Rund 200 000 Deutsche — vornehmlich die Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben — leben gegenwärtig noch auf dem Territorium der Sozialistischen Republik Rumänien. Die überwältigende Mehrheit dieser Deutschen ist angesichts der hoffnungslosen, unerträglich gewordenen Zustände entschlossen, dem Land, in das ihre Vorfahren im 12. bzw. im 18. Jahrhundert ausgewandert sind, endgültig den Rücken zu kehren. Trotz unterschiedlicher Siedlungsgeschichte und einer spezifischen historischen Entwicklung haben die beiden Volksgruppen seit dem Ende des Ersten Weltkriegs ein ähnliches und schließlich ein gemeinsames Schicksal durchlebt. Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben haben 1919. nach dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie, loyal für den Anschluß an den neu entstandenen großrumänischen Staat votiert. Die Hoffnungen, die sie in die von der rumänischen Staatsführung den nationalen Minderheiten gemachten Versprechungen gesetzt hatten, erfüllten sich jedoch nur begrenzt. Der Zweite Weltkrieg und seine Folgen trafen die Deutschen besonders schwer, obwohl Rumänien bis 1944 Kriegsalliierter NS-Deutschlands war: Zwangsaussiedlung. Kriegsdienst. Evakuierung. Flucht oder Verschleppung, danach Enteignung. Entrechtung. Deklassierung sowie Aushöhlung des spezifischen Identitäts-und Geschichtsbewußtseins standen am Anfang einer Entwicklung, an deren Ende heute der kollektive Auswanderungsentschluß der Deutschen aus Rumänien steht. • Zwar gestand die rumänische Führung die gemachten Fehler im Zuge einer zeitweiligen innenpolitischen Liberalisierung ein; Schule, Presse und Kulturbetrieb in deutscher Sprache nahmen nach 1968 vorübergehend einen gewissen Aufschwung. Das erschütterte Vertrauen der Deutschen in die rumänische Führung konnte jedoch nicht wiederhergestellt werden. Insgesamt haben seit 1950 — vor allem seit der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen im Jahre 1967 und speziell seit der 1978 getroffenen deutsch-rumänischen Übereinkunft über einen geregelten Aussiedlungsmodus — rund 210 000 deutsche Aussiedler aus Rumänien in der Bundesrepublik die gewiß nicht leichte Chance ergriffen, „als Deutsche in Freiheit“ sich eine neue Existenz aufzubauen.
Ziel dieser Untersuchung ist es, den historischen Entwicklungsprozeß der auf dem heutigen Territorium Rumäniens ansässigen Deutschen nachzuzeichnen und jene Faktoren zu analysieren, die zur räumlichen Aufsplitterung, dem wirtschaftlichen Ruin, der Zerstörung ihrer politischen und kulturellen Identität und letztendlich zu ihrem kollektiven Auswanderungsentschluß geführt haben
Zur Zeit leben westlichen Schätzungen zufolge rund 200 000 Deutsche auf dem Staatsgebiet der Sozialistischen Republik Rumänien Verläßliche rumänische Angaben neueren Datums gibt es nicht. Am 5. Januar 1977, dem Stichtag der letzten in diesem Lande durchgeführten amtlichen Volkszählung, bezeichneten sich insgesamt 358 732 Personen, entsprechend 1, 67 Prozent der Gesamtbevöl-kerung, als Deutsche Januar 1977, dem Stichtag der letzten in diesem Lande durchgeführten amtlichen Volkszählung, bezeichneten sich insgesamt 358 732 Personen, entsprechend 1, 67 Prozent der Gesamtbevöl-kerung, als Deutsche 3). Rumänien hat seither keine Volkszählung mehr durchgeführt, obwohl diese überfällig wäre — die bisherigen Zählungen der Nachkriegszeit fanden 1948, 1956, 1966 und 1977 statt. Die rumänische Führung bezeichnet jedoch 1, 5 Prozent, d. h. 345 000 der gegenwärtig 23 Millionen Einwohner Rumäniens als der deutschen „Nationalität“ zugehörig 4). In Anbetracht der Tatsache, daß seit dem Jahre 1978 rund 136 000 Deutsche aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland aussiedeln durften, mutet diese (Prozent-) Zahl eher unrealistisch an.
Diese Deutschen sind offenbar entschlossen, Rumänien den Rücken zu kehren. Der Anteil derjenigen, die bei den rumänischen Behörden Anträge auf Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland stellen durften, sowie derjenigen, die zur Ausreise zwar entschlossen sind, diese aber noch nicht beantragen konnten oder wollten, wird mit 80 bis 90 Prozent veranschlagt. In einem Brief an die Zeitung der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen schrieb der Bischof der evangelischen Kirche Siebenbürgens, Albert Klein, ziemlich genau die Hälfte der Siebenbürger Sachsen habe die Ausreise aus Rumänien bereits beantragt; die Dynamik des Ausreisegeschehens entwickle sich zu Ungunsten der Bleibenden
Die in Rumänien lebenden Deutschen gliedern sich entsprechend ihrer Herkunftsgebiete, dem Zeitpunkt ihrer Einwanderung, ihrer Siedlungsgebiete und ihrer historischen Entwicklung in zwei Hauptgruppen: die Siebenbürger Sachsen, die im zentral-rumänischen Hochland zwischen den West-, Ost-und Südkarpaten siedeln, und die Banater Schwaben in dem im Westen Rumäniens gelegenen Gebiet, das begrenzt wird durch die Flüsse Donau, Theiss und Mieresch sowie das Karpatenbergland
I. Die Siebenbürger Sachsen
Die Niederlassung der Siebenbürger Sachsen im „Lande jenseits der Wälder“ (terra ultrasilvana) erfolgte im Zuge der deutschen Ostkolonisation. Die ersten „deutschen Gäste“, die in der Hermann-städter Provinz angesiedelt wurden, folgten dem Ruf des ungarischen Königs Geysa II. (1141— 1161) zum Schutz der Grenzen gegen Mongolen-und Tatareneinfälle und zur wirtschaftlichen Erschließung des Landes. Durch Innenkolonisation und neue Siedlerzüge wurde der den deutschen Kolonisten zugewiesene „Königsboden“ besiedelt.
Der Name und die Urheimat der Siebenbürger „Sachsen“ konnten nicht eindeutig bestimmt werden. In Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts als „flandrenses", „theutonici“ und „saxones“ bezeichnet, scheinen sie zum größeren Teil aus dem linksrheinischen fränkischen Raum eingewandert zu sein. Unter den sprachlichen Kennzeichen der siebenbürgisch-sächsischen Mundart überwiegt das Mittelfränkische aus dem Gebiet zwischen der niederländischen und der lothringischen Grenze.
Die Bezeichnung „Sachsen“ (saxones) für die Deutschen Siebenbürgens, die wahrscheinlich auf das mittelalterliche ungarische Kanzleilatein zurückgeht, wurde jahrhundertelang von diesen Deutschen als gleichbedeutend mit „deutsch“ verstanden. „Deutsche“ — „unsere getreuen deutschen Gastsiedler“ — hießen sie bereits 1224 in der ersten erhaltenen Rechtsverleihung durch den ungarischen König Andreas II. (den „Goldenen Freibrief“). Ihre im Jahre 1547 verfaßte neue lutherische Kirchenordnung war für „alle Deutschen“ in Siebenbürgen verpflichtend
Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts war das Selbstverständnis der Siebenbürger Sachsen nicht im modernen Sinne ethnisch oder kulturell, sondern vorwiegend politisch definiert. Es war geprägt von dem besonderen Status und den Vorrechten, die der ersten Siedlergruppe 1224 im sogenannten „Goldenen Freibrief“ gewährt und später auf den gesamten Siedlungsraum der Siebenbürger Sachsen ausgedehnt wurden. Die auf dem „Königsboden“ siedelnden Siebenbürger Sachsen waren allein dem ungarischen König untertan, grundsätzlich gab es dort keine Erbuntertänigkeit. Zu den wichtigsten Privilegien des „Andreanums“ gehörten die freie Richter-und Pfarrerwahl, die Gerichtsbarkeit nach eigenem Gewohnheitsrecht, Zollfreiheit, freie Märkte etc. Im Gegenzug für die ihnen gewährten Freiheitsrechte verpflichteten sich die Kolonisten — Bauern, Handwerker und Bergleute —, dem König einen Jahreszins zu entrichten sowie Kriegs-dienste zu leisten. Während der Abwehr gegen die Türkengefahr errichteten die Siebenbürger Sachsen ihre mit Mauerringen und Schutztürmen bewehrten, mit Kornkammern, Vorratsspeichem und Notunterkünften versehenen Kirchenburgen, die auch heute noch das Landschaftsbild des siebenbürgischsächsischen Siedlungsgebiets prägen.
Als oberstes Verwaltungs-und Rechtsgremium der deutschen Siedler fungierte seit dem 15. Jahrhundert die sogenannte „Sächsische Nationsuniversität“, die als „institutioneller Vorläufer der parlamentarischen Demokratie“ dem englischen Parlament an die Seite gestellt wird Das seit 1583 geltende „Eigen-Landrecht“ der Siebenbürger Sachsen behielt bis zur Einführung des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1852 seine Gültigkeit. Schulen gab es bereits in vor-reformatorischer Zeit in fast allen Gemeinden; das erste Gymnasium wurde 1541 gegründet, 1722 wurde die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Das Fehlen eigener Hochschulen brachte es mit sich, daß die Siebenbürger Sachsen traditionell an deutschen Hochschulen studierten und somit eine enge Beziehung zum deutschen Sprach-und Kulturraum bewahren konnten.
Die Reformation spaltete die Siebenbürger Sachsen nicht. Vielmehr schuf die von dem Humanisten und Kronstädter Stadtpfarrer Johannes Honterus (1498— 1549) verfaßte und im Jahre 1547 von allen Gemeinden angenommene neue lutherische Kirchenordnung die Voraussetzungen für die Übernahme rechtlicher, politischer und schulisch-kultureller Aufgaben durch die siebenbürgisch-sächsische Volkskirche, wenn dies den politischen Vertretern der Gemeinschaft nicht möglich war.
Allen Kriegswirren und politischen Verwerfungen zum Trotz gelang es den Siebenbürger Sachsen, die Struktur ihres Gemeinwesens über lange Zeiträume hinweg auszubauen und zu bewahren: Zwischen 1571 und 1687 war Siebenbürgen ein unabhängiges Fürstentum unter türkischer Oberhoheit, danach habsburgisch, ab 1867 Teil der ungarischen „Reichshälfte“ der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie und erst nach deren Zerfall 1918 Bestandteil Rumäniens. Mit der Gründung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie im Jahre 1867 begann eine neue Epoche siebenbürgisch-sächsischer Geschichte. Sie brachte das Ende der Autonomie der Siebenbürger Sachsen und ihrer Existenz als gleichberechtigte ständische Nation in Siebenbürgen. Die „Nationsuniversität“ als territoriale Verwaltungsinstitution verlor ihre bisherige politische Funktion; ihr Gebiet wurde auf neugeschaffene Komitate aufgeteilt.
II. Die Banater Schwaben
Jahrhunderte später als die Siebenbürger Sachsen wurden die Banater Schwaben ebenfalls im Zuge einer großangelegten Kolonisierungsaktion im Südwesten des heutigen rumänischen Staatsgebiets angesiedelt. Nach mehr als hundertfünfzigjähriger Türkenherrschaft war das Banat im Jahre 1716 in eine Provinz des Römischen Reiches Deutscher Nation umgewandelt worden. Um das verwüstete, versumpfte und menschenleere Gebiet wieder urbar zu machen, Gewerbe und Handel zu beleben und um die strategische Lage der Region angesichts der immer noch drohenden Türkengefahr zu verbessern, wurden Bauern. Handwerker, Berg-und Facharbeiter aus dem westlichen Grenzsaum des deutschen Sprachraums als Kolonisten geworben und in geschlossenen Ortschaften angesiedelt. In drei sogenannten „Schwabenzügen“ kamen die deutschen Siedler ins Banat. Ungefähr 15 000 bis 20 000 folgten dem Ruf Kaiser Karls VI. in den Jahren 1722 — 1726. Während der Regierungszeit Kaiserin Maria Theresias (1740— 1780) wurden weitere 22 355 deutsche Siedler im Banat ansässig. Zur gleichen Zeit wurden Deutsche auch an der Militärgrenze entlang der Donau angesiedelt. Der „dritte Schwabenzug“ Kaiser Josefs II. (1780— 1790) brachte nochmals etwa 30 000 Familien auf den kaiserlichen Kameraldomänen zur Ansiedlung.
Herkunft und Siedlungsgeschichte der Banater Schwaben sind gut belegt. Stammesgeschichtlich sind die Banater „Schwaben“ (von wenigen Ausnahmen abgesehen) ebensowenig Schwaben wie die Siebenbürger „Sachsen“ Sachsen sind. Als „Schwaben“ wurden im ungarischen Kanzleiidiom jener Zeit ganz allgemein die neuzeitlichen deutschen Ansiedler bezeichnet. Die Banater Deutschen stammen vorwiegend aus den linksrheinischen Gebieten Rheinpfalz, Rheinhessen, Trier, Lothringen sowie aus Franken, und in geringerer Zahl aus Bayern, Schwaben und den österreichischen Alpenländem. Die regional unterschiedlichen Volkstrachten und Volksbräuche haben sich im Laufe der Zeit vereinheitlicht, die rheinfränkisch-pfälzische Mundart hat sich durchgesetzt. Während mit den beiden ersten Schwabenzügen vorwiegend Katholiken ins Banat einwanderten, kamen unter Josef II. auch protestantische Siedler ins Land.
Den Siedlern, die hochentwickelte Agrar-und Handwerkstechniken mitbrachten, wurden mehrere Jahre Abgabenfreiheit sowie eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit zugestanden. Dies trat anstelle der Erbuntertänigkeit, aus der sich viele in ihren Herkunftsgebieten loskaufen mußten. Andererseits wurden die ersten Siedlergenerationen im Banat infolge der neu aufgeflammten Türken-kriege, der Unwirtlichkeit des Siedlungsgebiets und der Seuchen schwer getroffen und stark dezimiert. Nach der 1778 erfolgten Eingliederung des Banats in den ungarischen Staatsverband gerieten die Schwaben unter erheblichen sprachlichen Assimilationsdruck seitens der neuen Verwaltung. Die Banater Deutschen konnten, anders als die Siebenbürger Sachsen, weder auf gefestigte politische Strukturen noch auf ein gewachsenes Identitäts-und Gemeinschaftsbewußtsein zurückgreifen. Auch — und nicht zuletzt — fehlte ihnen in der katholischen Kirche Ungarns ein vergleichbarer Rückhalt, den die evangelische Volkskirche den Siebenbürger Sachsen bot. Besonders das städtische Bürgertum und damit die geistig-kulturelle Elite der Banater Schwaben wurde in einem nicht unerheblichen Ausmaß ihrer Sprache und ihrer kulturellen Tradition entfremdet.
III. Die deutsche Minderheit in Großrumänien 1918— 1944
Nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie erließ die „Nationalversammlung aller Rumänen aus Siebenbürgen, dem Banat und Ungarn“ am 1. Dezember 1918 die sogenannten „Karlsburger Beschlüsse“, worin den nationalen Minderheiten in dem angestrebten großrumänischen Staat weitreichende nationale Freiheiten und Rechte zugesichert wurden Daraufhin votierten die Sieben-bürger Sachsen in ihrer „Mediascher Anschlußerklärung“ vom 8. Januar 1919 und, mit einiger Verzögerung, auch die Vertreter der Banater Schwaben am 10. August 1919 in Temeswar für den Anschluß an das Königreich Rumänien. Während das siebenbürgisch-sächsische Siedlungsgebiet ungeteilt an Rumänien überging, fiel aufgrund der Pariser Vorortverträge nur einer der drei Teile des Banats an Rumänien. Der neuentstandene großrumänische Staat, der infolge seiner Gebietserweiterungen von einem mononationalen zu einem Vielvölkerstaat geworden war, umfaßte nun neben den Siebenbürger Sachsen und den Banater Schwaben noch weitere deutsche Volksgruppen: die Bessarabien-Deutschen, die Bukowina-Deutschen sowie die Dobrudscha-Deutschen. Insgesamt lebten aufgrund der 1930 durchgeführten Erhebungen rund 720 000 Deutsche in Rumänien; ihre Zahl erhöhte sich bis zum Ende des Jahres 1939 auf 782 246
Die Ausgangslage für die minderheitliche Existenz der Deutschen im staatlichen Kontext Rumäniens war nicht ungünstig: Rumänien hatte keine gemeinsame Grenze mit Deutschland, und speziell die Siebenbürger Sachsen hatten in der Vergangenheit mehrmals nationale Rechte für die rumänische Mehrheitsbevölkerung in Siebenbürgen eingefordert. Zwar setzte der neue großrumänische Staat nicht alle der in den Karlsburger Beschlüssen 1918 in Aussicht gestellten Minderheitenregelungen in die Praxis um, doch erlaubten die demokratischen Rahmenbedingungen den Deutschen zumindest, ihre Rechte zu verteidigen bzw. einzufordern. Im September 1919 wurde der „Verband der Deutschen in Großrumänien“ als Dachorganisation aller auf rumänischem Territorium lebenden Volksdeutschen gegründet. Ihre Politik war am Prinzip der Verpflichtung gegenüber der eigenen Identität sowie an der Loyalität zum rumänischen Staatswesen ausgerichtet. Mit ihrer parlamentarischen Vertretung — der „Partei der Deutschen in Großrumänien“, auch „Deutsche Parlamentspartei“ und (ab 1929) „Deutsche Partei“ genannt — unterstützten die Deutschen die jeweils regierende rumänische Mehrheitspartei mit dem Ziel, die Interessen der Minderheit optimal zu vertreten.
Daß die an französischen und belgischen Staatsprinzipien ausgerichtete etatistische und zentralistische Politik Rumäniens die Minderheiten häufig wirtschaftlich diskriminierte und die gemachten Versprechungen hinsichtlich des freien Gebrauchs der Muttersprache in Schule und Alltag nicht immer einlöste, darf seit einigen Jahren auch von der rumäniendeutschen Geschichtsschreibung angeprangert werden Durch die 1921 eingeleitete rumänische Agrarreform, die gelegentlich als „rumänisch-nationale Inbesitznahme von Grund und Boden“ bezeichnet worden ist, verloren die sächsische Nationsuniversität und die evangelische Kirche große Teile ihres Grundbesitzes, auch ein großer Teil des korporativen Vermögens der Gemeinden wurde enteignet. Diese Verluste wirkten sich nicht nur auf die wirtschaftliche Lage der Bauern und Gewerbetreibenden katastrophal aus; auch die Finanzierung ihres Schulwesens bereitete den Minderheiten fortan erhebliche Schwierigkeiten. Der gesetzlich vorhandene Rahmen für die Einrichtung minderheitssprachlicher Schulen konnte häufig nicht genutzt werden; der muttersprachliche Unterricht wurde durch die Einführung rumänischsprachiger Pflichtfächer reduziert, deutsche Lehrer ins Altreich — das Staatsgebiet des Königreichs Rumänien vor seiner Erweiterung aufgrund der Pariser Vorortverträge — versetzt. Der Zugang nicht-rumänischer Oberschulabsolventen zu den Hochschulen wurde dadurch erschwert, daß nur ein vor rumänischen Prüfern in rumänischer Sprache abgelegtes Abschlußexamen (Bakkalaureat) zum Studium befähigte. An den rumänischen Universitäten wurde ein „numerus clausus valachicus" verfügt, das heißt eine Bevorzugung rumänischer Studenten.
Versuche der rumänischen Regierung, diesen „numerus clausus valachicus“ auch in der Wirtschaft einzuführen, scheiterten letztlich am Einspruch des Völkerbundes. Den Beamten in den von Minderheiten bewohnten Gebieten wurde unter Androhung ihrer Entlassung der Gebrauch der rumäni-sehen Sprache vorgeschrieben. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1925 wurden Einteilungen vorgenommen, die zusammenhängende deutsche Sied-lungsgebiete absichtlich trennten und den rumänischen Bevölkerungsteil in den einzelnen Verwaltungseinheiten stärkten.
IV. Vom nationalen Überschwang in die nationale Katastrophe
Nach dem Ersten Weltkrieg zeichnete sich eine Wandlung des nationalen Identitätsbewußtseins der Deutschen in Rumänien ab. Bei den Siebenbürger Sachsen entwickelte sich bereits als Folge der 1876 begonnenen Auflösung des Königsbodens’ „der Gedanke einer sächsischen Kultureinheit“ als eines spezifisch geprägten Teils der deutschen Sprach-und Kulturnation. In der Folge vollzog sich bei Sachsen wie Schwaben eine zunehmende Ausrichtung dieses deutschen Sprach-und Kulturbewußtseins auf das deutsche Mutterland. Mehrere Faktoren mögen diese Entwicklung beschleunigt haben: die Waffenbrüderschaft zwischen dem österreichisch-ungarischen und dem deutschen Heer während des Krieges und ganz allgemein die Präsenz deutscher Truppen auf dem Balkan, die Propagierung einer nationalen Ideologie in Deutschland sowie auch ein Rechtsruck in Rumänien selbst. Nationalistische und sogar offen nationalsozialistisch ausgerichtete „Erneuerungsbewegungen“ und Parteien gewannen auch in den Reihen der Deutschen in Rumänien Anhänger, es kam zu Richtungs-und Parteikämpfen sowie zu einer Aufspaltung der — wenn auch losen — politischen Einheit der Rumäniendeutschen. Und dies, obwohl Teile der evangelischen Kirchenführung sowie gemäßigte Politiker versucht hatten, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen. Auch breite Kreise der deutschen Bevölkerung Rumäniens hatten der Vereinnahmung der spezifischen Interessen der Deutschen in Rumänien durch das nationalsozialistische Deutschland ablehnend gegenübergestanden. Erst das Einschwenken der rumänischen Außenpolitik auf die Linie der Achsenmächte im Jahre 1940 eröffnete Berlin die Möglichkeit, die Politik der Rumäniendeutschen umfassend auf das Dritte Reich auszurichten. Am 20. November 1940 erließ die neue rumänische Regierung unter General Ion Antonescu ein Gesetz, welches der „Deutschen Volksgruppe in Rumänien“, der automatisch alle in Rumänien lebenden Deutschen zugerechnet wurden, den Status einer juristischen Person zuerkannte. Erstmals wurde den Deutschen in Rumänien die Schul-und Kulturautonomie zugesprochen, gleichzeitig erfolgte jedoch auch ihre geistige und politische Gleichschaltung mit Hitlerdeutschland: „Die einseitige politische Festlegung, die diese Erfolge allein ermöglichte, verband die deutsche Volksgruppe . . . auf Gedeih und Verderb mit dem Geschick des nationalsozialistischen Reiches, dessen Katastrophe daher auch ihr zum Verhängnis werden mußte.“
V. Zwangsaussiedlung, Kriegsdienst, Evakuierung, Flucht
Die Katastrophe begann mit der Aussiedlung der deutschen Volkszugehörigen aus Bessarabien und der Nordbukowina, aus jenen Gebieten also, welche die deutsche Führung in einem Geheimprotokoll zum deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939 der sowjetischen Einflußsphäre zugestanden hatte. Im Anschluß an diese Umsiedlungsaktion gelang es Hitler, mit der rumänischen Regierung auch eine Vereinbarung über die Umsiedlung der Deutschen aus der Südbukowina, der Dobrudscha und dem Altreich zu treffen. Insgesamt 214 630 Deutsche wurden aus Rumänien ausgesiedelt und in Danzig-Westpreußen. Oberschlesien, aber auch im Protektorat Böhmen und Mähren, im Sudetenland sowie in Lothringen-Luxemburg angesiedelt
Durch die unter dem Zweiten Wiener Schiedsspruch vom 30. August 1940 verkündete Abtrennung Nordsiebenbürgens und des Sathmargebietes von Rumänien sowie ihre Angliederung an Ungarn wurde das siebenbürgisch-sächsische Stammgebiet erstmals zwischen zwei Staaten geteilt. Die im ungarischen Teil Siebenbürgens lebenden wehrfähigen Männer wurden bereits im Februar 1942 aufgrund eines deutsch-ungarischen Abkommens zur Waffen-SS eingezogen — ein Zeitzeuge bezifferte ihre Zahl auf 4 500 Sachsen aus Nordsiebenbürgen und 800 Sathmarschwaben Am 13. Mai 1943 gelangte ein solches Ab-kommen auch zwischen Rumänien und dem Deutschen Reich zum Abschluß. Bereits zuvor, im Mai 1940, war im Zuge der sogenannten „Tausend-MannAktion“ eine Gruppe von für die Waffen-SS gemusterten Siebenbürger Sachsen in Marsch gesetzt worden. Bis Ende 1943 waren 54 000 Volksdeutsche aus Rumänien, teilweise unter erheblichem Druck, zur Waffen-SS eingezogen worden. Weitere 15 000 wurden in Einheiten der Wehrmacht, der Organisation Todt und in der deutschen Rüstungsindustrie eingesetzt. Rund 15 Prozent dieser insgesamt 70 000 Sachsen und Schwaben fielen im Krieg, von den Überlebenden konnten wiederum nur wenige Tausend nach Rumänien zurückkehren, wo sie verhaftet und zum Teil jahrelang in rumänischen Gefängnissen festgehalten wurden.
Nach dem am 23. August 1944 vollzogenen Front-wechsel Rumäniens und der einen Tag darauf erfolgten Kriegserklärung an Deutschland entstand für die auf rumänischem Staatsgebiet lebenden Deutschen eine völlig neue Lage von weitreichender, schicksalhafter Bedeutung. Hans Otto Roth, der wohl profilierteste parlamentarische Vertreter der Deutschen und Wortführer der konservativ-kirchlichen siebenbürgisch-sächsischen Opposition gegen die politische Gleichschaltung der Volksgruppe mit dem Dritten Reich, wandte sich am 31. August 1944 in einem Aufruf an die deutsche Bevölkerung Rumäniens August 1944 vollzogenen Front-wechsel Rumäniens und der einen Tag darauf erfolgten Kriegserklärung an Deutschland entstand für die auf rumänischem Staatsgebiet lebenden Deutschen eine völlig neue Lage von weitreichender, schicksalhafter Bedeutung. Hans Otto Roth, der wohl profilierteste parlamentarische Vertreter der Deutschen und Wortführer der konservativ-kirchlichen siebenbürgisch-sächsischen Opposition gegen die politische Gleichschaltung der Volksgruppe mit dem Dritten Reich, wandte sich am 31. August 1944 in einem Aufruf an die deutsche Bevölkerung Rumäniens 19). Darin bekräftigte er die Entschlossenheit der Deutschen Rumäniens, auch unter den veränderten politischen Rahmenbedingungen loyal zum rumänischen Staat zu stehen, und er rief seine Landsleute zu mutigem Ausharren in „unserer wundervollen Heimat in den Bergen Siebenbürgens und den gesegneten Ebenen des Banates“ auf. Die große Mehrheit der Siebenbürger Sachsen und die meisten Banater Schwaben hatten auch keine andere Wahl. Pläne für eine geregelte Evakuierung der Bevölkerung Südsiebenbürgens gab es nicht. Hingegen waren aus dem ungarisch verwalteten Nordsiebenbürgen (einschließlich des Sathmarer Gebiets und einiger südsiebenbürgischer Randgemeinden) bis zum Ende des Jahres 1944 48 000 Deutsche evakuiert worden. Einschließlich einer Anzahl Banater Schwaben, deren Evakuierung ebenfalls veranlaßt werden konnte, dürfte die Gesamtzahl der nach 1944 aus Siebenbürgen und dem Banat auf das Territorium des Deutschen Reiches geflüchteten Deutschen bei nahezu 100 000 liegen 20).
Für die Zurückgebliebenen begannen Jahre der Entrechtung, Verschleppung und Diskriminierung, die den Willen der Deutschen, in ihren alten Sied-lungsgebieten auszuharren, entscheidend geschwächt haben. Die 1940 konstituierte deutsche Volksgruppe Rumäniens war zwar im Dezember 1944 aufgelöst worden, die Deutschen wurden jedoch „in ihrer Gesamtheit mit dem Faschismus identifiziert“. Es wurde Rache an den Deutschen geübt im Namen einer ihnen „ungerechtfertigt“ — wie heute Historiker auch in offiziellen Publikationen Rumäniens zugeben dürfen — zugewiesenen Kollektivschuld an „der Teilnahme Rumäniens am antisowjetischen Krieg und der Besetzung Rumäniens durch Nazi-Deutschland“ 21). Roth selbst starb 1953 in einem rumänischen Gefängnis.
Unmittelbar nach dem rumänischen Frontwechsel wurden „Sicherungsmaßnahmen“ gegen Volks-deutsche getroffen; ungefähr 2 000 bis 3 000 Personen wurden zeitweilig in Gefangenenlagern interniert. Im Januar 1945 wurde dann die gesamte arbeitsfähige deutsche Bevölkerung Rumäniens — Männer zwischen 17 und 45, Frauen zwischen 18 und 30 Jahren — zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert. Diese noch vor der Konferenz von Jalta erfolgte Reparationsverschleppung der in Rumänien lebenden Deutschen ohne Ansehen ihrer politischen Vergangenheit war von der Sowjetunion betrieben worden. Neuere Untersuchungen sind zu dem Ergebnis gelangt, daß die damalige rumänische Regierung entgegen bisheriger Annahmen die Deportation der Deutschen nicht mit den Sowjets vereinbart, sondern dagegen — allerdings erfolglos — protestiert hatte 22). Nur die Kommunistische Partei Rumäniens hatte die Deportation seinerzeit unterstützt. Rumänische Polizei-und Armeeangehörige waren an der Durchführung der Aktion beteiligt. Von den insgesamt 75 000 Deportierten haben schätzungsweise 15 Prozent (d. h. rund 10 000) die unmenschlichen Transporte und die unerträglichen Lebensbedingungen in den sowjetischen Bergwerken nicht überlebt. Viele der Heimkehrer — die letzten kamen erst 1950/1951 frei — wurden in die Sowjetzone/DDR überführt und dort zum Teil weiterhin zu Zwangsarbeit verpflichtet. Ungefähr die Hälfte der Überlebendengelangte in die Bundesrepublik und nach Österreich
Zur gleichen Zeit waren die unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsarmee agierenden, rasch wechselnden rumänischen Regierungen darum bemüht. vor Abschluß der Pariser Friedensverhandlungen (1946— 1947 zwischen den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs und Bulgarien. Finnland, Italien, Rumänien sowie Ungarn) eine „demokratische Fassade“ zu wahren. Wenige Tage nach dem Abschluß der Verschleppung der Deutschen in die Sowjetunion wurde am 6. Februar 1945 ein neues rumänisches „Nationalitätenstatut“ erlassen, das die Gleichberechtigung aller rumänischen Staatsbürger ohne Unterschied der Nationalität ebenso proklamierte wie den freien Gebrauch der Muttersprache. Diese Gleichberechtigung galt jedoch nicht für die ehemaligen Mitglieder der im Dezember 1944 per Gesetz aufgelösten Deutschen Volksgruppe, obwohl die Volksdeutschen im Jahre 1940 automatisch — „gezwungenermaßen“, wie eine 1977 in Bukarest veröffentlichte rumäniendeutsche Geschichte formulierte — in die Volksgruppe einbezogen worden waren.
Die deutsche Minderheit wurde jahrelang rechtlich, politisch und wirtschaftlich diskriminiert. Das 1946 verkündete neue rumänische Wahlgesetz schloß die Mitglieder der ehemaligen Volksgruppe — also praktisch die Gesamtheit der Deutschen — vom Wahlrecht aus.
Das am 6. März 1945 veröffentlichte Gesetz zur rumänischen Bodenreform bedeutete ebenfalls eine einseitige Diskriminierung der Angehörigen der deutschen Minderheit. Text und Durchführungsbestimmungen dieses Gesetzes lassen keinen Zweifel daran aufkommen, daß diese „Reform“ primär mit dem Ziel der Enteignung des von Deutschen gehaltenen Grundbesitzes konzipiert worden war. Enteignet wurden alle Volksdeutschen, die der Waffen-SS angehört hatten, mitsamt ihren Angehörigen in auf-und absteigender Linie; ebenso richtete sich das Gesetz gegen jene, die mit den deutschen oder ungarischen Truppen Rumänien verlassen hatten, und schließlich gegen alle Angehörigen der deutschen Volksgruppe, d. h. die deutsche Minderheit in ihrer Gesamtheit. Ebenso eindeutig wie die Bestimmungen waren denn auch die Auswirkungen der Agrarreform von 1945. Während 114 000 ha aus der Enteignung von Groß-grundbesitz über 50 ha herrührten, entfielen 536 000 ha auf den ehemaligen Grundbesitz deutscher Klein-und Mittelbauern. 97 Prozent der enteigneten Grundeigentümer (62 157 in Siebenbürgen und 73 381 im Banat) standen nur insgesamt 7 681 enteignete Großgrundbesitzer im Altreich einschließlich der Dobrudscha und der Südbukowina gegenüber. Die durchschnittliche Größe der in Siebenbürgen enteigneten Höfe betrug 5, 5 ha, im Banat 4, 9 ha, in den rumänischen Landesteilen jedoch 95, 7 ha
Die enteigneten deutschen Bauern wurden von ihren Höfen und aus ihren Häusern vertrieben, das gesamte Vieh und alle Gerätschaften wurden ihnen gewaltsam weggenommen. Auf ihren ehemaligen Höfen wurden rumänische Bauern, häufig aus dem Altreich, angesiedelt, so daß der ehemals geschlossene Siedlungscharakter der deutschen Dörfer endgültig verloren ging. Damit hatten die sächsischen und schwäbischen Bauern — im Jahre 1945 machten sie noch rund 77 Prozent der gesamten deutschen Bevölkerung Rumäniens aus — auf einen Schlag nicht nur ihre selbständige Lebensgrundlage verloren, sondern auch ihren traditionellen sprachlichen und kulturellen Lebensraum eingebüßt. Bereits im Jahre 1956 waren nur noch 22 Prozent der Deutschen in der Landwirtschaft tätig, die übrigen suchten als Industriearbeiter Beschäftigung in den Städten, wohin einige von ihnen von ihrem ländlichen Wohnort pendelten, andere endgültig abwanderten. Dieser frühe Prozeß der inneren Migration und der daraus folgenden Entwurzelung, der breite Schichten der deutschen Bevölkerung erfaßt hatte, ist mit der Formel, die Deutschen seien in Rumänien „vertrieben, jedoch im Vertreibungsland zurückgehalten“ worden, treffend umschrieben.
Diese Periode des Ausnahmerechts für die deutsche Minderheit in Rumänien wurde 1948 per Parteibeschluß beendet. Die Gleichberechtigung aller Bürger ungeachtet ihrer Nationalität, in der im April desselben Jahres verabschiedeten neuen rumänischen Verfassung verankert, wurde nun ausdrücklich auch auf die Angehörigen der deutschen Minderheit ausgedehnt. Auch das am 7. September 1950 verabschiedete neue Wahlgesetz schloß den deutschen Bevölkerungsteil ein. Im Februar 1949 wurde das „Antifaschistische Komitee der deutschen Werktätigen in Rumänien“ gegründet, welches das Vorschlagsrecht für die deutschen Abgeordneten in der Großen Nationalversammlung und den lokalen Volksvertretungen besaß und als Herausgeber der neugegründeten deutschsprachigen Tageszeitung „Neuer Weg“ fungierte.
VI. Deklassierung im Zeichen der sozialistischen Umgestaltung
Die Aufhebung des Kollektivbanns, mit dem die Deutschen Rumäniens in ihrer Gesamtheit zwischen 1944 und 1948 belegt worden waren, bedeutete jedoch nicht das Ende der Leidenszeit für eine Vielzahl von Sachsen und Schwaben. Von den gesamtgesellschaftlichen Umwälzungen, die in Rumänien nach der Ausrufung der Volksrepublik am 31. Dezember 1947 im Zuge des „sozialistischen Aufbauprozesses“ stattfanden, waren Deutsche ebenso betroffen wie Vertreter des Mehrheitsvolks der Rumänen und der anderen Minderheiten. Aufgrund des Verstaatlichungsgesetzes vom 11. Juni 1948 wurden alle privaten Industrie-, Bank-und Gewerbebetriebe, also auch die der Deutschen, in Staatseigentum überführt. Damit wurde nunmehr auch der deutschen Bevölkerung in den Städten die Basis ihrer wirtschaftlichen Existenz entzogen. Die am 2. August 1948 erfolgte Verstaatlichung aller konfessionellen und privaten Schulen traf die deutsche Bevölkerung ebenfalls schwer. Nach 1944 hatten sowohl die traditionelle evangelische „Volkskirche“ der Siebenbürger Sachsen als auch die banatschwäbische katholische Kirche als letzte, Identität und Zusammenhalt bewahrende Institutionen der Deutschen in Rumänien zu wirken vermocht.
Die geistige und politische Elite der Deutschen wurde nach 1948 ebenso wie führende Repräsentanten der Rumänen und Ungarn in Gefängnisse gesperrt sowie in Straf-und Arbeitslager verschickt, wo viele von ihnen umkamen. Auf dem Höhepunkt der jugoslawischen Krise kam es im Juni 1951 zu einer Umsiedlungsaktion im Banat, von der die Bewohner eines 35— 50 km breiten Landstreifens entlang der rumänisch-jugoslawischen Grenze betroffen waren. Da sich in der Region viele banatschwäbische Dörfer befinden, gehörten zu den in einer Nacht-und Nebel-Aktion in die rumänische Baragan-Tiefebene Verschleppten viele Deutsche. Ihre Zahl wird auf 30 000— 40 000 geschätzt. Im Februar 1952 wurde mit dem Ziel der „Entlastung städtischer Zentren“ eine unbekannte Anzahl von Städtern, darunter Tausende von Deutschen aus Siebenbürgen, vorwiegend aus Kronstadt, zwangs-evakuiert.
Das in der Verfassung festgeschriebene Recht der Minderheiten Rumäniens auf Unterricht in der Muttersprache konnten die in Rumänien lebenden Deutschen nach 1948 im Rah\men des staatlichen Schulwesens wahrnehmen. Dies betraf viele Jahre lang fast ausschließlich jedoch nur die sprachliche Form, denn die vermittelten Inhalte deckten sich mit der landesweit verbreiteten parteiamtlichen Propaganda. Dem trotz seines wechselvollen Schicksals seit 1944 ununterbrochenen Bestehen der deutschsprachigen bildungs-und kulturpolitischen Institutionen ist es zu verdanken, daß die Deutschen in Rumänien ihre Muttersprache über Jahre hinweg bewahren konnten. In jüngster Zeit ist der Grad der Sprachbeherrschung, besonders bei der jungen Generation der Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben, jedoch zurückgegangen. Die Gründe sind in der Auflösung der traditionellen, ehemals geschlossenen ländlichen Siedlungsgebiete ebenso zu suchen wie in dem Rückgang des Anteils der Deutschen in den Städten, der Zunahme von Mischehen und dem fast ausschließlichen Gebrauch des Rumänischen als Umgangs-, Behörden-und Berufssprache. Anders als in der Vorkriegszeit fehlen in der Sozialistischen Republik Rumänien die in einem demokratischen Gemeinwesen gegebene Meinungs-und Versammlungsfreiheit, die Möglichkeit des Ausweichens auf private Initiativen im Bildungs-, Vereins-und Kulturleben sowie die Pflege kultureller Kontakte mit dem deutschsprachigen Ausland.
Nach dem Tode Stalins trat in Rumänien eine allgemeine Wende zum Besseren auch für die Deutschen ein. Die Zwangsarbeitslager am berüchtigten Donau-Schwarzmeer-Kanal wurden 1954 aufgelöst, die politischen Gefängnisse leerten sich nach der Veröffentlichung eines im September 1955 erlassenen Amnestiedekrets. Die 1952 Evakuierten durften — sofern sie in den überfüllten Städten Wohnraum finden konnten — zurückkehren; in den Jahren 1955 und 1956 wurde auch den in die Baragan-Tiefebene deportierten Banater Schwaben die Erlaubnis zur Rückkehr erteilt. Zwischen 1954 und 1956 wurde ein Teil der enteigneten Höfe und Wohnungen an ihre früheren deutschen Besitzer zurückgegeben.
Trotz Rücknahme diskriminierender Maßnahmen sowie der allgemeinen Liberalisierung war nicht zu übersehen, daß die Deutschen in Rumänien in ihrer Substanz schwer getroffen waren. Vieles von dem, was geschehen war, ließ sich nicht mehr rückgängig machen: die Trennung zahlloser Familien infolge von Krieg, Flucht, Evakuierung und Deportation, die Zerstörung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Deutschen in Stadt und Land, ihre daraus resultierende soziale Deklassierung, der Zerfall der gewachsenen dörflichen und städtisch-bürgerlichen Gemeinschaften, der Verlust des ethno-kulturellen Identitäts-und Zusammengehörigkeitsgefühls, die zunehmende Isolierung vom gesamten deutschen Sprach-und Kulturraum, schließlich das Gefühl der Rechtsunsicherheit und der totale Mangel an Vertrauen in die kommunistische Führung des rumänischen Staates. Die Ausreise aus Rumänien war jedoch bis in die zweite Hälfte der sechziger Jahre keine realistische Alternative für die Mehrheit der Deutschen in Rumänien. Denn zwischen 1949 und 1956 war eine Zusammenführung der getrennten Familien nur in Ausnahmefällen möglich: 1 000 Volksdeutschen wurde durch Vermittlung der DDR 1950/1951 zur Ausreise verhülfen, 269 Rumäniendeutsche konnten zwischen 1952 und 1956 in die Bundesrepublik ausreisen. Trotz der scheinbaren Aussichtslosigkeit legaler Ausreiseversuche lagen dem Deutschen Roten Kreuz 1956 über 10 000 Anträge auf Ausreise zu Verwandten in der Bundesrepublik vor Von dem Angebot der rumänischen Regierung durch ein im Juni 1955 verabschiedetes Gesetz, das allen Rückkehrern „Straffreiheit“ zusicherte, machten nur etwa 3 000 Volksdeutsche Gebrauch.
VII. Ceauescus doppeldeutige Minderheitenpolitik
Von der allgemeinen Liberalisierung, die Nicolae Ceau§escu, der 1965 angetretene neue Generalsekretär der Rumänischen Kommunistischen Partei, mit dem Ziel betrieb, seine Vormachtstellung innerhalb der Partei auszubauen und im Westen politischen Prestigegewinn zu erzielen, waren auch die sogenannten „mitwohnenden Nationalitäten“ betroffen. In einer Serie von Einzelgesetzen wurden die in der neuen rumänischen Verfassung von 1965 aufgeführten Rechte der Minderheiten detailliert festgeschrieben. Im Anschluß an eine Grundsatzrede auf dem Plenum des Zentralkomitees der RKP vom 24. Oktober 1968 kündigte Ceau§escu die Gründung von „Räten der Werktätigen“ magyarischer, deutscher und serbischer Nationalität an. die der ebenfalls neugegründeten „Front für Sozialistische Einheit“ angehören sollten.
Auch auf kulturellem Gebiet machte der Parteichef — er war im Juli 1968 mit führenden sächsischen und schwäbischen Geisteswissenschaftlern und Künstlern zusammengetroffen — der deutschen Minderheit einige Zugeständnisse. In Hermann-stadt, Kronstadt und Temeswar wurden 1968 neue Wochenzeitungen gegründet oder zu attraktiveren Publikationen umfunktioniert. Zusätzlich zu den seit 1948 national und seit 1956 auch regional ausgestrahlten Rundfunksendungen in deutscher Sprache begann das rumänische Fernsehen Ende 1969 mit der Ausstrahlung einer wöchentlichen Sendung in deutscher Sprache. Ebenfalls 1969 wurde der „Kriterion“ -Verlag für die Literatur der „mitwohnenden Nationalitäten“ gegründet; 1970 öffnete das „Friedrich-Schiller“ -Kulturhaus in Bukarest seine Pforten. Hermannstadt wurde als Zentrum deutscher Kultur erheblich aufgewertet: Im Jahre 1970 wurde die dort seit 1956 bestehende Abteilung für Sozialwissenschaften der rumänischen Akademie in ein unabhängiges Forschungszentrum umgewandelt. Im gleichen Jahre wurde eine Zweigstelle der Klausenburger Universität nach Hermannstadt verlegt, die 1976 in ein unabhängiges Hochschulinstitut umgewandelt wurde, an dem auch das Fach Germanistik vertreten war.
Die Rücknahme des innenpolitischen Drucks und die sich zeitweilig anbahnende Liberalisierung fand unter den Deutschen in Rumänien jedoch nicht das von dem Regime gewünschte positive Echo. Je mehr die Aussicht auf eine wirklich grundlegende Verbesserung ihrer Lage in Rumänien unter den dort herrschenden Bedingungen schwand, um so größere Hoffnungen setzten sie auf die Fürsprache der Bundesrepublik. Im Jahre 1967 hatten Bonn und Bukarest diplomatische Beziehungen aufgenommen. Beide Staaten hatten ihre Positionen in der Frage der Familienzusammenführung von Anfang an klar abgesteckt. Die RKP verweigert zwar trotz unterschriebener KSZE-Schlußakte nach wie vor allen rumänischen Staatsbürgern — also auch den Deutschen — das Recht auf freie Ausreise, sie erklärt sich jedoch bereit, humanitäre Fragen in teilweiser Übereinstimmung mit eingegangenen internationalen Verpflichtungen zu lösen. Die Zusammenführung getrennter Familien — so die rumänische Seite — dürfe jedoch nicht als Einbahnstraße von Ost nach West, sondern müsse auch als Repatriierung nach Rumänien verstanden werden. Die Bundesrepublik wiederum hat unter wechselnden Regierungen konsequent an ihrem doppelten Fürsorgeprinzip festgehalten: Bonn bemüht sich seit jeher, allen Deutschen, die aus Rumänien ausreisen wollen, dabei behilflich zu sein. Gleichzeitig haben bundesdeutsche Politiker sich ständig für eine Verbesserung der wirtschaftlichen und kulturellen Situation jener Deutschen eingesetzt, die in Rumänien bleiben wollen. Bukarest hat ein solches Ansinnen der Bundesrepublik nicht zuletzt im Hinblick auf analog gelagerte Forderungen der ungarischen Führung immer strikt abgelehnt und als Einmischung in die inneren Angelegenheiten Rumäniens verurteilt.
VIII. Das Dilemma der Familienzusammenführung
Am Vorabend des ersten Besuchs eines deutschen Bundespräsidenten — Gustav Heinemann — in Rumänien im Jahre 1971 sah sich der rumänische Staats-und Parteichef Nicolae Ceau§escu genötigt, einem unter der deutschen Bevölkerung in Rumänien kursierenden „Gerücht“ entgegenzutreten und zu versichern, daß „es nie irgend eine Abmachung oder ein Abkommen mit irgend jemandem gegeben hat und geben wird über die Umsiedlung der deutschen Bevölkerung oder einer Bevölkerung anderer Nationalität. So etwas werden wir nicht tun.“ Man tat es doch. Zwar hatte Rumänien ein Junktim zwischen der Gewährung wirtschaftlich-finanzieller Vergünstigungen und der Gewährung von Ausreiseerleichterungen für Rumäniendeutsche abgelehnt, in der Praxis hatte Bukarest jedoch die Frage der Familienzusammenführung von Anfang an als Mittel der politischen Druckausübung und als mögliches Faustpfand für die Erlangung materieller Vergünstigungen gehandhabt. Vorbedingung war — das hatte die jahrelang gut funktionierende Ausreise rumänischer Juden nach den USA und Israel bewiesen —, daß das „Kompensationsgeschäft“ den rumänischen Erwartungen entsprach und seine Abwicklung sich gemäß den Regeln der stillen Diplomatie vollzog.
Die Anzahl deutscher Aussiedler aus Rumänien war nach der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen angestiegen — durchschnittlich 3 400 pro Jahr in der Zeit zwischen 1968 und 1972 im Vergleich zu etwa 900 pro Jahr im Zeitraum zwischen 1950 und 1967, als die jährlichen Aussiedlerquoten jedoch starken Schwankungen unterworfen waren. Zwischen 1973 und 1977, als das Kompensationsverfahren bereits in einigermaßen geregelten Bahnen verlief, stieg die durchschnittliche Aussiedler-zahl pro Jahr auf etwa 7 200 an. Im Anschluß an die Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki im Jahre 1975 wuchs die Zahl der Deutschen, die sich auf ihr Recht auf Familienzusammenführung und Freizügigkeit beriefen. Auch waren immer mehr Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben bereit, ihren Ausreisewunsch offen kundzutun und dafür Sanktionen und Diskriminierungen in Kauf zu nehmen.
Am Vorabend des Besuchs von Bundeskanzler Helmut Schmidt in Rumänien im Januar 1978 konnte man in Bonn davon ausgehen, daß mehr als die Hälfte der Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben auswandern wollten Bundeskanzler Schmidt traf damals mit Staats-und Parteichef Ceau§escu eine Vereinbarung, worin Rumänien sich bereiterklärte, jährlich 12 000 bis 16 000 Deutschen die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland zu gestatten. Im Gegenzug dafür sagte die Bundesregierung die Zahlung eines Pauschalbetrags von 5 000 DM pro Aussiedler zu. Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung deren Text nie veröffentlicht und deren Bestimmungen im völkerrechtlichen Sinne nicht bindend sind, war für fünf Jahre angelegt. Anläßlich ihrer erstmaligen Verlängerung wurde der Pauschalbetrag 1983 auf 7 800 DM angehoben. Im Zeitraum zwischen 1978 und 1982 konnten jährlich durchschnittlich 12 500 Deutsche aus Rumänien ausreisen. Nachdem das Abkommen um weitere fünfJahre verlängert und der Pauschbetrag auf 7 800 DM angehoben worden war, erhöhte sich die Zahl der Aussiedler zwischen 1983 und 1987 auf durchschnittlich rund 14 800. Damit haben seit 1950 mehr als 210 000 Deutsche Rumänien verlassen. Die Verhandlungen über eine Fortführung und wenn möglich sogar eine Ausweitung des Aussiedlungsprozesses der noch in Rumänien verbliebenen Deutschen sind gegenwärtig festgefahren. Nicht nur die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Rumänien sind an einem Tief-punkt angelangt. Die Frage der deutschen Minderheit, der zeitweilig eine Brückenfunktion zwischen Bonn und Bukarest zugedacht war. hat sich zunehmend zu einem Reizfaktor im bilateralen Verhältnis entwickelt.
Die Lage der noch im Lande verbliebenen Deutschen hat sich seit Beginn der achtziger Jahre drastisch verschlechtert. Angesichts der schweren Wirtschafts-und Finanzkrise des Landes ergriff die rumänische. Führung einschneidende Sparmaßnahmen, die den Lebensstandard der Bevölkerung auf das niedrigste Niveau seit Kriegsende absinken ließen. Der Assimilationsdruck hat sich verstärkt, die rumänische Minderheitenpolitik nimmt gelegentlich irrationale Formen an. Das bereits 1972 von Ceau§escu proklamierte Endziel einer gesellschaftlichen und nationalen „Homogenisierung“ der Minderheiten und ihrer Einschmelzung in das „rumänische Volk“ wird seither systematisch angesteuert. Seit dem Beginn dieses Jahres werden die Deutschen (wie alle anderen Minderheiten) offen als „Rumänen deutscher Nationalität“ bezeichnet; der Name des „Rates der Werktätigen deutscher Natio- nalität" wurde in „Rat der rumänischen Werktätigen deutscher Nationalität“ umgeändert.
Seit der rumänische Staats-und Parteichef zu Beginn dieses Jahres ankündigte, daß rund die Hälfte aller Dörfer auf dem Territorium Rumäniens eingeebnet und ihre Bewohner ausgesiedelt werden sollen, sind die Hoffnungen der Deutschen auf ein Überdauern in Rumänien weiter gesunken. Viele der begrenzten Freiheiten, die den Minderheiten seit 1968 gewährt wurden, sind wieder zurückgenommen worden, andere zu leeren Formen erstarrt. Die bereits im November 1971 erlassene Teil-Rumänisierung der Ortsnamen in der deutschsprachigen Presse und Literatur wurde im April 1988 auf alle Ortsbezeichnungen ausgedehnt. Die Fernsehsendungen in den Sprachen der Minderheiten wurden unter dem Vorwand der im Januar 1985 verkündeten Energiesparmaßnahmen abgeschafft. Die Lage im deutschsprachigen Schulwesen ist widersprüchlich Vor dem Hintergrund der auf die Assimilierung der Minderheiten ausgerichteten Strategie des Regimes waren gelegentlich auch Ausnahmeregelungen zu verzeichnen. In einigen Ortschaften wurden deutsche Klassen auch dann aufrechterhalten, wenn die vorgeschriebenen Schülerzahlen nicht mehr erreicht wurden. Die aufgrund der Unterrichtsreform im Schuljahr 1977/78 eingeführte Differenzierung der Fachlyzeen hat die Bildung deutscher Klassenzüge zusätzlich erschwert. Die bisher noch existierenden vier Lyzeen mit deut-scher Unterrichtssprache wurden, beginnend mit dem Schuljahr 1985/86, durch die Eröffnung rumänischer Klassenzüge in gemischtsprachliche Anstalten umgewandelt. Die Hermannstädter Germanistikfakultät bekam im Wintersemester 1984/85 keinen neuen Jahrgang mehr zugeteilt; damit ist ihre Lehrtätigkeit in diesem Jahr beendet. Der negative Rückkoppelungseffekt im Bereich des Unterrichtswesens, des kulturellen und kirchlichen Lebens ist nicht mehr zu übersehen: Sinkende Schüler-und Lehrerzahlen führen zu einer Reduzierung der Unterrichtsmöglichkeiten in deutscher Sprache; das sich rapide verschlechternde Bildungsangebot entmutigt auch jene Deutschen, die bisher noch nicht zur Ausreise entschlossen waren. Bereits jetzt hat die Abwanderung unter den deutschen Lehrern, Pfarrern und Künstlern ein solches Ausmaß erreicht, daß das Angebot an deutschsprachigem Unterricht und deutscher Kultur nicht mehr in dem notwendigen Umfang und in der bisher trotz aller staatlichen Erschwernisse aufrechterhaltenen Qualität gewährleistet werden kann.
Für jene Deutschen, die heute noch in Rumänien leben, ist „Bleiben oder Gehen“ — leider — keine Frage mehr. Sie, die im Wortsinn existentiell Betroffenen, haben ihre Entscheidung längst gefällt — für die Ausreise aus Rumänien, für die Vereinigung ihrer getrennten Familien auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland, dort, wo ihnen die Chance geboten wird, „als Deutsche in Freiheit“ zu leben.
Anneli Ute Gabanyi, M. A., geb. 1942; Rumänienreferentin am Südost-Institut München. Veröffentlichungen u. a.: Partei und Literatur in Rumänien seit 1945. Untersuchungen zur Gegenwartskunde Südosteuropas, München 1975; „Literatur“, in: Südosteuropa-Handbuch, Band II, Rumänien, Göttingen 1977; Rumäniens eigenwillige Positionen auf dem Madrider KSZE-Folgetreffen und auf der KVAE. Berichte des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien 47, Köln 1984; Gorbatschow und Rumänien, in: Walter Althammer (Hrsg.), Südosteuropa in der Ära Gorbatschow, München 1987.
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