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Bürger hinter Datengittern. Auswirkungen der Computer-Technologie auf die Gesellschaft | APuZ 25/1977 | bpb.de

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APuZ 25/1977 Bürger hinter Datengittern. Auswirkungen der Computer-Technologie auf die Gesellschaft Der deutsche Wahlkampf 1976 in der französischen Regionalpresse Die These von der jüdisch-freimaurerischen Weltverschwörung 1776-1945

Bürger hinter Datengittern. Auswirkungen der Computer-Technologie auf die Gesellschaft

Gerd E. Hoffmann

/ 32 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Der zunehmende Einsatz der Computertechnologie in staatlicher wie privater Verwaltung verändert die Verhältnisse in allen Bereichen unseres Lebens. Nachdem die neue Technologie erstmals die Maschinisierung geistiger Prozesse möglich gemacht hat, verschieben sich die Machtverhältnisse zugunsten derer, die über Datenbanken und Informationssysteme verfügen. Demokratische Kontrolle wird erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Durch die Sammlung, Speicherung und Verarbeitung der Personendaten des Bürgers aus allen Lebensbereichen entstehen in Datenbanken und Informationssystemen während der gesamten Lebensdauer des Menschen . produzierte', scheinbar wahre „Lebensbilder", die dem jeweiligen Herrn des Systems bei Bedarf in Sekundenschnelle zur Verfügung stehen. Der Bürger wird in seinem Verhalten „durchsichtig", soziale Kontrolle wird in bisher unbekanntem Ausmaß möglich, der einzelne tendenziell in seiner Entfaltungsfreiheit eingeschränkt. Wir befinden uns bereits auf dem Weg in eine neue Gesellschaftsform, die Informationsgesellschaft genannt wird. Bei der Gestaltung der Informationsgesellschaft ist vor allem zu fragen, welche Anwendungsformen der neuen Technologie für die Mehrheit der Mitglieder dieser Gesellschaft überhaupt akzeptabel sind. Wir stehen vor schwerwiegenden politischen Entscheidungen. Je nach ihrer Zielsetzung können sie eine Herrschaft weniger (eine abgewandelte Oligarchie) zur Folge haben bzw. eine „Demokratie der Informierten". Rechtlich bringt das Bundesdatenschutzgesetz einen — wenn auch nach Meinung des Autors mißglückten — Ansatz zur Regelung eines Teilaspekts des Problems. Wissenschaftliche Forschung über die Folgewirkungen ist dringend notwendig; unmittelbare Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis-Gruppen könnte schneller die erforderlichen Bewußtseinsbildungsprozesse in Gang bringen. Da es sich bei der neuartigen Informationstechnologie um eine „Erfindung" handelt, die in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung der „Erfindung" der Schrift gleichgesetzt werden kann, ist in der Schulwie in der Erwachsenenbildung schnell darauf hinzuarbeiten, daß eine Befreiung aus der Ohnmachtssituation des Computeranalphabetismus stattfindet.

Das vom Deutschen Bundestag im Januar 1977 verabschiedete . Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung'(Bundesdatenschutzgesetz — BDSG) ist schon vor dem Inkrafttreten am Januar 1978 über parteiliche Grenzen hinweg in den Meinungsstreit geraten. Der Autor kritisiert das Gesetz und stellt seine Vorschläge für eine wirksamere Kontrolle der Informationstechnologie zur Diskussion. In dieser Zeitschrift werden weitere Beiträge veröffentlicht, in denen kontroverse Überlegungen zu diesem Thema vorgetragen werden.

Wären die Bedenken ausgeräumt, wenn ... Dokumentation einer Anhörung zum Reierentenentwurf eines Bundes-Datenschutzgesetzes vom 7. — 9. Novembeh 1972, 424 Seiten (Ausschnitt). Dialog zwischen Dr. Windolph vom Verband der Handelsauskunlteien und Ministerialrat Dr. Auernhammer. Windolph: „Bedeutet die Löschung die Unkenntlichmachung, beziehungsweise Vernichtung der betreuenden Unterlagen oder genügt es, daß die zu löschende Unterlage lesbar bleibt, aber mit einem Vermerk versehen wird, daß sie nicht mehr verwertet werden darf? Diese Frage ist von erheblicher Bedeutung auch für den Betroffenen, denn es ist denkbar, daß eine auf Antrag des Betroffenen gelöschte Tatsache in der Folgezeit der Datenbank erneut zugetragen wird und sie dann bei Vernichtung der Unterlage in Unkenntnis der Löschung erneut wieder verwertet wird. Auernhammer: Herr Dr. Windolph, darf ich Ihnen eine Frage stellen? Meinen Sie, daß die Bedenken, die sie gegen die fünfjährige Löschungsfrist geltend machen, ganz oder zum Teil ausgeräumt wären, wenn die Löschung im Sinne des Paragraphen 27, Absatz 3, nicht in einer physischen Löschung, sondern nur in der Zufügung des Vermerks . gelöscht'bestehen würde? Windolph: Das würde genügen, denn die Folge des Vermerks . gelöscht'wäre, daß die Daten nicht mehr verwertet werden dürften.

Die Computertechnologie — oft elektronische Datenverarbeitung (EDV) genannt — ist innerhalb weniger Jahre zu einem vielfältig genutzten Mittel der staatlichen und privaten Verwaltung geworden. 1973 gab es in den westeuropäischen Ländern 55 000 Computer; bis 1988 werden es nach Schätzungen einer Expertengruppe in Genf rund 450 000 Computer sein 1). Das heißt, in fünfzehn Jahren wären fast neunmal soviel Computer im Einsatz wie 1973, oder pro Jahr kämen rund. 25 000 Computer hinzu. Rein wirtschaftlich gesehen handelt es sich bei der Computerindustrie also um eine sogenannte Wachstumsbranche. Doch die Computertechnologie hat uns nicht allein ein neues technisches Mittel für die Automation von Fertigungsprozessen und die Rationalisierung von Verwaltungsvorgängen gebracht, sondern auch erstmals in der menschlichen Geschichte die Automatisierung von Denkvorgängen ermöglicht. Die zuvor genannten Zahlen sagen also wenig aus über den Grad der zu erwartenden Veränderungen in allen Bereichen unseres Lebens, weil mit ihnen keinerlei Angaben darüber verbunden sind, um welche Art von Computern es sich handelt und für welche Aufgaben sie eingesetzt werden. Computer ist ein Gattungsbegriff geworden ähnlich etwa dem Begriff Transportmittel. Ohne Zweifel besteht ein gewaltiger Unterschied, ob wir einen Ochsenkarren, ein Auto oder einen TEE-Zug als Transportmittel einsetzen. Gemeinsam ist allen dreien lediglich: sie bewegen sich auf Rädern. Gemeinsam ist allen Computern, daß sie aus einem Maschinenteil, der hardware, und einem Programmteil, der Software, bestehen. Der Informatikwissenschaftler Hart-mann J. Genrich vermutet wohl zu Recht, daß es sich bei der Erfindung des Computers um ein geschichtliches Ereignis handelt, das für die menschlichen Gesellschaften die gleiche Bedeutung hat wie seinerzeit die Erfindung des Rades beziehungsweise wie die Erfindung der Schrift Denn die Computertechnologie in ihren fortgeschrittenen Ausprägungen, den sogenannten Informationssystemen, stelle ein neuartiges Medium für die Kommunikation dar. Obleich der Mathematiker und Philosoph Norbert Wiener bereits 1949 auf die weitreichenden möglichen Folgen dieser Erfindung aufmerksam gemacht hatte, vollzog sich die Entwicklung der Computertechnologie und ihre Bewertung durch die Anwender und die Öffentlichkeit so, als handele es sich dabei um eine bessere Rechenmaschine und nicht um die Erfindung einer epochalen Neuheit. Diese Fehleinschätzung der Computertechnologie und ihre vorwiegend von Effektivitätsgesichtspunkten bestimmte Anwendung hat uns in eine Krise geführt, deren Ausmaß bisher nur andeutungsweise sichtbar zu werden beginnt. Verkürzt läßt sich die Entwicklung so zusammenfassen: Die Computer, in den vierziger Jahren in Deutschland und den USA nahezu gleichzeitig erfunden in den fünfzi-ger Jahren als Rationalisierungsmittel in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung eingeführt, in den sechziger Jahren als fantastisches Mittel zur maschinellen Problemlösung und Entscheidungsvorbereitung gefeiert — diese Computertechnologie tritt uns in den siebziger Jahren als verselbständigtes Macht-phänomen gegenüber; wir Menschen sehen uns unerwartet in die Rolle von Goethes Zauberlehrling gedrängt. Nüchtern stellte Frank Haenschke, SPD-Abgeordneter im siebenten Deutschen Bundestag fest: „Die Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung kann, wenn sie ungebremst und ungeregelt verläuft, die Machtbalance in unserer Gesellschaft zerstören."

Es können dadurch, so ist zu ergänzen, auch alle jene Vorstellungen in ihr Gegenteil umgekehrt werden, die wir von Menschenrechten und Menschenwürde haben Im folgenden Beitrag wird versucht, einen Überblick zu geben über die Beschaffenheit des technologischen Instrumentariums, über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten und über die heute bereits feststellbaren wie vermutlich noch eintretenden Folgen. Einige Ansätze für die Gefahrenabwehr sind am Beispiel des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. Hinweise auf erste interdisziplinäre Forschungsbemühungen münden in einige Vorschläge, die für den künftigen Umgang mit der Computertechnologie zur Diskussion gestellt werden, um vielleicht doch noch Entwicklungen vermeiden zu helfen, wie sie jüngst bei gesellschaftspolitisch ähnlich gelagerten Problemkreisen wie dem Umweltschutz und der Nutzung von Kernenergie zutage getreten sind.

Was ist und bewirkt eine Datenbank? Was bringt uns ein Informationsverbundsystem?

In den Verwaltungen der Wirtschaft und des Staates werden zunehmend zwei Typen von Computeranlagen eingesetzt, die als Datenbanken und als Informationssysteme bezeichnet werden, wobei es bisher keine wirklich exakten Abgrenzungen dieser beiden Begriffe gibt. Hilfreich für das Verständnis ist in diesem Zusammenhang jene Definition für den Begriff Daten, wie sie im „Wörterbuch der Kybernetik" verwandt wird: „Daten: Informationen, die bereits auf Speichermedien als Zwischenträger wie Lochkarten, Lochstreifen u. a. gespeichert sind und mittels Büromaschinen und Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet werden."

Diese Definition hat den Vorteil, daß sie den Begriff Daten eindeutig an die maschinelle Informationsverarbeitung bindet. Diese Bindung läßt uns besser jene Feststellung verstehen, erstmals in der menschlichen Ge daß damit -schichte eine „Maschinisierung geistiger Prozesse" möglich geworden ist.

Wir haben deshalb zu unterscheiden zwischen Computern, die lediglich einen Arbeitsvorgang — etwa die Lagerbuchhaltung in einem Wirtschaftsbetrieb oder die Kontenführung für die Bediensteten einer öffentlichen Verwaltung — ausführen, und jenen Datenverarbeitungsanlagen, die eine Vielzahl von Arbeitsvorgängen mit Computerhilfe erledigen. Könnte man den Computer für eine Einzelaufgabe noch als Büromaschine bezeichnen, ist dies bei jenen Computeranlagen mit verschiedenen Aufgaben nicht mehr möglich. Sie stellen durchweg Systeme zur elektronischen Datenverarbeitung dar.

Bei Datenbanken handelt es sich in der Regel um Computersysteme, in denen Sachdaten und Personendaten gespeichert, verarbeitet, also beispielsweise miteinander verknüpft werden. Einwohnermeldeämter verfügen ebenso über Datenbanken wie die Sparkassen. Das Bundespresse-und Informationsamt verfügt über eine Datenbank, aus der die Regierung ebenso wie einzelne Bundestagsabgeordnete zusammenfassende Auskünfte zu politischen Fragestellungen erhalten können. Außerdem gibt es Datenbanken bei den Versicherungsgesellschaften, den Bausparkassen, den verschiedensten Industrieunternehmen, bei den Finanzämtern, den Schulbehörden, den Uni-; versitäten usw. Ihnen allen ist gemeinsam, daß sie zu mehr oder weniger speziellen Aufgaben die unterschiedlichen Informationen nicht nur vorrätig halten, sondern sie auch miteinander in Beziehung setzen. Diese Datenbanksysteme können Auskunft darüber geben, wie häufig beispielsweise bestimmte politische Informationen von bestimmten Stellen abgefragt wurden. Sie können errechnen, welche Versiche-rungsbereiche aus welchen Gründen besonders hohe Leistungen verursacht oder aber gute Erträge gebracht haben. Sie können in der Wirtschaft der Unternehmensführung Hinweise liefern, welche Zusammenhänge beispielsweise zwischen Lagerhaltung und Verkaufsstrategien bestehen. Sie geben den Verwaltern in staatlichen Behörden Aufschluß über die Beziehungen zwischen reinen Wohngebieten, Straßenplanung und Arbeitsstätten. Datenbanken können, kurz gesagt, vorhandene Strukturen schneller und deutlicher als je zuvor erkennbar machen und Hinweise für künftige Planungen liefern.

Werden in Datenbanken jedoch vorwiegend personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet, können sie dazu führen, die soziale Situation des Bürgers, seine unterschiedlichen Bindungen etwa an Gewerkschaften, politische Parteien oder an außerparlamentarische Gruppen sichtbar zu machen; solche Datenbanken können seine Konsum-und Lebensgewohnheiten „durchleuchten" und den Bürger als einzelnen ebenso wie ganze Bürgergruppen für die Datenbankbesitzer „durchschaubar" und damit beeinflußbar und kontrollierbar machen. An vielen Stellen gibt es über den Bürger bereits solche „Teildossiers" oder Teile von Bürgersteckbriefen, ohne daß der Bürger in der Regel auf ihr Entstehen und ihre Verwendung Einfluß nehmen kann.

Schon in einer inhaltlich relativ begrenzten Datenbank läßt sich ein Phänomen beobachten, daß von gravierender Bedeutung für die unbemerkt eingetretenen Veränderungen innerhalb unserer Informationswertung ist. Infolge der besonderen Bedingungen, die der Computer an die Datenform und die Daten-verwertung knüpft, werden personenbezogene Daten aus ihrem individuellen Kontext, ihrem Entstehungszusammenhang herausgelöst und je nach benutztem Computerprogramm formalisiert. Dadurch verwandeln sich insbesondere jene Daten des Bürgers, die wertbesetzt sind, in scheinbar absolute Aussagen. So kann beispielsweise aus einem Schüler, der sich im Deutschunterricht und im Sozialkundeunterricht im Zusammenhang mit bestimmten Lehrgegenständen politisch kritisch äußert, und zwar aus der Sicht der jeweiligen Lehrer, im formalisierten Computerspeicher jemand werden, der „politisch abweichende Auffasungen" vertritt (s. Kasten 1). Oder ein Erwachsener, der wegen einer Beschwerde seiner Nachbarn über einen zu laut gefeierten Geburtstag von einer Polizeistreife besucht wird, wenig später zufällig in eine Demonstration gerät, seinen Ausweis nicht bei sich hat und deshalb zur Feststellung seiner Personalien mit ins Polizeirevier muß, wird im Computerspeicher als „zweimal mit der Polizei in Berührung gekommen" erscheinen (s. Kasten 2). Welche psychologischen Konsequenzen das haben kann, läßt sich ohne große Fantasie ausmalen. Denn unser Denken vollzieht sich ja unverändert auf der Basis einer Ausbildung und eines Kommunikationsablaufs, das aus der Zeit vor der Einführung der neuartigen Computertechnologie stammt.

Was Datenbanken begrenzt bewirken, steigern sogenannte Informationssysteme noch um viele Grade, wenn nicht sogar um Potenzen. Unter einem Informationssystem ist eine Computeranlage zu verstehen, die entweder mehrere Datenbanken zusammenfaßt oder von vornherein so gestaltet ist, daß sich in ihm sehr viel umfassendere Aufgaben erfüllen lassen. Schon diese Formulierung zeigt: hier sind die Übergänge fließend. Aber weder die Computerhersteller noch die Computerwissenschaft Informatik haben bisher zuverlässige Definitionen erarbeitet, so daß wir uns mit Wirkungsbeschreibungen behelfen müssen. Informationssysteme erfüllen in der Regel übergreifende Aufgaben, das heißt, sie sind von ihrem Ansatz her vor allem auch dafür gedacht, Grundlagen für politische Entscheidungen in nahezu allen Lebensbereichen zu liefern und insofern als Instrumente übergreifender Planung, Lenkung und Kontrolle zu dienen; sie wirken damit als Instrumente der Macht

Derartige Informationssysteme können aufgrund der hohen Kosten nur von staatlichen Stellen oder von großen Wirtschaftsunternehmen und Verbänden aufgebaut werden. Es gibt sie bereits — verschieden weit ausgebaut — etwa beim Bundeskanzleramt oder in Gestalt der Sozialdatenbank beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Allein die Sozialdatenbank wird aus einer Vielzahl anderer Datenbanken gespeist — z. B.der Krankenversicherungsträger, zahlreicher Großfirmen usw. — und hat Fachjuristen bereits dazu veranlaßt, öffentlich zu erklären, daß mit diesem großen Informationssystem gleich mehrere Artikel des Grundgesetzes verletzt würden Gleichzeitig wirft dieses Informationssystem die Frage auf, wieweit hier nicht zusätzliche Informationsmacht bei einem Minister entsteht, ein Problem das von Karlheinz Gebhardt, einem der besten Kenner der Problematik, kürzlich auch generell angesprochen wurde

Ein weiteres Beispiel für ein großes Informationssystem ist JURIS. In ihm sollen in der Endstufe „alle relevanten juristischen Daten" gespeichert und zur Verfügung gehalten, aber auch verarbeitet werden. Schon der Begriff „relevant" verweist auf den Bewertungsspielraum, der hier vom Herrn des Systems zur Durchsetzung seiner Vorstellungen genutzt werden kann. Sigmar Uhlig ist zuzustimmen, wenn er ein Informationsmonopol und ein Verbreitungsmonopol für juristische Daten voraussagt Hinzu kommt, daß Gerichte wie Anwälte infolge der anhaltenden Informationslawine auf JURIS zurückgreifen werden in der Hoffnung, von dort alles Notwendige zu erhalten. Dadurch aber würde JURIS indirekt noch zu einem juristischen Meinungsbildungsmonpol werden. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Vielzahl der juristischen Fachverlage, sondern kann bei unstabilen Regierungsverhältnissen zu katastrophalen Weiterungen führen.

Informationssysteme können also fachspezifisch Monopolcharakter erhalten. Das trifft prinzipiell für alle sechzehn Fachinformationssysteme zu, die von der Bundesregierung geplant sind Es trifft aber auch zu auf Informationssysteme großer Wirtschaftsunternehmen oder gesellschaftlicher Gruppen wie etwa der Gewerkschaften, die als Neugründung ebenfalls ein wirtschaftlich geführtes Computersystem als Dienstleistungsbetrieb für alle gewerkschaftlichen Unternehmen und letztlich auch die Einzelgewerkschaften aufbauen. Es trifft weiter zu für die Personalinformationssysteme von Wirtschaftsunternehmen, weil sie — wie schon jetzt teilweise im Hinblick auf die Sozialdatenbank — mit anderen Datenbanken oder Informationssystemen in einen Datenaustausch eintreten, der bei Einzeldaten für den einzelnen kaum noch kontrollierbar ist. Bei bilancierten Daten aber können die Ergebnisse selbst von den Herren des Systems (eine bemerkenswerte Besonderheit der neuen Technologie) nicht mehr auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft, sondern „nur noch geglaubt werden", wie der Politiker Frank Haensche und der Verwaltungsrechtler Adalbert Podlech übereinstimmend herausgefunden haben. Die Verzahnung zwischen Informationssystemen unterschiedlicher Art erreicht ihre Perfektion innerhalb sogenannter Informationssystem-Verbund-systeme. Hier ist das schon existierende Musterbeispiel das Verbundsystem zwischen den Kriminalpolizeien der Bundesländer und dem Bundeskriminalamt. Das Ziel, eine effektive

Verbrechensbekämpfung mit Computerhilfe zu erreichen, wird jeder Bürger begrüßen. Ob es allerdings notwendig ist, nach und nach die Mehrheit der Bundesbürger zu polizeibekannten Personen zu machen, nur weil sie — wie zuvor schon an einem Beispiel dargestellt — mal aus oft nichtkriminellen Gründen „mit der Polizei in Kontakt" gekommen sind, wird zu diskutieren sein. Ähnliches gilt für den Verfassungsschutz, der bereits Millionen Bundesbürger mit umfassenden Dossiers in seinem Informationssystem gespeichert hat. Bei der Datenschutzgesetzproblematik wird diese Thematik erneut zu behandeln sein.

Fassen wir zusammen: Datenbanken einerseits und Informationssysteme andererseits machen es möglich, Datenmengen bisher unbekannter Größenordnungen auf kleinstem Raum zu speichern und in Sekundenschnelle so zu verarbeiten, daß Abbildungen von Wirklichkeit entstehen. Sie werden als Grundlagen für Entscheidungen benutzt, obgleich diese Abbildungen sehr unzulänglich sind und infolge der kontextlosen Daten tatsächliches Bürgerleben — und sei es ausschnittweise — nicht wiedergeben können, sondern allenfalls ein Konstrukt darstellen, das die schwedische Reichstagsabgeordnete Kerstin Anr bildhaft und zutreffend als „Datenschatten" bezeichnet hat

Weil Datenbanken und Informationssysteme aus Kostengründen nur von wenigen aufgebaut und genutzt werden können, verstärken sie also de facto wie tendenziell die Macht der Mächtigen. Sie tendieren außerdem dazu, die Betroffenen von einer demokratischen Mitwirkung an der inhaltlichen Ausgestaltung der Systeme auszuschließen, den Bürger zum Datenlieferanten herabzustufen und als Individuum „überflüssig" zu machen. Gerhard Stadler vom Bundeskanzleramt in Wien ist zu danken, daß er als aktiver politischer Beamter die Frage stellte, ob nicht überprüft werden müsse, wie man die neue Technologie „bürger-und demokratiegerechter" verwenden könne Von den technologischen Möglichkeiten her bietet sich das geradezu an. Computer wären ein Mittel, den Bürger im Rahmen von Breitbandkommunikationssystemen mit Rückkanal unmittelbar an der Gestaltung seiner gesellschaftlichen Verhältnisse zu be-teiligen. Dies zu verwirklichen, würde allerdings eine Reihe tiefgreifender politischer Entscheidungen voraussetzen, was man — gemessen an der gegenwärtigen politischen Praxis — getrost als utopisch bezeichnen kann.

Dennoch wäre es falsch, wenn der Bürger, wenn die Wissenschaftler, wenn die Parteipolitiker ob der anstehenden, in der Tat äußerst komplexen Problematik verzweifeln und resignieren würden. Noch gibt es Chancen und Ansatzpunkte, um in einzelnen Bereichen die absehbaren negativen Wirkungen zu entschärfen und gleichzeitig mit einem Umdenken und notwendigen Forschungsmaßnahmen zu beginnen. Darauf wird noch näher einzugehen sein.

Auf dem Weg in die Informationsgesellschaft

Schülerdaten im Computer Berlin (dpa, 6. 9. 1976): Zur Unterstützung des Schulbetriebs ist in Berlin in Zusammenarbeit zwischen dem Innensenator, dem Schulsenator und vorerst nur dem Bezirksamt Wilmersdorf das Computersystem „CULVIS" gestartet worden, das Wege zur weiteren Rationalisierung im Schulwesen weisen soll. Der Verwaltungsbereich der Schule konnte, wie von selten der Schulverwaltung erklärt wurde, durch Computereinsatz bei der Erstellung von Stundenplänen, der Registrierung und Auswertung von Schülerindividualdaten und bei der Organisation des Kursbetriebes an der gymnasialen Oberstufe unterstützt werden. Im Rahmen des auf drei Jahre veranschlagten Projekts „CULVIS" (Computer unterstützen Lehrer und Verwaltung in der Schule) soll unter anderem ermittelt werden, ob es günstiger ist, die Schulen mit eigenen kleinen Rechnern auszustatten, mehrere Schulen über Bildschirmterminals mit einem Stützpunkt-rechner zu verbinden oder eine Vielzahl von Schulen über Bildschirmterminals an einen zentralen Großrechner anzuschließen.

Das Unbehagen über die möglichen Auswirkungen der Informationssysteme auf Computerbasis wird in jüngster Zeit durch einen doppelten Begrenzungsversuch ergänzt. Zum einen wehren sich die Computerfachleute, die sich untertreibend „Datenverarbeiter" nennen, dagegen, daß man sie zu Sündenböcken stempelt obwohl sie doch nur das täten, was ihre Auftraggeber von ihnen verlangten. Zum anderen erklären Wissenschaftler — so kürzlich bei einem interdisziplinären Werkstattgespräch über die Auswirkungen großer Informationssysteme in Hamburg —, in den Computern fände keine Informationsverarbeitung statt, sondern es würden lediglich Zeichen verarbeitet. Beide Versuche machen neben dem allgemeinen Unbehagen eine gewisse Hilflosigkeit bei den Fachleuten deutlich.

Gewiß haben die Datenverarbeiter formal recht, wenn sie die politische Verantwortlichkeit den Herren der Systeme zuordnen, gleich ob es sich um Rechenzentren der Bundesländer, der Kommunen oder privater Trägerschaften handelt. Man muß jedoch fragen, ob sich nicht gerade die Datenverarbeiter wegen ihrer Kenntnis der Möglichkeiten der neuen Technologie stärker politisch engagieren müßten, als sie es bisher in der Regel tun.

Gewiß haben auch jene Wissenschaftler formal recht, wenn sie den Computer als Maschine zur Zeichenverarbeitung betrachten.

Nur ändert das wenig an den Wirkungen der Informationssysteme. Denn selbst mathematische Zeichen sind Träger von semantischen Anteilen, transportieren also Bedeutung und Nachricht. Nachricht aber ist eine der klassischen Definitionen für den Begriff Information. Wer wollte bestreiten, daß Statistiken, Bücherlisten mit Angaben verschiedener Titel zu einem Thema oder gar Daten aus dem Leben des Bürgers Information darstellen, auch wenn sie im Computerprogramm als binäre Zahlenfolge verarbeitet werden.

Beide Begrenzungsversuche machen mit ihrer Abwehrtendenz vielmehr klar, daß wir uns bereits auf dem Weg in eine neuartig strukturierte Gesellschaftsform befinden, die hilfsweise Informationsgesellschaft genannt wird. Das Problem besteht darin, sich der Erkenntnis zu öffnen, wonach sich die gegenwärtige gesellschaftliche Neustrukturierung nicht mehr allein aus dem rückgewandten gewohnten Denken heraus erklären läßt. Begrenzungen sind vor diesem Hintergrund menschlich verständliche Versuche, sich dem von dieser Erkenntnis ausgehenden Druck zu entziehen.

Ein derartiges Verhalten hilft uns jedoch nicht weiter. Die alte Formel des britischen Staatsmannes Francis Bacon „Wissen ist Macht" hat durch die Computer-Informationssysteme eine neue Dimension erhalten. Und diese Dimension ist nicht nur mengenmäßig bestimmt, weil es heute möglich ist, unvorstellbar große Wissensmengen im Computer zu speichern und zu verarbeiten. Die neue Dimension ist auch qualitativ bestimmt durch die Fähigkeit elektronischer Systeme, Informationen auf einer höheren Komplexitätsebene zu verarbeiten — und dies in einer Geschwindigkeit, die uns schon fast , unbegreifbar'erscheint.

Ein Systemprogrammierer erklärte die Veränderung so: Zwar wäre es theoretisch möglich, komplizierte Rechenvorgänge im Computer auch durch hundert Mathematiker in einigen Jahren ausführen zu lassen, nur wären die Ergebnisse dann längst überholt. Und der österreichische Gewerkschaftssekretär Fred Margulis umschrieb die neue Dimension beispielhaft: „Ein Computer erlaubt uns, hunderttausende Entscheidungen in einer Sekunde auszuführen, die moderne Demokratie erlaubt uns eine Entscheidung in 126 Millionen Sekunden, das heißt in vier Jahren."

Damit aber ist die Frage aufgeworfen, ob der Bürger überhaupt noch angemessen und in der ursprünglich gewollten Weise durch die von ihm gewählten Abgeordneten repräsentiert werden kann. Schon heute wird die Auffassung vertreten, daß mit den Informationssystemen auf Computerbasis von den Herren der Systeme Datenraster geschaffen werden, die sich zunehmend verdichten und einen großen Teil der Entscheidungen mitbestimmen. An diesem Vorgang jedoch ist die Mehrzahl der Bürger nur noch durch Daten-lieferung beteiligt. Da die Wahlprogramme der Parteien über die Verwendung elektronisch gewonnener Informationsmacht nichts aussagen, kann der Bürger in seinem Wahl-entscheid dazu auch keinen Auftrag erteilen. Der Bürger befindet sich — meist ohne sich dessen bewußt zu sein — hinter sich verschränkenden und sich gegenseitig durchdringenden , Datengittern', die von den Verwaltern — oft aus Rationalisierungsgründen und in gutem Glauben — errichtet wurden. Daten-gitter trennen die Mehrheit von der Minderheit, schließen die Mehrheit von der Datenerhebung und von der Nutzung der neuen Dimension der Informationen aus, was in ähnlicher Weise auch auf das informationelle Verhältnis zwischen Regierung und Opposition zutrifft und den Juristen Wilhelm Opfer-mann dazu veranlaßte, den Begriff der notwendigen Informationsteilhabe in die Diskussion einzuführen.

Wie wenig selbst Dienstleistungsbetriebe bei der Datenverarbeitung im Computer an ihre Kunden denken, zeigen die von Helmut Schmidt kürzlich kritisierten Computer-abrechnungen von Versorgungsunternehmen, ebenso aber auch die der Finanzämter. Die hier durch meist unverständliche Abkürzungen aus dem Computerprogramm errichteten Verständnisbarrieren ließen sich relativ leicht durch eine generelle Vorschrift für einen Ausdruck im Klartext beseitigen. Nicht beseitigen hingegen läßt sich die viel einschneidendere Tatsache, daß der bisher übliche unmittelbar mögliche Kontakt zwischen Bürger und jeweiligem Sachbearbeiter immer mehr in einen Kontakt zwischen Bürger und Computer umgewandelt wird. Sprachlich drückt sich das in einem Forschungsprojekt mit dem Titel „Bürgernahe Verwaltung" bereits darin aus, daß zwischen dem „Bürgerpartner Informationsstandardsoftware", also einem Computer-Informationssystem, und dem „leibhaftigen Bürgerpartner", einer Art Spezialsachbearbeiter für Sonderfälle, unterschieden wird.

Das letzte Beispiel zeigt nur die „Spitze des Eisbergs" im Hinblick auf die eingetretenen strukturellen und psychosozialen Veränderungen. Es macht deutlich, wie notwendig es ist, den Bürger durch weitgefächerte Bildungsmaßnahmen auf das vorzubereiten, was die neue Informationsgesellschaft von ihm an Anpassungsleistung verlangt. Beim genannten Forschungsprojekt „Bürgernahe Verwaltung" wurde jedoch — und das scheint symptomatisch — aus Zeit-und Kostengründen auf die vom Leiter eines Teilprojekts vorgeschlagene „Machbarkeitsstudie“ verzichtet, in deren Rahmen wenigstens stichprobenartig auch Bürger befragt werden sollten darüber, was. sie von einer weitgehend durch Computersysteme ausgeführten Verwaltungstätigkeit hielten

Da wir uns in der Anfangsphase einer Entwicklung befinden, gewissermaßen die ersten Schritte auf dem Weg gehen, der uns in die Informationsgesellschaft führt, muß das Schwergewicht der Ausführungen auf die kritischen Punkte gelegt werden. Ohne Zweifel hat die viel diskutierte Informationslawine, gekennzeichnet durch die Formel von der Verdoppelung der vor allem von den Wissenschaften produzierten Wissensmenge innerhalb von zehn Jahren, mit dazu beigetragen, diesen Weg einzuschlagen. Wahrscheinlich ist auch, daß ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der zunehmenden Unregierbarkeit industrialisierter Staaten und Wirtschaftsunternehmen und der „Erfindung" der Computer besteht. Insofern bringt die neue Technologie sicher auch Vorteile. Schon jetzt wären zahlreiche Verwaltungsvorgänge ohne Computer nicht mehr zeitgerecht ausführbar. Ohne den Einsatz des Computers für die Weltmodelle des Club of Rome wäre uns die Endlichkeit der Weltrohstoffreserven, wären uns die „Grenzen des Wachstums" mit Sicherheit nicht so allgemein bewußt geworden, und manches Nachdenken über notwendige Abhilfemaßnahmen wäre nicht in Gang gekommen.

Dennoch ist zu fragen: Wer hat die größten Vorteile von der neuen Technologie? Gegenwärtig zweifellos nicht die Mehrheit der Bürger; darüber vermögen weder die Taschenrechner für jedermann noch die künftig fast überall zur Verfügung stehenden Kleincomputer und die jüngsten Gründungen von Computer-Hobbyclubs hinwegzutäuschen

Im Gegenteil: Beim unvorbereiteten Bürger könnte diese buchstäbliche Verkleinerung der technologischen Erzeugnisse und ihre Anwendbarkeit für die Steuerung von Spielzeug-eisenbahnen wie für ein elektronisch gesteuertes Kochen zu dem Fehlschluß führen, auch die Gesamtproblematik einer neuartigen Informationsgesellschaft lasse sich verkleinern und damit leichter handhaben. Mit einer derartigen Denkweise würde sich der Bürger hinter Datengittern schlafen legen und die Macht der Mächtigen von sich aus zusätzlich verstärken.

Nach Genrich besteht unverändert „die akute Gefährlichkeit der EDV darin, daß mit ihrer Hilfe bisher unübersteigbare Schranken der Kommunikation vollständig niedergerissen werden können; damit kann ein Disziplin-loser Einsatz der EDV zu einer erheblichen Störung — wenn nicht Zerstörung — der auf herkömmlichen Medien und deren Schranken beruhenden Regelkreise führen, welche eine Gesellschaft im Gleichgewicht halten."

Eine dieser Schranken bestand beispielsweise darin, daß Daten aus dem Leben des Menschen in Form von Papierakten ganze Regale voller Aktenordner beansprucht hätten. Da man eine so ausführliche Buchführung über viele Millionen Bürger niemals hätte unterbringen können und auch das Wiederauffinden von Daten aus der weit zurückliegenden Vergangenheit für jeden im Wortsinn menschenunmöglich gewesen wäre, wurden Daten selbst bei der Polizei meist nach wenigen Monaten, ganz allgemein aber nach wenigen Jahren, vernichtet. Damit folgte auch die Verwaltung jener sozialhygienischen Funktion unseres Gehirns, die als „Gnade des Vergessens" umschrieben wird. Für die Computer-Informationssysteme gibt es diese Schranken nicht mehr. Die persönlichen Daten, die ein Normalbürger im Laufe eines Lebens von siebzig Jahren produziert, lassen sich elektronisch auf dem Raum eines Daumennagels aufbewahren und — selbst bei dezentraler Speicherung — innerhalb weniger Sekunden wieder auffinden und auf dem Bildschirm des Datenendgerätes (Terminal) sichtbar machen und/oder über den angeschlossenen Schnell-drucker auf Papier verfügbar halten.

Damit wird es vorläufig nur den Herren des Systems prinzipiell möglich, mehr Information in der schon beschriebenen kontextlosen Form über jeden Bürger zu haben und anzuwenden, als sie das Gedächtnis des betroffenen Bürgers aufzubewahren in der Lage ist. Dies bedeutet einerseits: Informationsvollständigkeit bringt im Gespräch dem Verfüger über ein Computersysiem einen Informationsvorsprung und eine neue Informationsqualität gegenüber dem Bürger, der Urheber dieser Information ist. Das bedeutet andererseits: der Bürger kann sich nicht mehr an alle ihm vorgehaltenen Informationen erinnern, ihm bleibt die Wahl, die gesamte Information oder Teile von ihr zu leugnen oder , blind'die über ihn vom Computer aufbewahrte Information zu glauben.

Hier haben wir es mit einer unmenschlichen Wirkung der neuen Informationstechnologie zu tun. Und der Informatiker Genrich stellt die Frage, ob die Computer für den Menschen nicht „unerträglich" würden? Gleichzeitig stellt dieser Sachverhalt einen Konflikt dar, der für die Informationsgesellschaft typisch genannt werden kann. Es wird zu entscheiden sein, was den Vorrang haben soll: Die unbegrenzte Nutzung des technologisch Machbaren oder eine Begrenzung des Machbaren auf das dem jeweiligen menschlichen Bewußtseinsstand angenäherte Maß.

Entscheidet man sich für die menschengerechtere Anwendung, so wäre der anstehende Konflikt dadurch zu lösen, daß personenbezogene Daten, insbesondere aus den Intimbereichen, nach bestimmten Fristen generell im Computerspeicher gelöscht werden müssen. Dies allein entspräche auch sinngemäß den Grundgesetzartikeln 1 und 2, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist und jedem das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert wird. Sicher gehört für den gegenwärtigen Menschen eine wie auch immer geartete „Privatsphäre" zu den unveräußerlichen Voraussetzungen, um die genannten Verfassungsartikel zu verwirklichen. Und wir müssen, wie es der Soziologe Paul J. Müller formulierte, die Freiheit behalten, Informationen über uns an verschiedene Personen und Institutionen auch gezielt verschieden abzugeben gegebenenfalls auch zu verweigern. Damit aber sind wir bereits mitten in der Problematik, die das Jahrhundertproblem für die Juristen bedeutet und leider unzureichend mit dem Begriff „Datenschutz" bezeichnet wird.

Wieweit schützt das Bundesdatenschutzgesetz den Bürger?

Wir haben alle Personen erfaßt ... ... Die beiden Fälle zeigen eindeutig die positive Seite des Computereinsatzes. Sie zeigen nebenbei einen Wesenszug ganz neuartiger Erfolgschancen mit Hilfe entsprechend organisierter Daten-summen. Allerdings wird der Jubel beim kritischen Bürger sofort etwas gedämpft, wenn er erfährt, wer und was alles in dem Polizei-Computer drin ist. Was Günter Bertling, Leitender Kriminaldirektor in Hamburg, angibt, gilt im wesentlichen für alle Polizei-Computer: „Wir haben alle Personen erfaßt, die zu irgendeiner Zeit einmal mit der Polizei in Berührung gekommen sind. Alle wichtigen Personendaten über die jeweilige Person sind gespeichert, dann die Frage, ob und welche Lichtbilder vorhanden sind und vieles andere, was für die Ermittlungen nötig ist.. „Stern" Nr. 19, 28. 4. 77. Im Bericht von Rudolf Müller über den Schäfer Helmut Schlaudraff, der von einem Polizisten am 13. April 1977 erschossen wurde. Ursache: Drei Schafe waren als gestohlen gemeldet und tot von Polizeibeamten auf einem Pkw-Anhänger entdeckt worden: „ ... Eine Überprüfung des Anhänger-kennzeichens habe ergeben, daß der Halter , polizeibekannt'gewesen sei. Sechs Tage später erläuterte ein Sprecher des Landeskriminalamtes Wiesbaden, wie Schlaudraff , polizeibekannt'wurde: , Er selbst hatte mehrfach Schafe aus seiner Herde als gestohlen gemeldet'." Funk-Fernseh-Protokolle, Nr. 7, 1974, Seite 27:

Nach Schweden und den USA ist die Bundesrepublik der dritte westliche Staat, der eine gesetzliche Regelung für ein Teilgebiet der neuartigen Informationsgesellschaft geschaffen hat. Allein die Tatsache, daß unsere politischen Parteien die personenbezogenen Daten der Bürger im Hinblick auf die neuen Möglichkeiten der Computertechnologie als schutzwürdiges Rechtsgut erkannt haben, kann positiv gewertet werden. Daß inzwischen immer häufiger darauf verwiesen wird, es gehe im Grunde um den Ausbau der Persönlichkeitsrechte, spricht für einen — wenn auch sehr mühsam — in Gang gekommenen Umdenkungsprozeß.

Bereits der Titel des neuen Gesetzes, das teilweise zum l. Juli 1977, hauptsächlich jedoch zum 1. Januar 1978 in Kraft tritt, verweist darauf, daß der positive Ansatz eines erweiterten Persönlichkeitsrechts noch nicht der Ausgangspunkt ist: Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz — BDSG) Schützen soll das Gesetz also vor Nlißbrauch personenbezogener Daten, das heißt, daß der Gebrauch personenbezogener Daten erst einmal generell zugelassen wird.

Sieht man sich das Gesetz näher an, wird jedoch nicht einmal der schmale Ansatz der Mißbrauchsverhinderung durchgehalten, sondern im Verlauf der mehrjährigen Experten-debatten, an denen die breite Öffentlichkeit nicht beteiligt wurde, reduzierte sich das Gesetz nicht zuletzt wegen eines massiven

Drucks der Wirtschaftsverbände auf Vorschriften über den Umgang mit personenbezogenen Daten bei der öffentlichen Hand (Bundesebene), der freien Wirtschaft sowie anderer privater Anwender in der Bundesrepublik. Die Bundesländer müssen zusätzlich Datenschutzgesetze für die übrige öffentliche Verwaltung erlassen sowie eine Kontrollinstanz für die Wirtschaftsunternehmen schaffen. Außerdem wird es einen Bundesdatenschutzbeauftragten geben und Datenschutzbeauftragte der Länder oder Datenschutzkommissionen sowie betriebliche Datenschutzbeauftragte in der Wirtschaft.

Dr. Herbert Auernhammer, der als Ministerialrat im Bundesministerium des Innern den Entwurf des Gesetzes formulierte, hat in der Wochenzeitung „Das Parlament" auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, die bei der juristischen Abgrenzung der „Persönlichkeitsphäre" entstanden waren In der Tat hatte ein Juristenteam unter Leitung von Rupprecht Kamlah zwei Jahre lang versucht, die Privatsphäre des Bürgers inhaltlich zu definieren und somit einen weiteren, bürgernäheren Ansatz zu ermöglichen. Als dies mißlang, weil sich herausstellte, daß der Bürger seine persönlichen Daten aus den Bereichen Ausbildung, Gesundheit, Arbeitswelt, Konsumgewohnheiten usw.sehr unterschiedlich bewertet, zog man nicht etwa andere Wissenschaftler wie Informatiker, Soziologen, Psychologen oder gar Philosophen hinzu, sondern zog sich auf rein formaljuristische Denkkate-gorien herkömmlicher Art zurück, die naturgemäß den anfangs etwas zukunftsorientierten Ansatz ausschlossen.

Wenn die Überschrift von Auernhammers Beitrag im „Parlament" lautete „Datenschutz ist Bürgerschutz'', kann man das als politische Zielvorgabe bejahen; das Bundesdatenschutzgesetz erreicht dieses Ziel jedoch nicht, sondern ist eher ein Gesetz aus dem Geist des 19. Jahrhunderts, das davon ausgeht, daß die inhaltlichen Klärungen nach und nach durch entsprechende Gerichtsentscheidungen (Musterprozesse) herbeigeführt werden. Erinnert man sich der außerordentlich schnellen Entwicklung der Computertechnologie und ihrer gesellschaftlichen Besonderheiten, muß man bezweifeln, ob dieses Gesetz wirklich problemgerecht und historisch gesehen zeitgerecht gestaltet wurde (s. Kasten 3).

Es ist hier nicht der Ort für rechtsphilosophische und gesellschaftstheoretische Diskussionen. Andererseits kann aber nicht darauf verzichtet werden, auf die vielfältigen Zusammenhänge wenigstens hinzuweisen, ehe einige den Bürger direkt betreffende Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes unter mehr tagespolitischen Aspekten beleuchtet werden.

So macht Adalbert Podlech wohl treffend darauf aufmerksam, daß neben die „Beherrschung und Kontrolle politischer Macht" und das „Problem der Steuerung und Distribution ökonomischer Produktionsverhältnisse" als zentralen Aufgaben der Gesellschaft die Frage getreten sei, „unter welchen Bedingungen ist das Informationsgebaren einer Gesellschaft für die Glieder der Gesellschaft akzeptabel?"

Ohne Zweifel bekommt das Informationsgebaren, bekommt die Nutzung von Information neuer Quantitäten und neuer Qualitäten innerhalb einer Informationsgesellschaft einen anderen und höheren Stellenwert als in vorangegangenen Gesellschaften. In diesem Kontext stellt sich schnell die Frage, wie denn der Begriff „Mißbrauch" künftig zu verstehen sei?

Das Bundesdatenschutzgesetz kennt keine Löschungsfristen, soweit es sie nicht bereits durch andere Bestimmungen etwa über den Strafregisterauszug gibt. Auernhammer selbst stellt vielmehr in seinem Beitrag im „Parlament" heraus, daß die personenbezogenen Daten im jeweiligen System auch gegen unbefugtes Verändern und Löschen zu schützen seien. Erinnern wir uns des zuvor dargestellten Konflikts um die „Gnade des Vergessens" so schützt das Bundesdatenschutzgesetz den Bürger nicht nur nicht vor einer Dossierherstellung und der mit ihr verbundenen vermehrten Informationsmacht der Herren der Systeme, sondern es legitimiert prinzipiell diesen Vorgang. Das aber kann für den Bürger nicht akzeptabel sein. Ist es also ein Mißbrauch der informationeilen Möglichkeiten, die der Computer geliefert hat?

Der Bürger erhält hingegen das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Er soll jedoch bei seinem Auskunftsverlangen den jeweiligen Datenkomplex genau bezeichnen. Er muß weiter den mit der Auskunft verbundenen Aufwand bezahlen. Wie aber soll der Bürger, von dem an einer Vielzahl von Stellen personenbezogene Daten gespeichert werden, allein die erste Voraussetzung erfüllen, solange es nicht eine Art Telefonbuch (Register) aller dieser Datenbanken und Informationssysteme gibt? Ein solches Register, das in Schweden mit als erste Hilfe für den Bürger geschaffen wurde, sieht das Bundesdatenschutzgesetz nicht vor. Vielmehr beschränkt es sich auf die Vorschrift einer einmaligen Bekanntgabe über die Errichtung eines Informationssystems mit Personendaten in den amtlichen Mitteilungsblättern. Der Bundesdatenschutzbeauftragte wird ein Register der Datenbanken in Bundeszuständigkeit führen. In ihm wird jedoch nur ein Teil der Datenbanken aufgeführt. Daneben wird es ein Register geben, das nicht für jedermann zugänglich ist. Privatfirmen müssen die Tatsache der Erstspeicherung dem Bürger mitteilen; dies aber auch nur dann, wenn sie nicht — wie etwa eine Versicherung — davon ausgehen können, daß dem Bürger die Tatsache der Computerverarbeitung seiner Daten auf andere Weise bekanntgeworden ist.

Ist also schon hier für den Normalbürger eine fast unüberwindliche Barriere geschaffen, das Auskunftsrecht auch tatsächlich wahrzunehmen, wird die Erhebung von Gebühren gleich noch als zweite Schranke aufgerichtet. In Schweden hat jeder Bürger einmal jährlich das Recht, seine Datenausdrucke kostenlos anzufordern. Auch der Hessische Datenschutzbeauftragte (Hessen hat mit seinem Datenschutzgesetz von 1970 Pionierarbeit geleistet) Professor Spiros Simitis vertritt die Auffassung, man könne dem Bürger Gebühren nicht zumuten, weil erhebliche Kosten dabei entstehen können Außerdem aber kommt noch hinzu, daß ja die Herren der Systeme materiellen und immateriellen Nutzen von den Bürgerdaten haben. Aus diesem Grunde sieht der Entwurf für das neue Landesdatenschutzgesetz Hessens eine Gebührenfreiheit vor; ein Datenbankregister für Hessen wird gegenwärtig angelegt und dem Bürger zur Einsicht in Wiesbaden offenliegen.

Der Bürger hat laut Bundesdatenschutzgesetz weiter die Möglichkeit, die Berichtigung falscher Daten und die Löschung unzulässig gespeicherter Daten zu verlangen sowie die Sperrung von Daten, wenn der ursprünglich zulässige Speicherzweck weggefallen ist oder bei kommerziellen Datenverarbeitern — etwa Detekteien — seine Daten älter als fünf Jahre sind. Wohlgemerkt, der Bürger kann das verlangen. Bei der Fünfjahresfrist aber kann er, selbst wenn er sich durchfinden sollte, lediglich eine Sperrung verfügen. Die Daten bleiben also mit dem Vermerk „gesperrt" unverändert im Speicher, über die Frage Löschen oder Sperren hatte es bei einem hearing zwischen Verbandsvertretern und Ministerialrat Auernhammer lange Auseinandersetzungen gegeben. Der Wirtschaftsverbandsjurist gestand dem Verwaltungsjuristen schließlich zu, daß man sich mit der Sperrbestimmung arrangieren könne (s. Kasten 4). Denn wenn auch die Weiterverwendung gesperrter Daten verboten ist, kann man in der Praxis natürlich doch zur Auffrischung der Erinnerung intern auf die alten Daten zurückgreifen und seine Auskünfte den Kunden gegenüber so abfassen, daß der Nachweis des Mißbrauchs schon für den durchschnittlichen Rechtsanwalt unmöglich wird. Die Zeit hochspezialisierter Datenanwälte, die sich nur finanzkräftige Bürger leisten können, hat begonnen.

Die Bundesrepublik versteht sich selbst als demokratischer und sozialer Rechtsstaat (vgl. Artikel 20 GG). Ist unter den neuen Bedingungen der Informationstechnologie die zuvor geschilderte Regelung für die Mehrheit der Bürger akzeptabel? Die Neuheit der Situation wird auch im Bereich der Geheimdienste sichtbar. Polizei und Nachrichtendienste sind ausdrücklich von den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ausgenommen. Nachdem bekanntgeworden ist, daß der Verfassungsschutz von öffentlichen Büchereien die. Daten der Leser bestimmter politischer Schriften abfragt und daß der Militärische Abschirmdienst (MAD) bereits Dossiers von vier Millionen Bürgern im Informationssystem gespeichert hat, ergibt sich nicht nur die Frage, ob wir zu einem Volk der Steckbrief-Bürger werden wollen, sondern auch die Frage, wieweit sich nicht-staatliche Stellen über die vom Datenschutzrecht ausgenommenen Informationssysteme die Personendaten beschaffen können, die sie selbst nicht haben? An diesem Punkt sind inzwischen auch einige Politiker hellhörig geworden. In Bonn wird zumindest darüber diskutiert, wie durch Sondervorschriften die sich hier abzeichnenden Mißbrauchsmöglichkeiten angegangen werden könnten.

Podlech kennzeichnet den Sachverhalt eindeutig: „Besonders für Geheimdienste gilt, daß kein Bürger mehr wissen kann, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Dieser Zustand ist nicht begründungsund konsensfähig und fordert zu einer rechtlichen Zähmung so heraus, wie der Rechtsstaat politische Macht gezähmt hat. Eine Datenschutzregelung ist nur so gut, wie sie das Problem der Geheimdienste regelt, und das bedeutet, daß alle derzeitigen Regelungen schlecht sind."

Ein letzter Gesichtspunkt zum Bundesdatenschutzgesetz mag in einem anderen Zusammenhang verdeutlichen, daß die Regelungen tatsächlich nicht problemadäquat erfolgten. Da inzwischen unbestritten ist, daß es sich bei der Informationstechnologie auf Computerbasis um ortsunabhängig nutzbare Instrumente zur Informationsverarbeitung handelt, die Datenfernverarbeitung unter Zuhilfenahme von Satelliten ganze Datenpakete in 760 Millisekunden von Amerika nach Europa befördert, stieß die Datenschutzregelung innerhalb der Bundesrepublik an die bundesstaatlichen Grenzen, stößt sie in Europa an die nationalstaatlichen Grenzen.

Für den Bürger in der Bundesrepublik heißt das: Es wird ausgehend vom Bundesdatenschutzgesetz unterschiedliche Landesdatenschutzgesetze geben. Will der Bürger wirklich seine Kontrollrechte, so schlecht oder so gut sie auch sein mögen, praktisch ausüben, so muß er in jedem Einzelfall erst einmal nachprüfen, welche Datenschutzregelungen denn nun eigentlich zutreffen (gilt der Hauptsitz einer Firma mit den dort geltenden Datenschutzbestimmungen oder der Sitz des Rechenzentrums der Firma, das sich möglicherweise in einem anderen Bundesland befindet?). Wenn der Bürger etwa meint, eine Stadtsparkasse sei ein Wirtschaftsunternehmen und müsse deshalb zum ersten Juli einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen — es wird mit 8 000 bis 10 000 betriebli-chen Datenschutzbeauftragten in der Bundesrepublik gerechnet —, so ist er nach Simitis im Irrtum, denn die Stadtsparkasse ist ein Unternehmen der öffentlichen Hand. Das dadurch die Frage nach einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Geldinstituten in Privatbesitz auftaucht, sei nur am Rande vermerkt. Der Bürger befindet sich — um im Bild zu bleiben — nicht nur hinter Datengittern, die ihn in eine Ohnmachtssituation drängen, er steht im Hinblick auf die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen auch vor Datengittern, die ihn indirekt von der Wahrnehmung demokratischer Rechte ausschließen, zumindest aber ihn daran hindern, mit einem zumutbaren Aufwand an Zeit, Suchintensität und Geld Kontrolle auszuüben. Kann das für den Bürger in der Informationsgesellschaft akzeptabel sein?

Informationsgebaren als Bildungsinhalt, Informationskontrolle und Wissenschaft als Handlung

Würde mich über Initiativen von Bürgern treuen ZDF-Interview mit Bundesminister Hans Matthöfer in der Sendung „Bonner Perspektiven" vom 27. 3. 77 (Ausschnitt): Frage: Herr Minister, es gibt die Sorge unter den Bürgern dieses Landes, daß durch die Möglichkeiten der EDV der einzelne Mensch zum gläsernen, zum durchsichtigen Menschen wird. Müßten Sie erwarten, mit ähnlichen Bürgerinitiativen gegen diese Entwicklung konfrontiert zu werden, wie Sie das auf dem Energiesektor erlebt haben oder ist der Eindruck der, daß solchem durch das Datenschutzgesetz selbst schon vorgebeugt wurde? Hans Matthöfer: Nein. Ich halte das Datenschutzgesetz weder für vollkommen noch wird es mit der sich schnell entwickelnden Technik ja auf die Dauer fertig werden können. Das heißt, ich würde mich sehr freuen, wenn ähnlich wie bei der Kernenergie besorgte Bürger sich zusammenschließen würden und mit den Politikern diskutieren würden, wie man hier die Intimsphäre des Menschen, die ja nach unserer Vorstellung zur Würde des Menschen gehört, die nach unserem Grundgesetz nicht angetastet werden sollte, wie man die noch besser schützen kann. Und ich würde es sogar ausdehnen, ich würde es nicht nur reduzieren auf die elektronische Datenverarbeitung, sondern auf die ganze Entwicklung des Kommunikationswesens bei uns, auf die Verschmelzung von Nachrichtentechnik, Bürotechnik, Mikroelektronik, Automatisierung usw. Dies ergibt bestimmte Verfahren. Und ich würde mich freuen, wenn interessierte, fachkundige und besorgte Bürger sich hier zu Initiativen zusammenschlössen, um den Politikern gewissermaßen auf die Sprünge zu helfen.

Um die ärgsten Ungereimtheiten im Daten-schutzrecht zu überbrücken, wird es bald so etwas wie eine „Ständige Konferenz der Datenschutzbeauftragten" geben. In ihr wird sowohl der Kontakt zum Bundesdatenschutzbeauftragten als auch auf längere Sicht zu gewählten oder delegierten Sprechern der betrieblichen Datenschutzbeauftragten hergestellt werden müssen.

Wenn man davon ausgeht, daß es sich beim Datenschutzrecht um eine erste Vorstufe zu einem neuen Informationsrecht in Verbindung mit einer neuartigen Informationspolitik handelt, wie es die neue Buchreihe von Podlech/Steinmüller andeutet, dann müßte zum Wohl des Bürgers wohl nach einer Doppelstrategie verfahren werden. Als überbrükkungsmaßnahme ist an Datenschutzberater zu denken, die etwa analog zu Steuerberatern dem Bürger Hilfestellung leisten und die in den vergangenen Jahren fahrlässig herbeigeführten Informationsdefizite bei der Bürger-mehrheit „ausbügeln" müßten. Gleichzeitig aber müßten die Computertechnologie sowie Fragestellungen des Umgangs mit Informationen als vermittelbare Inhalte für die Schulwie für die Erwachsenenbildung formuliert und in den praktischen Unterricht eingefügt werden, um den Bürger wenigstens in den Grundzügen zu befähigen, einen auf alle Lebensbereiche sich auswirkenden Regel-und Steuerungsschwerpunkt in der Informationsgesellschaft zu begreifen, sich den damit bewirkten Veränderungen wissend anzupassen und zunehmend durch eigene Entscheidungen die Anwendungen der Computertechnologie innerhalb der Gesellschaft mitzubestimmen.

Die Datenschutzberater aber ließen sich so als Vorstufe für den neuartigen Beruf eines Iniormationsvermittlers verstehen, der sowohl im Bereich der Computertechnologie wie im Bereich der auf uns zukommenden Breitbandkommunikationssysteme — etwa analog zu einer Kombination aus Bibliothekar und Sozialhelfer — tätig werden könnte und müßte. Denn: Es hieße die Möglichkeiten unseres Bildungssystems und die Erkenntnisfähigkeit der gegenwärtig Entscheidenden überschätzen, wenn man unterstellen würde, daß bis zur Jahrtausendwende ein Bildungsniveau bei — sagen wir achtzig Prozent — der Bevölkerung erreicht werden kann, das qualifizierte Informationsvermittler überflüssig machen würde.

An diesem Punkt hätten auch arbeitsmarktpolitische Strukturänderungen anzusetzen. Die Informationsgesellschaft wird aller Voraussicht nach zunehmend von immateriellen Wertvorstellungen bestimmt sein — einfach deshalb, weil der Höhepunkt eines ständig steigenden materiellen Wachstums überschritten ist und die insofern frei werdenden Arbeitszeiten wie die frei werdenden intellektuellen Kapazitäten anders genutzt werden können. Sie sollten sinnvoll, das heißt bürger-gerecht genutzt werden. Dies könnte im bildungspolitischen und informationellen Bereich geschehen, wobei sich beispielsweise Freizeitgestaltung durchaus als individueller Selbstzweck oder als kollektives Kommunikationserlebnis ansteuern und verstehen ließe im Gegensatz zur bisherigen Auffassung von freier Zeit als Zeit für ein lediglich anders geartetes Konsumverhalten.

Hiermit sei angedeutet, welch umfangreiche politische Entscheidungen jetzt und in naher Zukunft zu fällen sind, wenn wir nicht nur das bisher unerfüllte Ideal des mündigen Bür-gers, sondern den für das Leben in der Informationsgesellschaft vorbereiteten und befähigten „iniormierten Bürger" heranbilden wollen.

Dieser politischen Aufgabenstellung ist eine ebenso umfangreiche wissenschaftliche an die Seite zu stellen. Die wissenschaftlichen Aufgaben sind unter zwei Aspekten zu sehen: Zum einen ist es höchste Zeit, mehr Forschungskapazität für die vielfältigen Auswirkungen der Informationstechnologie einzusetzen, um wenigstens annäherende experimentelle und empirische Ergebnisse zur Entscheidungsfindung und zur Entscheidungskorrektur zur Verfügung zu haben. Zum anderen müßten wissenschaftliche Spekulation und wissenschaftliche Vermutung — solange wie gesicherte Ergebnisse fehlen — zur Information über die Problematik bei Politikern, Publizisten, Lehrern, Betriebsräten und anderen so-genannten Multiplikatoren-Gruppen genutzt werden, um in kurzer Zeit das Bewußtsein für die anstehenden Fragen zu schärfen und die notwendigen Umdenkprozesse einzuleiten.

Für diese letzte Art wissenschaftlicher Tätigkeit könnte man hilfsweise auf die Umschreibung „Wissenschaft als Handlung" zurückgreifen. Es ist fast überflüssig zu betonen, daß diese Wissenschaftsarbeit interdisziplinär, zumindest aber multidisziplinär zu strukturieren ist, weil zwangsläufig verschiedene Fachgebiete berührt werden und gemeinsam bei der Lösung der Probleme mitwirken müssen. Es ist davor zu warnen, nachdem die Juristen an die Grenzen der zukunftsorientierten Problemlösungsmöglichkeiten ihrer Disziplin gestoßen sind, jetzt der Computerwissenschaft Informatik die Rolle einer übergreifenden all-zuständigen Disziplin zuweisen zu wollen; den dadurch entstehenden innerwissenschaftlichen Reibungsverlust können wir uns zeitlich einfach nicht leisten.

Die interdisziplinäre Arbeit im Sinne von Wissenschaft als Handlung kann hingegen durch ihre Verklammerung mit Praktiker-Zielgruppen durchaus für Theorie wie Praxis vorteilhafte Wechselwirkungen auslösen. Erste Versuche in dieser Richtung haben sich zwar als beschwerlich, aber dennoch als gangbar erwiesen. Um ihnen in der Breite zur Wirkung zu verhelfen, müßte innerhalb der wissenschaftlichen Innenstruktur ein Feld praxisgebundener Arbeit ausgewiesen werden, das in seiner Bewertung und in seinen Aufstiegskriterien den bisherigen wissenschaftlichen Arbeitsfeldern gleichgeordnet ist.

Der Begriff „populärwissenschaftlich" brauch-te kein Schimpfwort zu bleiben. Ein verändertes Demokratieverständnis in der Wissenschaft könnte vielmehr dazu führen, eine verständliche Ausdrucksweise in der Wissenschaft und eine auf „das Volk" bezogene Arbeit als etwas Positives und Erstrebenswertes zu sehen.

Erfreulicherweise handelt es sich bei diesen Vorstellungen nicht mehr um „Spinnereien" eines interdisziplinären Autodidakten, sondern es gibt — wenn auch noch vereinzelt — Beispiele aus den Rechtswissenschaften, der Betriebswirtschaft, der Soziologie, der Psychologie, der Linguistik (Sprachwissenschaften), der jungen Informationswissenschaft (die gleichzeitig nach ihrem Selbstverständis sucht), der Germanistik und der Informatik. Prof. Dr. Klaus Brunnstein ist zu verdanken, daß die schon erwähnte Hamburger Tagung interdisziplinär und praxisorientiert stattfinden konnte. Trotz teilweise erheblicher Gegensätze war die Mehrzahl der Teilnehmer überzeugt, daß derartige Treffen fruchtbar seien und fortgesetzt werden müßten.

Aus dieser Tagung stammen Teile der zuvor dargestellten Überlegungen. Von Genrich wurde eine Perspektive eingebracht, die möglicherweise prinzipiell eine Vielzahl der vorhandenen Schwierigkeiten und Gefahren bei der Anwendung der Computertechnologie ausräumen könnte. Genrich schlug vor, den Computer künftig nicht mehr als Universal-maschine zu betrachten, da gegen ihre Wirkungen keine hinreichenden Schutzmöglichkeiten geschaffen werden könnten, sondern den Computer so zu gestalten, daß er ein „zuverlässiges Instrument" wird. Unter zuverlässig versteht der Informatiker Systeme, die jeweils auf nur einen bestimmten Zweck hin ausgelegt sind und dadurch beherrschbar und kontrollierbar bleiben. In diesem Vorschlag steckt ein Stück Kritik an der Informatik selbst, die übergreifende Systeme geschaffen hat, ohne an die Folgen zu denken. Zu fragen bleibt, ob einsichtige politische Entscheidungen diese Begrenzung „an der Wurzel" abstützen werden. Solange dies nicht der Fall ist, wird mit Nachdruck die insbesondere von Steinmüller vorgetragene Forderung nach wirksamer Informationskontrolle weiterzuverfolgen sein.

Insgesamt ist die Thematik so komplex, geschieht die Weiterentwicklung so schnell, häuft sich die Information über Informationstechnologie so beängstigend, daß es zur Verwirklichung der aufgezeigten Ziele, die selbst nur Teil eines Ganzen sind, „eines starken überparteilichen Anstoßes bedarf" Von den nachgeborenen Bürgern wird unsere Gesellschaft daran gemessen werden, ob und in welcher Weise es gelingt, über weltanschauliche und parteiliche Grenzen hinweg die noch vorhandenen Chancen für den Auf-und Ausbau der Informationsgesellschaft bürger-nah und menschengerechter zu nutzen, den Bürger aus den „Datengittern'1 zu befreien und den Computeranalphabetismus zu beseitigen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Bericht von Peter Hulm, Agentur Reuter, 7. 3. 1977 zczc rtr 768.

  2. Hartmann J. Genrich, Die Angst vor dem mächtigen Computer — Ist Datenschutz überhaupt erreichbar?, in: Numerierte Bürger, hrsg. von G. E. Hoffmann, B. Tietze, A. Podlech, Wuppertal 1975.

  3. Norbert Wiener, Mensch und Menschmaschine — Kybernetik und Gesellschaft, Frankfurt/M. 1952.

  4. Vgl. Hans Kaufmann, Die Ahnen des Computers, Düsseldorf — Wien 1974 (S. 165 ff.).

  5. Frank Haenschke, Nutzen und potentielle Gefahren der EDV — Datenschutzrechtliche Aspekte aus parlamentarischer Sicht. Vortrag beim 2. Internationalen Kongreß für Datenverarbeitung (IKD), Berlin 1976.

  6. Vgl. Gerd E. Hoffmann, Computer, Macht und Menschenwürde, München — Wien 1976.

  7. Vgl. Wilhelm Steinmüller, Langzeitwirkungen automatisierter Großsysteme in Wirtschaft und Staat. Vortrag beim 5. Internationalen Kongreß Datenverarbeitung im Europäischen Raum, Band 2 (S. 643— 652), Wien 1977.

  8. Gerd E. Hoffmann, Informationssysteme als Instrumente der Macht, in: Mitteilung Nr. 46 des Instituts für Informatik, Universität Hamburg, 1. Band der Arbeitspapiere zum Werkstattgespräch „Gesellschaftliche Auswirkungen großer Informationssysteme aus der Sicht verschiedener Disziplinen", März 1977.

  9. Besonders eindringlich dazu Wilhelm Steinmüller beim Kongreß in Wien (s. u. 7; abweichend von der schriftlichen Fassung, Tonbandmitschnitt): „Ein solches System ist, meine Damen und Herrn, nicht nur rechts-sondern auch verfassungswidrig, als nicht feststeht und nachgewiesen ist, wer legitimer Benutzer eines solchen Systems ist und was der legitime Benutzer mit den Daten tun darf. Beide Nachweise sind bei diesem Projekt auch nicht im Ansatz überlegt worden." Vgl. a.: Herbert Schmidt in: adl-Nachrichten, Heft 100/101/76 (S. 22 bis 36), wo es u. a. zum Stichwort Kriegsopferversorgung heißt: „Für jeden der etwa 2, 3 Millionen Versorgungsberechtigten im In-und Ausland liefern die Bundesländer Datensätze mit insgesamt 70 Rentenmerkmalen. ... Außer den Individualdatensätzen für jeden Versorgungsberechtigten liefern die Bundesländer folgende Meldungen mit aggregierten Daten ..

  10. Karlheinz Gebhardt, Vorsitzender des Vorstands der Datenzentrale Schleswig-Holstein in der WDR-Sendung . Zeitfragen—Streitfragen', 23. 1. 1977 (11. 30 bis 12. 00 h).

  11. Sigmar Uhlig, Rechtsinformationssystem im Rechtsstaat, in: Wilhelm Steinmüller (Hrsg.), Informationsrecht und Informationspolitik (S. 25 ff.), München-Wien 1976.

  12. VgL: Programm der Bundesregierung zur Förderung der Information und Dokumentation (IuDProgramm) 1974— 1977, hrsg. vom Bundesminister für Forschung und Technologie, 1975.

  13. Kerstin Aner, Datengesetz und Datenschutz in Schweden, in: Numerierte Bürger, a. a. O.

  14. Gerhard Stadler, Die Anwendung des Computers im Prozeß der demokratischen Willensbildung — Realität oder Utopie?, Wien 1977, Referateband 2, a. a. O., Fußnote 7.

  15. Thilo Steinbrink, Mitglied des Vorstands der Datenzentrale Schleswig-Holstein und Präsident des Bundesverbandes der Datenverarbeiter (adlVerband für Informationsverarbeitung), in einem Diskussionsbeitrag zum Symposion Computersoziologie beim Kongreß in Wien, a. a. O., Fußnote 7.

  16. Vgl. Bernd Lutterbeck, Politisches System und Technologischer Wandel — Thesen zur gesellschaftlichen Steuerung von Informationstechnologie. Beitrag zum Werkstattgespräch in Hamburg, insbesondere im Abschlußbeitrag (Tonbandmitschnitt) a. a. O., Fußnote 8.

  17. Fred Margulies, Führt uns der Computer in ein neues Gesellschaftssystem?, Vortragsmanuskript für den Wiener Kongreß, a. a. O., Fußnote 7.

  18. Wilhelm Opfermann, Informationsfreiheit als Voraussetzung für Meinungsfreiheit, in: Numerierte Bürger, a. a. O.

  19. Helgomar Pichlmeyer in einem Tonbandgespräch mit dem Verf. Sendemanuskript Hessischer Rundfunk (Media-Magazin) vom 2. 3. 1977.

  20. Dennis Meadows, Die Grenzen des Wachstums, Stuttgart 1972.

  21. Nach dem „Computer-Club Europe e. V. Frankfurt" wurde im März 1977 in Kelkheim/Tau-nus ein „Computer-Hobbyclub" gegründet. 100 Siemensmitarbeiter gründeten wenig später einen „Club für Mikrocomputer".

  22. In einer Anzeigenserie stellte AEG-Telefunken Anfang 1977 den Küchen-Computer COOKBIT vor, in dem 120 Programme gespeichert sind.

  23. Hartmann J. Genrich, a. a. O., Fußnote 2.

  24. Paul J. Müller, Soziale Kontrolle durch Datenbanken, in: Erfassungsschutz, hrsg. von Helmut Krauch, Stuttgart 1975.

  25. Nach längerer Überprüfung unterzeichnete der Bundespräsident das Bundesdatenschutzgesetz, so daß es im Bundesgesetzblatt vom 27. 1. 1977 veröffentlicht werden konnte.

  26. Vgl. die Protokolle der Hearings, die vom Bundesministerium des Innern und vom Innenausschuß des Bundestages zum Datenschutz veranstaltet wurden. S. a. wörtliche Wiedergabe in: Der numerierte Bürger, Funk-Fernseh-Protokolle Nr. 7, S. 48/49, München 1974.

  27. Herbert Auernhammer, Datenschutz ist Bürgerschutz, in: Das Parlament Nr. 3 vom 22. 1. 1977, S. 11.

  28. Adalbert Podlech, Gesellschaftstheoretische Grundlage des Datenschutzes, in: Datenschutz und Datensicherung, Fachtagung in Linz/Donau 1976, Bachem Verlag Köln 1976.

  29. Vgl. u. a. Forderungen des P. E. N. -Zentrums Bundesrepublik Deutschland an die Bundesregierung, die Fraktionen des Bundestages und die Länderregierungen zum Computereinsatz. Vollständig abgedruckt in: Frankfurter Rundschau, 23. 11. 1976, Nr. 264, 3. 9.

  30. Der Hessische Datenschutzbeauftragte Spiros Simitis u. a. in einem Gespräch mit dem Verfasser am 1. 4. 1977 für den Hessischen Rundfunk: „Beim Bundesdatenschutzgesetz wimmelt es förmlich von Formeln, die das Auskunftsrecht, aber auch die an-, deren Rechte des einzelnen gefährden ..."

  31. Adalbert Podlech, a. a. O.

  32. Reihe „Rechtstheorie und Informationsrecht", hrsg. von Adalbert Podlech und Wilhelm Stein-müller, München ab 1976.

  33. Hartmann J. Genrich, Rückwirkungen auf die Informatik. Beitrag zum Werkstattgespräch in Hamburg, a. a. O., Fußnote 8; erläutert in einem Tonbandgespräch mit dem Verfasser.

  34. Vgl.: Schutz dem Bürger — Widerstand den Verwaltern. Offener Brief des Verf. an den Bundespräsidenten, in: DIE ZEIT, Nr. 17 vom 15. 4. 1977, S. 43.

Weitere Inhalte

Gerd E. Hoffmann, geb. 1932, Ausbildung als Redakteur, zweite Ausbildung zum Warenhausverkaufsassistenten; arbeitete als Journalist, Redakteur, Geschäftsführer. Nach ersten literarischen Veröffentlichungen Stipendiat der Deutschen Akademie Villa Massimo, Rom (1969/70), seitdem freiberuflich arbeitender Autor. Mitglied des VS in der IG Druck und Papier. Mitglied des P. E. N.; seit 1976 Schatzmeister des P. E. N. -Zentrum Bundesrepublik Deutschland. Veröffentlichungen u. a.: CHIRUGAME, Beschreibung mit einer Zuschreibung von Heinrich Böll, 1969; Computer-Steckbrief, 1972; Der numerierte Bürger, 1974; Computer, Macht und Menschenwürde, 1976; Bürger auf der Datenbank. Vortrag beim 5. Internationalen Kongreß für Datenverarbeitung im Europäischen Raum, Wien 1977, Referateband 1 (S. 569— 583).