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Wiederkehr eines Totgesagten: Der Nationalstaat am Ende des 20. Jahrhunderts | APuZ 14/1993 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 14/1993 Wiederkehr eines Totgesagten: Der Nationalstaat am Ende des 20. Jahrhunderts Die nationalstaatliche Herausforderung in Europa Das Dilemma des Nationalstaates in Westeuropa: Zur Identitätsproblematik der europäischen Integration Verfassungspatriotismus als Identitätskonzept der Nation

Wiederkehr eines Totgesagten: Der Nationalstaat am Ende des 20. Jahrhunderts

Karlheinz Weißmann

/ 20 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Einer verbreiteten Vorstellung entsprechend, ist das Zeitalter des Nationalstaates beendet. Bis zur historischen Wende der Jahre 1989 und 1990 konnte diese Ansicht zumindest in der Bundesrepublik auf allgemeine Zustimmung rechnen. Mit der Wiedervereinigung und der wachsenden Kritik an der Gestaltung der europäischen Integration bahnt sich aber auch in Deutschland so etwas wie eine „Renationalisierung“ der öffentlichen Diskussion an. Der Beitrag versucht aufzuzeigen, welche tiefen Wurzeln Nation und Nationalstaat in der europäischen Geschichte haben. Vom Mittelalter bis in die Gegenwart hat diese Vergemeinschaftungsform -trotz aller von ihr ausgehenden Gefahren -außerordentliche Stabilität gewährleistet. In der Moderne hängen Staat, Nation und nationale Identität der Bürger eng miteinander zusammen. Von der alten Welt ausgehend, wurde die Nation zur normalen Form politischer Organisation auch in den Ländern Asiens, Afrikas, Nord-und Lateinamerikas. Auch , wenn die Gegner des Nationalstaates in ihm nur einen Anachronismus oder eine chauvinistische Gefährdung aller Formen politischer Aufklärung sehen, wird man darauf hinweisen müssen, daß bis heute eine Alternative kaum erkennbar ist. Selbst die Verfechter eines europäischen Bundesstaates gehen im allgemeinen vom Fortbestand der Nationen aus, und die multikulturelle oder Bürger-Gesellschaft erscheint nur als Konstruktion. Eine wirkliche Renaissance des Nationalstaates böte mehr Chancen als Gefahren und könnte, zu einer realistischen und damit sachgerechten Einschätzung der Möglichkeiten politischer Kooperation zwischen den Völkern führen.

I. Die aktuelle Kontroverse um Nationalstaat und europäische Integration

Die Ratifizierung des Vertrages von Maastricht führte in der politischen Klasse der Bundesrepublik zu Irritationen. Obwohl breite Zustimmung zu Text und Inhalt im Parlament sicher war, riefen Stimmungsänderungen in der öffentlichen Meinung und demoskopische Tendenzeri in Bonn besondere und unerwartete Aktivitäten hervor. Was das Ganze etwas seltsam machte, war die Tatsache, daß keine Gruppierung im Bundestag gegen das Vertragswerk votieren wollte, daß man also wie gegen eine unsichtbare Opposition kämpfen mußte. Dennoch war der Eindruck, daß es in der Bevölkerung massive Vorbehalte gegenüber der Idee einer Europäischen Union (nicht nur gegenüber dem ECU) gebe, so beherrschend, daß die beiden größten Parteien sich zu Erläuterungen über den Charakter des künftigen Zusammenschlusses veranlaßt sahen.

Zuerst stellte die CDU im Oktober 1992 fest, daß es sich bei der neuen EG weder um einen „Bundesstaat“ noch um einen „Staatenbund“, sondern um eine -nicht näher definierte -andersartige Form der Föderation handeln werde; die europäische Einheit bedeute nicht die Auflösung der europäischen Nationalstaaten. Die Christdemokraten, die sich noch auf ihrem Wiesbadener Parteitag von 1988 ausdrücklich zur Idee des „europäischen Bundesstaates“ bekannt haben, wollen diesen Terminus in dem im Jahr 1994 zu verabschiedenden Grundsatzprogramm nicht wieder verwenden Erst wenige Tage vor der entscheidenden Sitzung des Bundestags zum Thema Maastricht formulierte auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Klose, daß der Nationalstaat weiterhin als die normale „territoriale und hoheitliche Form des politi-sehen Gemeinwesens“ zu betrachten sei, die keineswegs durch die engere Verbindung der EG-Mitglieder verschwinden werde.

Ganz ähnlich hat sich schließlich Bundeskanzler Kohl anläßlich der Ratifizierung des Vertrages über die Europäische Union am 2. Dezember 1992 geäußert. Zwar betonte er das Fernziel eines handlungsfähigen Gesamtstaates mit gemeinsamer Armee, gemeinsamer Währung und einem kompetenten Parlament, aber der Ton seiner Ansprache war doch so gestimmt, daß vor allem die Bedenken gegenüber einem allzu weitgehenden Souveränitätsverlust abgeschwächt werden sollten. Die neue Formulierung des Artikels 23 GG, die dem Bundesrat eine Art Veto einräumt, wenn „im Schwerpunkt ausschließlich Gesetzgebungsbefugnisse der Länder“ betroffen sind, kann denn auch so verstanden werden, daß „der Kern des Nationalstaates Bundesrepublik Deutschland“ in einer engeren Gemeinschaft erhalten bleibt

Es scheint fast so, als sei damit die Vorstellung allgemein durchgesetzt, daß „sich jegliche Europapolitik zwischen der Szylla eines überholten Nationalismus und der Charybdis einer nationsnegierenden Europa-Begeisterung ... bewegen“ *m*uß. Sollte das tatsächlich der Fall sein, hätte -praktisch unbemerkt -eine der einflußreichsten politischen Positionen der Nachkriegszeit eine entscheidende Niederlage erlitten.

II. Der Nationalstaat -Versuch einer Bestimmung

Auf die Frage, was eine „Nation“ im Sinne exakter Bestimmung ist, läßt sich (wie im Fall der meisten historisch-politischen Begriffe) keine ganz befriedigende Antwort geben. Schon um die letzte Jahrhundertwende klagte der Geograph Alfred Kirchhoff: „Was ist eine Nation? Alle darauf gegebenen Antworten verraten eine große subjektive Sicherheit in der Wortdefinition, indem sie auf Ableitung von der lateinischen oder romanischen Grundform hinweisen, werden aber sehr schwach und unzulänglich, sobald wir sie an die wirklichen in der Weltgeschichte als geschlossene Nation auftretenden Menschheitskomplexe anlegen.“ Hieran hat sich bis heute nichts geändert.

Tatsächlich kann kaum mehr gesagt werden, als daß eine „Nation ist, was eine Nation sein will“ Dabei spielen „objektive“ Kriterien (gemeinsames Territorium, gemeinsame Herkunft, gemeinsame Kultur, gemeinsames Schicksal) eine Rolle, aber der Hinweis auf den „Willen“ des Kollektivs zeigt schon an, daß man die Nation keinesfalls als naturhaftes Gebilde verstehen sollte; sie bedarf einer „spezifischen Art von Pathos“ das aus dem gemeinsamen Schicksal der Nation herrührt, und sie ist ohne politischen Bezug nicht vorstellbar: „Eine Nation ist ein Volk im Besitz eines Staates.“ Deshalb können Nationen auch nicht von beliebigen, sondern nur von staatsfähigen Kollektiven gebildet werden, ihr „Vorzugswert“ gegenüber anderen Formen der Vergemeinschaftung leitet sich daraus ab. Die in Deutschland immer sehr einflußreiche Unterscheidung von (vorpolitischer) „Kultur-nation“ und (politischer) „Staatsnation“ hängt mit Besonderheiten der eigenen Geschichte zusammen, kann daher nicht als allgemeingültig betrachtet werden

Entgegen einer auch unter Historikern und Gesellschaftswissenschaftlern vorherrschenden Anschauung hat der europäische Nationalstaat eine lange Geschichte. Die Versuche, die Existenz von Nationalstaaten auf die Zeit nach der Französischen Revolution zu reduzieren, finden heute immer häufiger begründete Kritik. Es werden zwar nicht die älteren Vorstellungen von einer unproblematischen Kontinuität, die die Frühzeit der Völker mit dem Prozeß des neuzeitlichen „nation building“ verknüpfte, rehabilitiert, aber die Untersuchung der mittelalterlichen Geschichte hat doch deutlich werden lassen, daß es schon damals Nationalstaaten als identifizierbare Größen gegeben hat: Die mittelalterliche Nation „ist zugleich ein verfaßtes Sozialgebilde von hoher Dauerhaftigkeit und in den meisten Fällen Grundlage der modernen Nation, wenn auch vielleicht nicht immer mit ihr völlig identisch“

Zwar spielte das Bewußtsein nationaler Identität im Mittelalter anfangs nur für die gebildete Minderheit eine Rolle, aber die Nationalisierung der Bevölkerung war schon vor dem Beginn der Neuzeit in West-und Zentraleuropa sehr weit fortgeschritten. Dieser Prozeß wurde bestimmt von einem Imperativ der „Homogenität“ der die Vereinheitlichung von Schrift, Sprache und Verkehrsformen und damit die politische Moderne der Möglichkeit nach überhaupt erst vorbereitete. Das trifft nicht nur für England und Frankreich zu, deren Entwicklung zum Nationalstaat gewöhnlich als idealtypisch betrachtet wird; auch in Deutschland waren der König, der Hof, der Adel, Teile der Geistlichkeit, Juristen, Fernkaufleute und das Bürgertum der reichs-freien Städte Träger eines eigenen Nationalbewußtseins, das allerdings nicht jenen Grad „gleichmäßiger Verdichtung“ erreichte, der in Frankreich und England aufgrund günstigerer Voraussetzungen erreichbar war.

Die Französische Revolution hat hier keine völlig neuen Grundlagen geschaffen, aber sie verknüpfte die Idee der Nation mit der Idee der bürgerlichen Gleichheit und suchte eine Antwort auf die Frage zu geben, wie der moderne, vernünftig begründete Staat sittlich mit seinen Gliedern verbunden werden kann: In der Nation „objektiviert sich das Kollektivbewußtsein des Individuums“ sie wird zur ausschlaggebenden, die politische Identität stiftenden Gemeinschaft. Diese Identität war immer auch eine „mythische“ Größe Neben die vernünftige Einsicht in die Notwendigkeit der Nation trat die nichtrationale, auf begeisternden Bildern der Vergangenheit oder der Zukunft beruhende Bindung des einzelnen an die überpersönliche Ordnung. Hier hat die mobilisierende Kraft des modernen Nationalismus ihre Wurzel, zum Guten wie zum Bösen. Die Verknüpfung von Staat -Nation -Identität bildete auch die Voraussetzung für die Universalisierung des nationalstaatlichen Konzeptes, das sich bis zum Ende des 20. Jahrhunderts in der Welt als die Normalform politischer Existenz durchgesetzt hat.

Obwohl die Nationen nicht „natürlich“ sind (ebensowenig wie die Stämme oder Völker -es ist sachgerechter, von einer „Ethnogonie“ als von einer „Ethnogenese“ zu sprechen bleiben doch Reserven gegenüber der Vorstellung, daß ihre Entstehung „zufällig“ war. Vielmehr wird man in Europa von einer allmählichen Wanderung des nationalstaatlichen Konzeptes vom Westen über die Mitte nach Osten sprechen müssen. Die Nationen bildeten sich durch staatlich forcierte Integration (England, Frankreich, Spanien), durch Zusammenfassung von zersplitterten Teilen eines Volkes (Italien, Deutschland) und schließlich durch Separation von multinationalen Großreichen (Polen, Tschechoslowakei, Rumänien)

Zwar läßt sich kein einheitliches Gesetz dafür finden, welche Nation lebenskräftig genug war, um sich in der Sphäre des Politischen zu halten, aber es erscheint auch nicht sachgerecht, von der „Erfindung“ oder der „Konstruktion“ der Nationen zu sprechen. Denn obwohl sich Nation und Nationalstaat nicht von selbst verstehen, sind es auch nicht beliebige Gruppierungen, die zu Nationen werden können.

III. Die Vorstellung von der notwendigen Überwindung des Nationalstaates

Schon die mittelalterliche Nation stand in Spannung zu anderen, imperialen, theokratischen Vorstellungen von einer politischen Ordnung. Und die Idee von der notwendigen Überwindung des Nationalstaates ist praktisch ebenso alt wie der moderne Nationalstaat selbst. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts fanden sich einzelne Verfechter eines Weltstaates und dann die Friedensbewegungen, die es sich zur Aufgabe machten, an die Stelle des menschlichen Pluriversums ein Universum zu setzen Sie begründeten ihre Anschauung nicht nur mit allgemeinen religiösen, moralischen und humanitären Erwägungen, sondern auch mit dem Hinweis auf die Bedeutung des technischen Fortschritts und der wachsenden Verflechtung der Länder und Kulturen.

Das Fehlen aller machtrealistischen Erwägungen schloß allerdings von vornherein jede Wirksamkeit dieser Konzepte aus. Erst während des Ersten Weltkrieges, und auf dem Hintergrund ganz anderer Vorstellungen, entwickelte sich in Europa die Einsicht, daß die klassische Souveränität und mit ihr der autonome Nationalstaat der Vergangenheit angehörten. Das hing mit einem „Umdenkungsvorgäng“ zusammen, der vor allem unter dem Eindruck des militärischen Konfliktes einzelne zu der Anschauung führte, daß in der „heraufziehenden Geschichtsperiode der Staatenverbände und Massenstaaten“ die Nationalstaaten zu klein seien und sich zu größeren Einheiten organisieren müßten.

Das Kriegsende führte dann ohne Zweifel zu einer Infragestellung des Nationalstaates. Allerdings auf andere Weise, als das eben skizziert wurde, und in dialektischer Verschränkung mit einer Wiederbelebung des Grundgedankens nationaler politischer Ordnungen. Das geschah einerseits durch die beiden „Weltbürgerkriegslager“, die die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten seit 1917 schufen und die jeweils einen universalen -also die National Staaten überbietenden -Anspruch vertraten. Andererseits ging die Komintern Bündnisse mit den Nationalismen des „erwachenden Asien“ ein, war auch zu taktischer Kooperation mit dem deutschen Nachkriegs-Nationalismus bereit, • und gerade Wilson hatte ausdrücklich das „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ proklamiert und mit Hilfe des Versailler Vertrages zur Entstehung zahlreicher neuer Nationalstaaten in Ostmittel-, Ost-und Südeuropa beigetragen.

Daß es nach 1918 in Europa trotz der Gründung des „Völkerbundes“ zu einer Renaissance des Nationalstaates und des Nationalismus kam, hing nicht nur mit dieser Neuordnung „Zwischeneuropas“ zusammen, sondern war auch darauf zurückzuführen, daß der Völkerbund selbst in hohem Maße das Instrument nationaler Machtpolitik blieb. Das Scheitern des von Aristide Briand Ende der zwanziger Jahre entwickelten Europa-Plans an innerfranzösischen Widerständen und am Mißtrauen der europäischen Kabinette hatte insofern symbolische Qualität. Das Wiederaufflammen des Nationalismus in den dreißiger Jahren stand nicht im Gegensatz zu der zuvor geübten politischen Praxis, sondern lag in deren Konsequenz.

Deshalb gab es nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine größere Skepsis, als erneut Abschied von der Ära des Nationalstaates genommen wurde. Der Gedanke war zwar Allgemeingut in der westlichen Welt, insofern man sich anschickte, ein neues System internationaler Beziehungen zu organisieren, das nicht mehr auf der älteren Form staatlicher Unabhängigkeit beruhen sollte, aber man gab sich weniger Illusionen über das rasche Absterben nationaler Rivalitäten hin. So galt die nationale Ordnung den Vätern des Europagedankens wohl als Hauptverursacher der beiden Jahrhundertkatastrophen, und sie betrachteten sie darüber hinaus als ökonomisch ineffizient, aber es war nicht zu verhindern, daß im Zuge der allmählichen Erholung von den Kriegsfolgen einzelne Mitglieder der EWG, wiederum in erster Linie Frankreich (Ausscheren aus der militärischen Integration der NATO, Force de Frappe, Glacis-Konzept gegenüber der Bundesrepublik, Widerstand gegen den EWG-Beitritt Großbritanniens), eine strikt national orientierte Politik betrieben und auch die Institutionen der europäischen Kooperation als Instrument nationaler Politik benutzten (z. B. die WEU bzw. die NATO als Sicherungsmittel gegenüber einem neuerstarkenden Deutschland).

IV. Die Diskussion unter den besonderen Bedingungen der Nachkriegszeit

Obwohl das Grundgesetz und die erste Verfassung der DDR von der Fortexistenz bzw. Neugründung eines Nationalstaates ausgingen, fand die Idee vom Ende des Nationalstaates im Deutschland der Nachkriegszeit besondere Resonanz. Damit reagierte man nicht nur auf den faktischen Verlust der (nationalstaatlichen) Souveränität infolge der militärischen Niederlage, es handelte sich auch um den Versuch, eine moralische Konsequenz aus dem Desaster eines hybriden Nationalismus (eigentlich: Rassismus) zu ziehen. Dem schlossen sich nach 1945 übereinstimmend Vertreter fast aller weltanschaulichen Richtungen an. Wie tiefgreifend der Einstellungswandel war, läßt sich etwa am Beispiel des Schriftstellers Emst Jünger zeigen, der in der Weimarer Republik zu den Protagonisten des „neuen Nationalismus“ gehörte und nun unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges feststellte, Deutschland und Europa hätten nur eine Zukunft, wenn „die Konkurrenz der Nationalstaaten erlischt“

So setzte sich allmählich die Auffassung durch, daß die Deutschen, wenn sich denn schon eine faktische Renationalisierung Europas vollziehe, die Idee des Nationalstaates qua höherer Einsicht und stellvertretend für alle anderen Völker überwinden müßten. 1960 schrieb der Philosoph Karl Jaspers in seinem Buch „Freiheit und Wiedervereinigung“: „Die Geschichte des deutschen Nationalstaats ist zu Ende, nicht die Geschichte der Deutschen. Was wir als große Nation uns und der Welt leisten können, ist die Einsicht in die Weltsituation heute: daß der Nationalstaatsgedanke heute das Unheil Europas und nun auch aller Kontinente ist. Während der Nationalstaatsgedanke die heute übermächtig zerstörende Kraft der Erde ist, können wir beginnen, ihn in der Wurzel zu durchschauen und aufzuheben.“ Zwar war die von Jaspers entwickelte Argumentation in der Bundesrepublik heftig umstritten, aber am Ende der sechziger Jahre, nach dem Mauerbau und der gesellschaftlichen Klima-verschiebung, schien ein Konsens dahingehend durchgesetzt, die Deutschen hätten sich „an den Gedanken zu gewöhnen, daß ihre Zukunft nicht in der Wiederherstellung des Nationalstaats liegt, sondern in dessen Überwindung“

V. Rückwendung zur Nation

Daß es in Deutschland trotzdem noch einmal zu einer Wiederbelebung der Diskussion über den Zusammenhang zwischen Nation und Staat gekommen ist, hing nicht erst mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der Öffnung der Mauer zusammen. Bereits zu Beginn der achtziger Jahre gab es in der Bundesrepublik und (mit Abstrichen) in der DDR eine intensive Debatte über Volk, Identität, Selbstbestimmung. Wie ein Katalysator Wirkte dabei die sogenannte „Friedensbewegung“, die in ihrem Protest gegen die Nachrüstung der NATO fast zwangsläufig auf den Zusammenhang zwischen der Teilung und der besonderen Bedrohungssituation der beiden deutschen Staaten stieß. Die damals geübte Feststellung, die Bundesrepublik und die DDR seien unausweichlich der Schauplatz des nächsten Weltkrieges, führte zur Entstehung eines eigentümlichen pazifistischen Patriotismus. Dabei spielten nicht nur Nachwirkungen aus der „Ohne-mich“ -Bewegung und dem Nationalneutralismus der fünfziger Jahre eine Rolle, es entwickelte sich auch eine breite Wiederbelebung der Auseinandersetzung über die deutsche Frage. Die Meinungsführerschaft kam dabei selbstverständlich der intellektuellen Linken zu, vor allem einigen Mitgliedern der Grünen (Gert Bastian, Alfred Mechtersheimer, Rolf Stolz) und der Sozialdemokraten (Herbert Ammon, Peter Brandt, Theodor Schweisfurth), aber auch in der konservativen Intelligenz (Hellmut Diwald, Gerd-Klaus Kaltenbrunner, Helmut Kremp, Bernard Willms) regten sich Überlegungen jenseits der älteren Orientierung an Westbindung und Antikommunismus; die von dem CDU-Bundestagsabgeordneten Bernhard Friedmann noch 1987 vorgetragene Initiative zur Überwindung der deutschen Teilung war eine Art Nachklang dieser Diskussionen.

Die damals entwickelten Überlegungen hatten trotz aller Differenzen im einzelnen durchaus benennbare gemeinsame Grundlagen: 1. Es wurde ein besonderes deutsches Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens in Europa postuliert, resultierend aus der geopolitischen und geostrategischen Lage der Bundesrepublik und der DDR zwischen den großen Militärblöcken. 2. Um diesem Interesse Rechnung zu tragen, erschien es notwendig, die deutsche Frage mit der Absicht, neu zu überdenken, die Bündnisfixierung aufzuheben und 3. durch eine Konföderation oder (langfristig) eine Neuvereinigung der beiden Staaten die Teilung zu überwinden.

Gegen diese Konzeption formierte sich sehr bald ein wirkungsvoller Widerstand, der nicht allein den Pazifismus unter den Verdacht stellte, die Vorhut einer „deutschnationalen Erweckungsbewegung“ zu bilden, sondern den neuen Überlegungen zur nationalen Frage auch unterstellte, die Bundesrepublik aus ihrer Verankerung im Westen lösen zu wollen, um die Deutschen auf den fatalen „Sonderweg“ zurückzulocken. Man propagierte demgegenüber eine „postnationale“ oder „postkonventionelle“ Identität, die sich in einem betont europäischen oder weltbürgerlichen „Verfassungspatriotismus“ äußern sollte. Wenn der Begriff „Nation“ in diesem Kontext auftauchte, dann nur in dem Sinn, daß die Nation das Staats-volk per Zustimmung zur politischen Ordnung ausmache. Als Femwirkung einer von Hans Kohn entwickelten Dichotomie, die einen westlichen, positiven, freiheitlichen Nationalismus von einem zentral-und osteuropäischen, negativen, „völkischen“ Nationalismus trennte glaubte man, daß eine „moderne“ Nation nur infolge eines bürgerlichen Zusammenschlusses entstehen dürfe, nicht aufgrund der kulturellen und historischen Über-lieferung oder des ius sanguinis.

Diese Position konnte -obwohl sehr varianten-reich -in der Bundesrepublik mit außerordentlichem Erfolg durchgesetzt werden. Lediglich eine verschwindende Minderheit von Parlamentariern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion machte An­ fang 1989 noch Vorbehalte gegenüber der geplanten Europäischen Union geltend, da sie fürchtete, daß eine weitere Integration jede Möglichkeit zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands zunichte machen müsse Niemand rechnete zu diesem Zeitpunkt damit, daß wenige Monate später die friedliche Revolution in der DDR zu einer völlig neuen Lage führen werde. Das Umschlagen der Parole „Wir sind das Volk“ in den Ruf „Wir sind ein Volk“ signalisierte die unerwartete -und für viele: unerwünschte -Rückkehr des Prinzips Nation in die deutsche Geschichte.

VI. Vor einer Renaissance des Nationalstaates?

In seiner Ansprache auf dem Wartburgfest im Frühjahr 1990 erklärte der Münchener Historiker Thomas Nipperdey, daß der in Deutschland verbreitete antinationale Affekt nicht die Überwindung, sondern der Zwillingsbruder des älteren Nationalismus sei: „Wir haben die Nation nicht gemacht, wir müssen sie nicht lieben, wie es ja so oft mit der Liebe zum Vater eine Sache ist, aber wir können die Nation nicht einfach abwählen, und noch die Möchtegern-Abwähler bleiben ihr verquer und verklemmt verhaftet.“

Mit den „Möchtegern-Abwählern“ meinte Nipperdey jene Teile der Intelligenz und der politischen Klasse, die trotz des offensichtlichen Willens der DDR-Bürger und der offensichtlichen Zustimmungsbereitschaft der Westdeutschen die Wiedervereinigung der deutschen Restgebiete und damit die Wiederherstellung eines deutschen Nationalstaates ablehnten. Für die Reserve gegenüber der Einheit gab es differierende, wenn auch ineinander übergehende Argumentationsmuster. Die reichten von völliger Ignoranz gegenüber der Dynamik des Prozesses (die Teilung muß aufrechterhalten werden) über den Versuch einer Neutralisierung (Fortbestand zweier deutscher Länder in einer Art Staatenbund oder zeitgleiche Integration in die EG) bis zur Umdeutung dessen, was der neue Nationalstaat sein werde (Nation als Zustimmungsgemeinschaft).

Aufgrund der seither vollzogenen Entwicklung haben sich die beiden ersten Positionen erledigt, während die letzte immer noch über bedeutenden Anhang verfügt. Das hängt nicht nur mit ihrer Nähe zu dem oben skizzierten Modell des Verfassungspatriotismus der alten Bundesrepublik zusammen, sondern auch mit dem Bemühen, die Einwanderungsproblematik dadurch zu lösen, daß man ein neues Integrationsmodell anbietet. Im wesentlichen operieren dabei die Verfechter einer „offenen Republik“ mit den Begriffen „multikulturelle Gesellschaft“ und „Bürgergesellschaft“ (bzw. „Civil Society“ oder „Zivilgesellschaft“). Basis ihrer Argumentation ist, daß das Grundgesetz selbst eine fatale „völkische Orientierung“ aufweise, da es über Art. 116 GG als „Deutsche“ diejenigen bestimme, die durch Staatsangehörigkeit oder Abstammung Deutsche seien. Letzteres treffe heute fast nur noch auf Aussiedler aus Rußland und Rumänien zu, die allein wegen einer lange zurückliegenden ethnischen Gemeinschaft in Deutschland bevorzugt behandelt würden und damit in den Genuß ungerechtfertigter Privilegien gegenüber den Arbeitsmigranten kämen, die schon in Deutschland lebten. Man müsse solche atavistischen Orientierungen überwinden und zu einer neuen, „republikanischen“ Staatsauffassung kommen. Dann werde das „Volk“ verstanden als „ein Zusammenschluß freier Bürgerinnen, in der ethnische Differenzierungen völlig bedeutungslos sind“ Wenn man überhaupt am Begriff der Nation festhalten wolle, dann sei geboten, sich an einer modernen, „westlichen“ Vorstellung der Nation zu orientieren, die durch das „persönliche Bekenntnis zur Verfassung“ konstituiert werde: „Die Zustimmung zu den Werten der politischen Gemeinschaft ermöglicht es, den Immigranten die gleichen Rechte wie den Einheimischen zu verleihen.“

Den Vertretern dieses Vorstellungszusammenhangs muß nicht bloß entgegengehalten werden, daß sie den traditionellen Nationalstaat lediglich als Karikatur zur Kenntnis nehmen, es ist vor allem darauf hinzuweisen, daß sich die Verfechter einer solchen Zukunftsgesellschaft mit ihrer Argumentation auf sehr schwankendem Boden bewegen. Das von ihnen zugrunde gelegte Modell der wirkt wie der Versuch, die staatstheoretische Höhe der Anfänge des 18. Jahrhunderts wiederzugewinnen, indem man auf die Lehre vom Bürgervertrag zurückgreift. Die Ungeschichtlichkeit dieser Konstruktion ist lange erkannt, und der Versuch ihrer Wiederbelebung müßte eigentlich Befremden hervorrufen. Tatsächlich haben sich die europäischen Nationalstaaten in einem ausgedehnten historischen Prozeß gebildet, nicht durch einen einmaligen Akt der Zustimmung, der sich vielleicht noch von Generation zu Generation wiederholen ließe.

Der Versuch, eine Nation allein auf Rationalität oder auf „Werte“ zu gründen, ist schon deshalb zum Scheitern verurteilt, weil das Bekenntnis zu solchen Normen entweder folgenlos abgegeben werden könnte (und abgegeben würde, wegen der damit verbundenen materiellen Vorteile) oder aber eine Gesinnungsprüfung der Kandidaten voraussetzte, die das heutige Examen über die „dauerhafte Hinwendung“ zur deutschen Nation bei weitem übertreffen müßte. Der hier oft zitierte Ernest Renan, der die Nation als „pläbiscite de tous les jours“ verstanden wissen wollte, hatte im Gegensatz zu seinen Epigonen nicht vergessen, darauf hinzuweisen, daß das „pläbiscite“ lediglich eine Metapher sei und sich solche Zustimmung selbstverständlich auf etwas schon Vorhandenes -vor allem auf die kollektive Erinnerung an die lang-dauernde gemeinsame Geschichte („le Capital social sur lequel on assied une idäe nationale“ -beziehen müsse.

Wie erwähnt, sind die Entwürfe dessen, was eine Nation ausmacht, verschieden. Die Übertragung eines Entwurfs der Nation von Nordamerika oder Frankreich auf die deutschen Verhältnisse wäre nicht nur problematisch, sondern zum Scheitern verurteilt. Die Gegenüberstellung eines mörderischen „ethnischen“ und eines humanen „westlichen“ Nationalismus läuft nicht bloß auf eine Verkürzung der Tatsachen hinaus, sondern ist auch wissenschaftlich obsolet. Diese manichäische Betrachtungsweise läßt sich nur aufrechterhalten, wenn man die französischen oder die amerikanischen Vorstellungen einfach zum Nominalwert nimmt. Bei Überprüfung zeigt sich im ersten Fall, daß die französische Staatsnation aus einem rigoros durchgesetzten Assimilationsprozeß gegenüber den Minderheiten des „hexagone“ geboren wurde und daß man in Frankreich -trotz oder wegen der Revolution -auch die Wurzeln der „völkischen“ Ideologie (Gobineau, hat; in den Vereinigten Staaten wurden große Teile der Urbevölkerung ausgerottet und verschiedene Minoritäten bis in unsere Jahrhundert-hälfte hinein politisch entrechtet, hier spielen außerdem bis heute die Grundwerte der WASPs (White-Anglo-Saxon-Protestants) eine beherrschende Rolle für das Selbstverständnis der Nation, von der niemand weiß, ob sie der zentrifugalen Kräfte eines „multiculturalism“ auf Dauer Herr werden kann.

Nationen beruhen -vielleicht mit Ausnahme der Schweiz -grundsätzlich auf einem Bewußtsein ethnischer Identität. Daß das auch für die „westlichen“ Nationen zutrifft, wird selbst von manchem Befürworter der europäischen „Kosmopolis“ zugegeben Der Prozeß des „nation building“ und d. h. auch der (nicht selten gewaltsamen) Einschmelzung verschiedener ethnischer Anteile liegt in West-und Mitteleuropa einige Zeit zurück. Er fand in Jahrhunderten mit einer relativ geringen Bevölkerungsdichte statt, und Toleranz gegenüber Einwanderern konnte von einem repressiveren Staatswesen notfalls erzwungen werden. Kleinere Migrationswellen sind später relativ problemlos integriert worden und im Ganzen der Nation aufgegangen. Schon deshalb kann nicht mit einem „biologischen Volksbegriff“ operiert werden, der sich auf rassische Reinheit beruft. Andererseits wird auch den Verfechtern einer multikulturellen Gesellschaft zu denken geben, daß jeder funktionierende Industriestaat bis zu einem gewissen Grad dem erwähnten „Imperativ der Homogenität“ folgen muß. Und schließlich sollte das Beispiel der Vielvölker-oder Nationalitätenstaaten eigentlich davor warnen, den „ethnischen Faktor“ zu ignorieren: Er „ist ein nicht hintergehbarer , Rest‘ des Politischen“ der unter verschiedenen Umständen eine verschieden große Rolle spielt, der aber nicht verschwindet, auch durch Aufklärung und demokratische Verfahrensweisen nur begrenzt neutralisiert werden kann. Der Versuch, das zu übersehen zugunsten eines Menschheitsbegriffs, der grundsätzlich jedermann in die Nation aufzunehmen bereit sein muß, wird den Rassismus hervorrufen, den er vermeiden möchte 1990 schrieb einer der schärfsten Kritiker des Nationalstaates, der Sozialdemokrat Peter Glotz: „Wer eine Renaissance des Nationalstaats fördert oder auch nur duldet, wird Mitschuld tragen an Hunderttausenden von Toten.“ Viele werden ihm Recht geben angesichts der Konflikte in den Randgebieten der untergegangenen Sowjetunion, angesichts der „ethnischen Säuberungen“ in Kroatien, Bosnien und Herzegowina. Aber liegt hier nicht ein gedanklicher Kurzschluß vor? Sind die Kämpfe und die Greueltaten wirklich das Ergebnis nationalstaatlicher Gründungsversuche? Sind sie nicht vielmehr hervorgerufen durch die Jahrzehnte-oder jahrhundertelange Unterdrückung nationaler Selbständigkeitsbestrebungen?

Wir leben heute in einer Zeit des Übergangs, und viele der neu entstandenen Probleme werden sich nicht kurzfristig, manche werden sich kaum gewaltlos, einige werden sich überhaupt nicht lösen lassen. Das bleibt nüchtern zur Kenntnis zu nehmen, und im übrigen sollte die Erfahrung der utopischen Epoche Skepsis gegenüber allen großen Entwürfen lehren. Die Bewältigung konkreter Probleme wird unsere Kräfte fordern, und schon deshalb muß Abstand gehalten werden von neuen Plänen für einen „Experimentierstaat“ Bei allen Gefährdungen, die es in Phasen des Umbruchs unvermeidbar gibt, dürfte sich eine „Renaissance“ des Nationalstaates noch als der tragfähigste Ansatz erweisen. Dabei ginge es nicht einfach um die Neuauflage einer (auch chauvinistischen) Vergangenheit, sondern um die Wiedergeburt einer „guten Staatsform“ in anderer Zeit. Das vorausgesetzt, könnte mit größerer Ruhe und mit sicherer Unterstützung durch die Bevölkerungsmehrheit an die Organisation der zwischenstaatlichen Beziehungen in Europa und der Welt gedacht werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. die Berichterstattung von Karl Feldmeyer, Kein Staatenbund, kein Bundesstaat, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 15. 10. 1992; Michael Jach, CDU: Neuer Europa-Kurs, in: Die Welt vom 15. 10. 1992.

  2. Zit. nach Eckhard Fuhr, Melancholie und Gereiztheit. SPD und Nation: Woher und Wohin, in: FAZ vom 10. 11. 1992.

  3. Friedrich Karl Fromme, Wirkung auf Deutschland, in: FAZ vom 3. 12. 1992.

  4. Johann Baptist Müller, Europäische Kulturtradition und nationale Identität, in: Die politische Meinung, 37 (1992) 276, S. 33.

  5. Alfred Kirchhoff, Was ist national?, Halle/Saale 1902, S. l.

  6. Otto Vossler, Der Nationalgedanke von Rousseau bis Ranke, München-Berlin 1937, S. 16.

  7. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 1. Halbband, Tübingen 1964, S. 316.

  8. Karl W. Deutsch, Nation und Welt, in: Heinrich August Winkler (Hrsg.), Nationalismus, Neue Wissenschaftliche Bibliothek, Bd. 100, Königstein/Ts. 1978, S. 50.

  9. Heinz O. Ziegler, Die moderne Nation. Ein Beitrag zur politischen Soziologie, Tübingen 1931, S. 69.

  10. Vgl. Friedrich Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat, Werke, Bd. 5, München 1962, S. 20.

  11. Walter Schlesinger, Die Entstehung der Nationen. Gedanken zu einem Forschungsprogramm, in: Helmut Beumann/Wemer Schröder (Hrsg.), Aspekte der Nationen-bildung im Mittelalter, Nationes, Bd. 1, Sigmaringen 1978, S. 58.

  12. Emest Gellner, Pflug, Schwert und Buch. Grundlinien der Menschheitsgeschichte, Stuttgart 1990, S. 305.

  13. Joachim Ehlers, Die deutsche Nation des Mittelalters als Gegenstand der Forschung, in: ders. (Hrsg.), Ansätze und Diskontinuität deutscher Nationsbildung im Mittelalter, Nationes, Bd. 8, Sigmaringen 1989, S. 56.

  14. Lutz Hoffmann, Das „Volk“. Zur ideologischen Struktur eines unvermeidbaren Begriffs, in: Zeitschrift für Soziologie, 20 (1991), S. 199.

  15. Vgl. Kurt Hübner, Das Nationale. Verdrängtes, Unvermeidliches, Erstrebenswertes, Graz u. a. 1991, S. 289.

  16. So schon Wilhelm E. Mühlmann, Homo Creator. Abhandlungen zur Soziologie, Anthropologie und Ethnologie, Wiesbaden 1962, S. 303.

  17. Walter Sulzbach, Die Zufälligkeit der Nationen und die Inhaltlosigkeit der internationalen Politik, Berlin 1969.

  18. Vgl. Theodor Schieder, Typologie und Erscheinungsformen des Nationalstaats, in: H. A. Winkler (Anm. 8), S. 124.

  19. Benedict Anderson, Die Erfindung der Nation. Zur Karriere eines folgenreichen Konzeptes, Frankfurt/Main 1988.

  20. Vgl. Raymond Crew, The Construction of National Identity, in: Peter Boemer (Hrsg.), Concepts of National Identity -an interdisciplinary Dialogue, Baden-Baden 1986, S. 31, 44.

  21. Vgl. die Darstellung bei Heinz Gollwitzer, Geschichte des weltpolitischen Denkens, Bd. I: Vom Zeitalter der Entdeckungen bis zum Beginn des Imperialismus, Göttingen 1972, S. 433f.

  22. Friedrich Naumann, Mitteleuropa, Berlin 1915, S. 4, 33.

  23. Emst Jünger, Der Friede. Ein Wort an die Jugend Europas, ein Wort an die Jugend der Welt, Zürich 1949, S. 60.

  24. Karl Jaspers, Freiheit und Wiedervereinigung. Über Aufgaben deutscher Politik, München 1960, S. 53.

  25. Helmut Lindemann, Die Sache mit der Nation, München 1970, S. 161.

  26. Wolfgang Pohrt, Ein Volk, ein Reich, ein Frieden, in: Die Zeit vom 30. 10. 1981.

  27. Hans Ulrich Wehler, Wir brauchen keinen neuen deutschen Sonderweg. Antwort eines Historikers auf den Neutralismus der Friedensbewegung, in: FAZ vom 15. 2. 1982.

  28. Karl Dietrich Bracher, Das Modewort Identität und die deutsche Frage. Exkurs über jüngere und jüngste Kontroversen, in: FAZ vom 9. 8. 1986.

  29. Jürgen Habermas, Eine Art Schadensabwicklung, in: Die Zeit vom 11. 7. 1986.

  30. Dolf Stemberger, Verfassungspatriotismus, in: FAZ vom 31. 8. 1982.

  31. Vgl. Hans Kohn, Die Geschichte des Nationalismus. Ursprung und Idee bis zur Französischen Revolution, Frankfurt/Main 1962, bes. S. 556. Die erste Ausgabe erschien 1944.

  32. Vgl. Gerd Langguth, Die deutsche Frage und die Europäische Gemeinschaft, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 29/90, S. 13 f.

  33. Thomas Nipperdey, Die Deutschen wollen und dürfen eine Nation sein, in: FAZ vom 13. 7. 1990.

  34. Dieter Oberndorfer, Die offene Republik. Zur Zukunft Deutschlands und Europas, Freiburg/Br. 1991, S. 59.

  35. Jürgen Gottschlich, Politisch ignorant und ideologisch borniert, in: die tageszeitung vom 1. 11. 1990.

  36. Heiner Geißler, Die Gesellschaft von morgen, in: Die politische Meinung, 37 (1992) 272, S. 27.

  37. Ute Knight/Wolfgang Kowalsky, Deutschland nur den Deutschen? Die Ausländerfrage in Deutschland, Frankreich und den USA, Erlangen u. a. 1991, S. 158.

  38. Eraest Renan, Qu’est-ce qu’une nation? (1882), in: (Euvres Complötes, Tome I, Paris 1947, S. 904.

  39. Vgl. Peter Glotz, Der Irrweg des Nationalstaates. Europäische Reden an ein deutsches Publikum, Stuttgart 1990, S. 44.

  40. Lothar Stengel von Rutkowski, Was ist ein Volk? Der biologische Volksbegriff, Jena 19433.

  41. Tilman Mayer, Prinzip Nation. Dimensionen der nationalen Frage am Beispiel Deutschlands, Opladen 19872, S. 156.

  42. Vgl. Panajotis Kondylis, Planetarische Politik nach dem Kalten Krieg, Berlin 1992, S. 54f.

  43. P. Glotz (Anm. 39), S. 125.

  44. Walter Leisner, Staatsrenaissance. Die Wiederkehr der

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Karlheinz Weißmann, Dr. phil., geh. 1959; Studium der Geschichte und der Evangelischen Theologie in Göttingen; Studienrat am Gymnasium Corvinianum in Northeim; Arbeit als Historiker und freier Publizist. Veröffentlichungen u. a.: Druiden -Goden -Weise Frauen. Zurück zu Europas alten Göttern, Freiburg/Br. 1991; Schwarze Fahnen -Runenzeichen. Entstehung und Entwicklung der politischen Symbolik der deutschen Rechten 1890-1945, Düsseldorf 1991; Rückruf in die Geschichte. Die deutsche Herausforderung, Berlin 1992.