Umfeld des Abolitionismus, politischer Kämpfe gegen Sklaverei. Im europäischen Frauenrechtsdenken jener Zeit kam die Sklaverei-Metapher zum Einsatz, um die Lage europäischer (Ehe-)Frauen zu skandalisieren. Einen erneuten Höhepunkt fanden solche Rassismus-Sexismus-Analogien dann in der in den späten 1960er Jahren einsetzenden zweiten Frauenbewegung, als in Nordamerika und Westeuropa Schlachtrufe wie "Frauen sind die Neger aller Völker" Furore machten.

Naheliegenderweise riefen derartige Gleichsetzungen der Problemlagen von Frauen und Schwarzen den Protest schwarzer Feministinnen hervor. Diese beanstandeten zum einen, dass die Gleichsetzungen schwarze Frauen unsichtbar machten, da ihre impliziten Referenzfiguren weiße Frauen und schwarze Männer seien. Zum anderen wandten sie ein, dass die Parallelisierung von Sklaverei und bürgerlicher Hausfrauen-Ehe Erfahrungen extremer Ausbeutung verharmlose. Mit den genannten Gleichsetzungen gerieten auf diese Weise auch die politischen Prioritätenkataloge der hegemonialen Zweige der weißen Frauenbewegung in die feministische Binnenkritik. Moniert wurde, dass sie beanspruchten, für alle Frauen zu sprechen, während sie de facto die Interessenvertretung einer privilegierten Gruppe von Frauen seien; und dass Hierarchien und Machtverhältnisse zwischen Frauen ausgeblendet würden.

Schwarze Feministinnen entwickelten in der Folge kritische Gesellschaftsanalysen, die primär auf ihre eigene Situation bezogen waren. Zu den ersten, noch heute prominenten Ausformulierungen gehört das 1977 von der Bostoner Aktivistinnengruppe Combahee River Collective veröffentlichte Positionspapier "A Black Feminist Statement", in dem programmatisch erklärt wird: "Eine allgemeine Beschreibung unserer gegenwärtigen Politik wäre, dass wir aktiv gegen rassische, geschlechtliche, heterosexuelle und klassenbezogene Formen der Unterdrückung kämpfen. Daneben sehen wir es als unsere besondere Aufgabe an, eine integrative Analyse und Praxis zu entwickeln, die darauf basiert, dass die zentralen Unterdrückungssysteme ineinandergreifen. Die Synthese dieser Unterdrückungsformen bringt unsere Lebensbedingungen hervor."

In den folgenden Jahrzehnten wurden unterschiedliche theoretische Ausarbeitungen dieses Gedankens der Verschränkung verschiedener "Unterdrückungssysteme" vorgelegt. Und auch in der westdeutschen und der österreichischen Frauenbewegung wurden diese Gedanken bald relativ breit diskutiert, wenngleich auch hier zunächst eher an ihren Rändern als in ihrem Zentrum.

Intersektionalität

In den vergangenen Jahren hat sich als Oberbegriff für das Zusammendenken verschiedener Formen von Ungleichheit als verschränkt – anstatt, wie vormals, als analog – der Begriff der Intersektionalität durchgesetzt. Geprägt hat ihn die US-amerikanische Rechtstheoretikerin Kimberle Crenshaw, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Folgeprobleme entkoppelter Analysen rassistischer und sexistischer Formen der Diskriminierung zu thematisieren – und zwar ausgehend von Erfahrungen von Afroamerikanerinnen. In einem 1989 erschienenen Aufsatz hat sie zu diesem Zweck das Bild des Verkehrs an einer Straßenkreuzung – englisch: intersection – herangezogen und in einer mittlerweile viel zitierten Passage erklärt: "Ähnlich wie der Verkehr an einer Straßenkreuzung kann Diskriminierung in die eine oder die andere Richtung fließen. Wenn auf der Kreuzung ein Unfall passiert, dann kann er durch Autos verursacht worden sein, die aus verschiedenen und manchmal aus allen Richtungen kommen. Ähnlich sieht es aus, wenn eine Schwarze Frau verletzt wird, weil sie sich auf der Kreuzung befindet: ihre Verletzung kann das Resultat geschlechtlicher oder rassischer Diskriminierung sein."

Crenshaw selbst plädiert auf Grundlage ihrer Analysen in erster Linie für eine Reform der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Antidiskriminierungsrecht, das oftmals einer eindimensionalen Logik folge und daher Fälle sexistischer und rassistischer Diskriminierung nur getrennt voneinander behandeln könne. Referenzpunkte seien dabei die Diskriminierungserfahrungen weißer Frauen sowie schwarzer Männer – schwarze Frauen fielen durch die Lücken des Antidiskriminierungsrechts. Nach Crenshaw ist dieser Missstand damit zu vergleichen, dass Notärzte, die nach einem Unfall an eine Kreuzung kommen, von einer Versorgung absehen, wenn der Unfallhergang nicht genau rekonstruiert werden kann. Um hier Abhilfe zu schaffen, plädiert sie für mehrdimensionale und mithin komplexe Diskriminierungsmodelle – und zwar innerhalb wie außerhalb der Sphäre des Rechts. Damit wiederum wendet sie sich nicht nur gegen eindimensionale und verflechtungsblinde Ansätze, sondern auch gegen konzeptuelle Entwürfe, die Diskriminierungserfahrungen schlicht addieren – und beispielsweise betonen, eine arme schwarze Frau sei dreimal so unterdrückt wie ein reicher weißer Mann.

Theoretische Pointe des intersektionalen Denkens ist somit die Einsicht, dass sich Sexismus – abhängig von der gesellschaftlichen Position – auf unterschiedliche Weisen äußern kann; ohne dass es so etwas wie eine "Reinform" gebe. Für die gegenwärtige Intersektionalitätsforschung gilt zudem, dass der analytische Blick zumeist über individuelle Diskriminierungserfahrungen hinaus auf jene gesellschaftliche Mechanismen und Strukturen gerichtet wird, die derartig unterschiedliche Erfahrungen wie die soeben geschilderten überhaupt erst erzeugen – oder auch zu bekämpfen trachten. Die Grundidee der Intersektionalität läuft damit auf zwei Aspekte hinaus. Erstens, herkömmliche Geschlechterkategorien plural zu denken, beispielsweise nicht schlicht von "Männern" und "Frauen" auszugehen, sondern auch Differenzen und Machtverhältnisse innerhalb dieser Genusgruppen zu erfassen, etwa im Zusammenhang von Sexualität, Nationalität, Religion oder sozialem Status. Zweitens geht die Idee der Intersektionalität mit der These einher, dass die Dynamiken von Geschlechterverhältnissen nur im Kontext der weiteren Differenz- und Hierarchieverhältnisse, mit denen sie verwoben sind, angemessen erfasst werden können. Die vor-intersektionale Geschlechterforschung, die "Geschlecht" analytisch isoliert, erscheint aus einer intersektionalen Perspektive in jedem Falle methodologisch unterkomplex und revisionsbedürftig.

Was nun bedeutet es vor diesem Hintergrund, Sexismus intersektional zu verstehen? Um diese Frage zu beantworten, plädiere ich zunächst für die Zugrundelegung eines breiten Sexismusverständnisses, das auf der heuristischen Unterscheidung einer epistemischen, einer institutionellen und einer personalen Dimension beruht – wobei ich davon ausgehe, dass zwischen diesen Dimensionen vielfältige Wechselwirkungen bestehen. Die epistemische Dimension ist auf Wissen und Diskurse sowie auf Symbole und Bilder bezogen. Die institutionelle Dimension betrifft Institutionengefüge, die Ungleichheit erzeugen oder stabilisieren. Die personale Dimension verweist auf Einstellungen, vor allem aber auch auf Identitäten und Subjektivitäten von Personen, ferner auf Handlungen und Interaktionen. Das eingangs skizzierte Sexismusverständnis des Brockhaus, das explizit personale und strukturelle Erscheinungsformen benennt, ist damit um epistemische Aspekte erweitert. Außerdem sind in dem hier vorgeschlagenen Sexismusverständnis Konstellationen einbezogen, die Geschlechterasymmetrien erzeugen oder stützen, ohne dabei legitimatorisch auf Geschlechterdifferenzpostulate zurückzugreifen.

Intersektionen von Rassismus und Sexismus

Unabhängig davon, welche Dimensionen von Sexismus identifizierbar sind, verlangt eine Beantwortung der Frage, wie sich Sexismus intersektional verstehen lässt, zunächst einmal eine Vorentscheidung darüber, mit was Sexismus als intersektional verwoben verstanden werden soll; grundsätzlich bietet sich hier eine längere Liste von Phänomenen an. Eingedenk der Entstehung des Intersektionalitätskonzepts im Umfeld des schwarzen Feminismus möchte ich an dieser Stelle zunächst skizzieren, wie sich Intersektionen von Rassismus und Sexismus auswirken können.

Hinsichtlich der epistemischen Dimension, also sexistischer Wissensformen, impliziert das Zusammenwirken von Rassismus und Sexismus die Pluralisierung, das heißt die ethnisch, religiös oder "rassisch" organisierte Ausdifferenzierung von Geschlechternormen, -stereotypen und -zuschreibungen. Ein Beispiel sind die medialen Debatten, die in den vergangenen Jahren zum Thema des demografischen Wandels stattgefunden haben. Über inländische, gut ausgebildete Frauen aus der Mittelschicht hieß es dort vielfach, sie bekämen zu wenige Kinder – für Frauen, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, kursiert zudem der abwertende Begriff der "Rabenmutter".

Stereotype über Frauen aus den sogenannten Unterschichten und migrantischen "Parallelgesellschaften" sahen und sehen hingegen oft ganz anders aus: Hier wird eher eine zu starke Orientierung auf Mutterschaft und Familienleben moniert, die einer Erwerbsorientierung und gesellschaftlichen Integration im Wege stehe. Rassistische Zuschreibungen, dies sei hier ergänzend erwähnt, erweisen sich in intersektionaler Betrachtung auf ähnliche Weise als geschlechtlich ausdifferenziert: So werden muslimische Frauen, die das Kopftuch tragen, häufig viktimisiert, indem das Kopftuch pauschal zum Merkmal einer frauenfeindlichen Religion und Kultur erklärt wird; muslimische Männer erscheinen im Rahmen dieser Logik des othering beziehungsweise der Islamisierung von Sexismus entsprechend pauschal als unterdrückende Patriarchen.

Institutionell läuft die Intersektionalität von Rassismus und Sexismus auf ein komplexes Ineinandergreifen von Institutionengefügen hinaus, die Verhältnisse der Privilegierung und Benachteiligung organisieren, ein Ineinandergreifen beispielsweise von Familienstrukturen, Bedingungen am Arbeitsmarkt und Migrationsregime. Zu seinen Effekten zählt unter anderem der Umstand, dass Haushaltsarbeit trotz zunehmender Berufstätigkeit von Frauen bis dato weitgehend feminisiert geblieben ist. Zwar gibt es immer mehr Ein-Personen-Haushalte, und es verabschieden sich immer mehr heterosexuelle Kleinfamilien vom Hausfrau-Ernährer-Modell. Pflege, Erziehung und Hausarbeit werden jedoch oftmals nicht intern umverteilt, sondern entweder weiterhin von der Frau erbracht – Stichwort: Doppelbelastung – oder aber, bei entsprechenden finanziellen Möglichkeiten, externalisiert; und zu diesem Zweck prekär beschäftigt werden in vielen Fällen Migrantinnen. Derartige Arrangements mögen Mittelschichtsfamilien nötig erscheinen, weil Vollzeitberufstätigkeit und Beschäftigungen mit Aufstiegsmöglichkeiten häufig mit sehr langen Arbeitszeiten einhergehen. Finanziell möglich sind derartige Arrangements oft nur deshalb, weil die externen Haushaltshilfen irregulär und damit vergleichsweise günstig beschäftigt werden können. Dass es überhaupt eine Nachfrage nach derartigen Beschäftigungsverhältnissen gibt, liegt nicht zuletzt daran, dass sie insbesondere für illegalisierte Migrantinnen eine der wenigen Möglichkeiten sind, überhaupt ein Einkommen zu erwirtschaften. In diesem Falle stützen sich also spezifische Settings der Regulierung von Arbeitszeiten und der Migration mit Organisationsformen des häuslichen Lebens und erzeugen gemeinsame Effekte. Und zu diesen Effekten zählen neben der anhaltenden Feminisierung der Haushaltsarbeit auch die Entstehung eines informellen, prekarisierten Markts für Tätigkeiten in Privathaushalten sowie die Verzögerung von Reformen der Arbeitszeitregelungen im Zusammenhang regulärer Beschäftigungsverhältnisse von Fach- und Führungskräften.

Bezogen auf die personale Dimension schließlich verweist Intersektionalität nicht zuletzt auf Prozesse der Subjektivierung beziehungsweise der Identitätsformation mit mehrfachen Referenzpunkten – Prozesse, für die die Soziologin Encarnación Gutiérrez Rodríguez den Begriff der "Geschlechtsethnisierung" geprägt hat. Im Rahmen einer Untersuchung der Identitätsbildungsprozesse von Frauen, die nach Deutschland migriert waren, hat Gutiérrez Rodríguez gezeigt, dass die Ausbildung einer Geschlechtsidentität immer auch Ethnisierungsprozesse umfasst, denn ethnisch neutrale Geschlechtsnormen gibt es nicht. Ob Individuen ihre eigene Ethnisierung als solche wahrnehmen oder nicht, läge weiterhin an ihrer sozialen Positionierung; Mitglieder ethnischer Minoritäten würden in jedem Falle als stärker ethnisch markiert wahrgenommen als Mitglieder der ethnischen Mehrheit. Wichtig für ein intersektionales Verständnis von Sexismus ist dieser Befund vor allem deshalb, weil er nahe legt, dass Prozesse der geschlechtlichen und der ethnischen Identitätsbildung nicht klar unterschieden werden können, da sie ineinander verschränkt sind. Wenn man unterstellt, dass sexistische und rassistische Denkweisen individuelle Subjektivierungsprozesse beeinflussen können, hat dies weitreichende Implikationen.

Bezogen auf die personale Dimension rassistisch-sexistischer Intersektionen spielen neben Identitätsbildungsprozessen auch Handlungen eine Rolle. Handlungen und insbesondere Formen politischen Engagements, die auf eine singuläre Diversitätsachse wie etwa Geschlecht abzielen, können nämlich auch hinsichtlich anderer Diversitätsachsen nennenswerte Effekte erzeugen – und diese Effekte können in die unterschiedlichsten Richtungen gehen. Als Beispiel kann hier Alice Schwarzers konsequentes Eintreten gegen das muslimische Kopftuch angeführt werden. Man kann ihr sicherlich zugutehalten, dass sie dabei primär von einem Interesse an weiblicher Selbstbestimmung geleitet ist, die sie durch den Islam behindert sieht. Versteht man den bundesdeutschen Kopftuchdiskurs allerdings nicht allein als Geschlechterdiskurs, sondern auch als Diskurs um religiöse Diversität, erscheint Schwarzers Position nicht länger allein als konsequenter Einsatz für weibliche Selbstbestimmung, sondern auch als Reproduktion antimuslimischer Denkfiguren, als othering des Sexismus. Denn weder integriert sie die Geschlechterhierarchien des Katholizismus konsequent in ihren Kampf an der Schnittstelle von Androzentrismus und Religion, etwa durch Kampagnen gegen den Ausschluss von Frauen vom Priesteramt, noch räumt sie die Möglichkeit ein, dass Frauen das Kopftuch selbstbestimmt tragen. Schwarzers Feminismus erzeugt damit intersektionale Effekte, wenngleich er gerade nicht von einer intersektionalen Analyse getragen scheint.

Aspekte queerer Sexismuskritik

Beim Vergleich der eingangs zitierten Sexismusdefinitionen des Dudens und des Brockhaus fällt auf, dass der Duden die menschliche Zweigeschlechtlichkeit als Faktum voraussetzt: Sexismus basiere auf der "Vorstellung, dass eines der beiden Geschlechter dem anderen (…) überlegen sei". Damit ist zwar die Hierarchisierung "der beiden Geschlechter", nicht jedoch ihre Unterscheidung als problematisch ausgewiesen. Laut Brockhaus hingegen schließt Sexismus jede "Art der Diskriminierung, Unterdrückung, Verachtung und Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts" ein; und der "Verweis auf eine ‚naturgegebene‘ Geschlechterdifferenz" wird dort explizit als sexistisches Legitimationsmuster beschrieben. Damit ist die analytische Möglichkeit geschaffen, auch jene Formen der Diskriminierung, Unterdrückung, Verachtung oder Benachteiligung aufgrund des Geschlechts als Sexismus zu thematisieren, die weniger mit Mann-Frau-Hierarchisierungen zu tun haben als mit Heteronormativität. Diese umfasst die gesellschaftliche Privilegierung heterosexueller Lebensformen, die Normalisierung des Modells der dauerhaften Paarbeziehung, durch die alle nicht eheähnlichen Beziehungskonstellationen nachgeordnet werden, sowie die exklusive Unterscheidung der beiden Genusgruppen der Männer und der Frauen, die sowohl intersexuell geborene als auch transgender identifizierte Personen benachteiligt.

Mit derartigen Thematisierungen ist der Phänomen- und Problematisierungsbereich des Sexismus deutlich erweitert: und zwar um Aspekte des Heterosexismus. Und auch dieser umfasst epistemische, institutionelle und personale Aspekte. Die epistemischen Aspekte reichen von Wissensformen, welche die Natürlichkeit der Zweigeschlechtlichkeit zu untermauern suchen, über unterschiedliche heteronormative Denkmuster bis hin zu offen homophoben Überzeugungen. Institutionelle Ausformungen sind beispielsweise die gesellschaftliche Privilegierung der Ehe oder Regelungen, die Menschen zur eindeutigen Geschlechtsbestimmung (männlich oder weiblich) zwingen; personale Aspekte umfassen die Internalisierung heteronormativer Denkmuster ebenso wie homophobe Handlungen.

Wenn man nun der These folgt, dass ein nicht-intersektionales Sexismusverständnis unterkomplex ist, wie steht es dann um den Zusammenhang von Sexismus, Heterosexismus und Intersektionalität? Auch diese Frage ist bereits diskutiert worden – im Kontext des akademischen Feminismus ebenso wie etwa unter dem Stichwort queer of color.

Unter dem Label queer theory versammeln sich seit einigen Jahren theoretische Positionen, die Heteronormativität kritisieren und die das Ziel eint, diese, wo möglich, zu überwinden. Konstitutiv hierfür ist die Kritik gängiger Geschlechterkategorisierungen. Anders als die bereits skizzierten Spielarten der Sexismuskritik geht die queer theory dabei darüber hinaus, hegemoniale Männlichkeits- und Weiblichkeitsnormen zu problematisieren. Sie belässt es auch nicht dabei, spezifischen Einteilungen, wie jener der Genusgruppen der Männer und der Frauen, mit der Forderung nach Binnendifferenzierung zu begegnen, wie es für intersektionale Ansätze typisch ist. Vielmehr intendiert die queer theory eine umfassende Destabilisierung geschlechtsbezogener Unterteilungen der Menschheit – und wirkt damit kategorisierungskritisch. Mit manchen intersektionalen Ansätzen mag sie damit in Konflikt geraten, etwa mit jenen, die zum Zweck empirischer Erhebungen unterschiedliche Differenzkategorien explizit verwenden und damit reproduzieren, ohne sie zugleich zu problematisieren.

Zum Zweck einer Sexismuskritik erweisen sich queere und intersektionale Positionen jedoch grundsätzlich als komplementäre Denkrichtungen, die auf unterschiedliche Weise dazu beitragen, eine solche Kritik umfassender, komplexer und damit schlagkräftiger zu machen. Denn Sexismus, das zeigen sie deutlich, ist kein einheitliches Phänomen. Vielmehr tritt er in ganz unterschiedlichen Varianten auf.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Duden. Die deutsche Rechtschreibung, Berlin u.a. 201326. Eingang in den (westdeutschen) Duden fand der Begriff erstmals in der 18. Auflage von 1980: "Theorie, nach der Frauen und Männer auf Grund ihrer biologischen Unterschiede auch unterschiedliche geistige und seelische Eigenschaften besitzen", wurde er damals umschrieben. Im ostdeutschen Duden wurde Sexismus nicht erwähnt.

  2. Brockhaus-Enzyklopädie, 30 Bde., Gütersloh 200621, Bd. 25, S. 106.

  3. Zur Geschichte des Verhältnisses antirassistischer und feministischer Bewegungspolitik in den USA vgl. Gabriele Dietze, Weiße Frauen in Bewegung. Genealogien und Konkurrenzen von Race- und Genderpolitiken, Bielefeld 2013; zu den Sklaverei-Analogien in der politischen Ideengeschichte des Feminismus vgl. Barbara Holland-Cunz, Die alte neue Frauenfrage, Frankfurt/M. 2003.

  4. Zum Slogan vgl. Karin Schrader-Klebert, Die kulturelle Revolution der Frau, in: Kursbuch, 17 (1969), S. 1–45, hier: S. 1; zu Analogiebildungen zwischen Rassismus und Sexismus in der Forschungsliteratur des 20. Jahrhunderts vgl. Ina Kerner, Differenzen und Macht. Zur Anatomie von Rassismus und Sexismus, Frankfurt/M.–New York 2009, S. 315ff.

  5. Vgl. Angela Davis, Women, Race & Class, New York 1983; bell hooks, Feminist Theory. From Margin to Center, Boston 1984; Audre Lorde, Sister Outsider, Berkeley 1984; Gloria Anzaldúa, Making Face, Making Soul – Haciendo Caras. Creative and Critical Perspectives by Feminists of Color, San Francisco 1990; Judith Butler, Gender Trouble. Feminism and the Subversion of Identity, London–New York 1990; Patricia Hill Collins, Black Feminist Thought. Knowledge, Consciousness, and the Politics of Empowerment, New York–London 1991; Floya Anthias/Nira Yuval-Davis, Racialized Boundaries: Race, Nation, Gender, Colour and Class and the Anti-Racist Struggle, London–New York 1992.

  6. Combahee River Collective, A Black Feminist Statement, in: Wendy K. Kolmar/Frances Bartkowski (Hrsg.), Feminist Theory. A Reader, Mountain View, CA 2000, S. 272, Übers. I.K.

  7. Vgl. u.a. Ilka Hügel et al., Entfernte Verbindungen. Rassismus, Antisemitismus, Klassenunterdrückung, Berlin 1993; Olga Uremović/Gundula Oerter, Frauen zwischen Grenzen. Rassismus und Nationalismus in der feministischen Diskussion, Frankfurt/M.–New York 1994; FeMigra, Wir, die Seiltänzerinnen. Politische Strategien von Migrantinnen gegen Ethnisierung und Assimilation, in: Cornelia Eichhorn/Sabine Grimm (Hrsg.), Gender Killer. Texte zu Feminismus und Kritik, Berlin–Amsterdam 1994, S. 49–63; Brigitte Fuchs/Gabriele Habinger, Rassismen & Feminismen. Differenzen, Machtverhältnisse und Solidarität zwischen Frauen, Wien 1996; Hito Steyerl/Encarnación Gutiérrez Rodríguez, Spricht die Subalterne deutsch? Migration und postkoloniale Kritik, Münster 2003.

  8. Kimberle Crenshaw, Demarginalizing the Intersection of Race and Sex: A Black Feminist Critique of Antidiscrimination Doctrine, Feminist Theory and Antiracist Politics, in: The University of Chicago Legal Forum, (1989), S. 139–167, hier: S. 149, Übers. I.K.

  9. Vgl. zu den Unterschieden zwischen intersektionalen Positionen und Triple-Oppression-Ansätzen auch I. Kerner (Anm. 4), S. 345ff.

  10. Vgl. u.a. Nira Yuval-Davis, Intersectionality and Feminist Politics, in: European Journal of Women’s Studies, 13 (2006) 3, S. 193–209; Ange-Marie Hancock, Intersectionality as a Normative and Empirical Paradigm, in: Politics & Gender, 3 (2007) 2, S. 248–254.

  11. Für eine Herleitung und ausführlichere Darstellung der drei Dimensionen vgl. I. Kerner (Anm. 4), S. 20ff.

  12. Zur umstrittenen "Was-Frage" der Intersektionalität in der deutschsprachigen Geschlechterforschung vgl. Ina Kerner, Komplexitätsproduktion. Über Intersektionalität, in: Beate Binder et al. (Hrsg.), Travelling Gender Studies. Grenzüberschreitende Wissens- und Institutionentransfers, Münster 2011, S. 184–202.

  13. Für eine ausführlichere intersektionale Analyse transnationaler Versorgungsketten vgl. Helma Lutz, "Die 24-Stunden-Polin" – eine intersektionelle Analyse transnationaler Dienstleistungen, in: Cornelia Klinger/Gudrun-Axeli Knapp/Birgit Sauer (Hrsg.), Achsen der Ungleichheit. Zum Verhältnis von Klasse, Geschlecht und Ethnizität, Frankfurt/M.–New York 2007, S. 211–234.

  14. Encarnación Gutiérrez Rodríguez, Intellektuelle Migrantinnen – Subjektivitäten im Zeitalter von Globalisierung. Eine postkoloniale dekonstruktive Analyse von Biographien im Spannungsverhältnis von Ethnisierung und Vergeschlechtlichung, Opladen 1999, S. 205.

  15. Vgl. Alice Schwarzer, Der große Unterschied. Gegen die Spaltung von Menschen in Männer und Frauen, Frankfurt/M. 2002, S. 172ff.

  16. Popularisiert hat diesen Begriff der US-amerikanische Soziologe Roderick Ferguson, der sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit dem Einsatz von Sexualität als Merkmal "rassischer" Differenz auseinandersetzt und die sozialwissenschaftliche und gesellschaftliche Abwertung afroamerikanischer Familienstrukturen, die vom Ideal der heterosexuellen Kleinfamilie abweichen, problematisiert hat. Vgl. Roderick A. Ferguson, Aberrations in Black: Toward a Queer of Color Critique, Minneapolis 2003. Eine vergleichbare auf Europa bezogene Analyse liegt vor mit Fatima El-Tayeb, European Others. Queering Ethnicity in Postnational Europe, Minneapolis 2011. Für einen Überblick über die Literatur an der Schnittstelle von Queer Theory und Intersektionalität vgl. Gabriele Dietze/Elahe Haschemi Yekani/Beatrice Michaelis, "Checks and Balances". Zum Verhältnis von Intersektionalität und Queer Theory, in: Katharina Walgenbach et al. (Hrsg.), Gender als interdependente Kategorie. Neue Perspektiven auf Intersektionalität, Diversität und Heterogenität, Opladen 2007, S. 107–139.

  17. Vgl. hierzu u.a. Umut Erel et al., Intersektionalität oder Simultaneität?! Zur Verschränkung und Gleichzeitigkeit mehrfacher Machtverhältnisse – eine Einführung, in: Jutta Hartmann et al. (Hrsg.), Heteronormativität. Empirische Studien zu Geschlecht, Sexualität und Macht, Wiesbaden 2007; Isabell Lorey, Streit um Differenz, revisited. Kontingente Grundlagen und gründendes Entgehen, in: B. Binder et al. (Anm. 12), S. 239–250.

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Dr. phil.; Juniorprofessorin für Diversity Politics, Institut für Sozialwissenschaften, Philosophische Fakultät III, Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10099 Berlin. E-Mail Link: ina.kerner@sowi.hu-berlin.de