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Orbáns Legacies | bpb.de

Orbáns Legacies Chancen und Hindernisse der Re-Demokratisierung Ungarns

Ellen Bos

/ 14 Minuten zu lesen

Ungarn war 1989 Musterbeispiel des demokratischen Systemwandels und wurde nach 2010 zum Modellfall demokratischer Erosion. Nun könnte das Land zum Vorreiter der Wiederherstellung von Demokratie werden, doch das Erbe der Regierung Orbán wiegt schwer.

Am 12. April 2026 endete in Ungarn eine politische Ära. Nach 16 Jahren Regierungszeit wurde die von Viktor Orbán geführte Partei Fidesz (Fiatal Demokraták Szövetsége, Bund der Jungen Demokraten) abgewählt. Der erst zwei Jahre zuvor auf die politische Bühne getretene Péter Magyar ging als klarer Sieger aus den Wahlen hervor. Die von ihm 2024 übernommene, bis dahin völlig unbedeutende Partei Tisza (Tisztelet és Szabadság, Respekt und Freiheit) erzielte einen Erdrutschsieg und eine klare Zweidrittelmehrheit im ungarischen Parlament.

Der Wahlsieg von Péter Magyar leitete die dritte grundlegende Wende in der Entwicklung der ungarischen Demokratie seit dem Zusammenbruch des sozialistischen Systems ein. Der erste Wendepunkt war der Systemwechsel von 1989, in dessen Folge Ungarn schnell zum Modell für eine erfolgreiche Demokratisierung und zügige Konsolidierung der neu entstandenen Demokratie avancierte. Der Wahlsieg von Fidesz im Jahr 2010 markierte die nächste Zäsur. Innerhalb weniger Jahre erodierten Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, das Land wurde zum Musterbeispiel einer „illiberalen Demokratie“. Die verheerende Niederlage von Fidesz im April 2026 schafft nun die Grundlage für eine erneute Kehrtwende, diesmal in Richtung einer Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Demokratische Konsolidierung und Polarisierung

Die Demokratisierung Ungarns begann 1989 mit einem zwischen Vertretern der herrschenden Sozialistischen Partei und Repräsentanten der neu entstandenen oppositionellen Parteien ausgehandelten Systemwechsel am Runden Tisch. Möglich wurde der politische Neuanfang durch eine Totalrevision der sozialistischen Verfassung von 1949 und die Einigung auf die Durchführung erster freier Wahlen im Frühjahr 1990. Mit der „Verfassung der Wende“ entstand ein parlamentarisches Regierungssystem mit einem Einkammerparlament und einer gegenüber dem Parlament verantwortlichen Regierung. Der Staatspräsident wurde mit überwiegend repräsentativen Kompetenzen ausgestattet, das Verfassungsgericht wurde nach deutschem Vorbild gestaltet. Zudem einigten sich die Akteure auf ein komplexes, gemischtes Wahlsystem, das Verhältnis- und Mehrheitswahl verband und ein kompensatorisches Element enthielt, um klare Regierungsmehrheiten zu ermöglichen.

Obwohl diese „Verfassung der Wende“ nur als Provisorium gedacht war, kam es nach den ersten freien Wahlen nicht zur Verabschiedung einer vollständig neuen Verfassung. Dennoch erwiesen sich die neukonstituierten demokratischen Institutionen und die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse als stabil. Dies lag nicht zuletzt daran, dass sich schnell ein bipolares Parteiensystem mit jeweils einer großen Partei und ein bis zwei kleineren Parteien rechts und links der politischen Mitte herausbildete. Auch die bis 2006 nach jeder Wahl stattfindenden Regierungswechsel verliefen reibungslos.

Parallel zu diesem Konsolidierungsprozess nahm jedoch die politische Polarisierung kontinuierlich zu. Die beiden politischen Lager standen sich immer unversöhnlicher gegenüber und betrachteten den jeweiligen Gegner zunehmend nicht mehr als legitimen Konkurrenten, sondern als existenzielle Bedrohung. Für die Linke erschien Fidesz als Gefahr für die Demokratie, für die Rechte war die postkommunistische Linke eine Gefahr für die Nation. Diese Konfrontation blieb nicht ohne Folgen: Die Ministerialbürokratie wurde immer stärker politisiert, und die Polarisierung erfasste Medien, Wissenschaft, Kultur und andere gesellschaftliche Bereiche, sodass es immer schwieriger wurde, neutrale Positionen einzunehmen oder politische Kompromisse einzugehen. Nach den Wahlen 2006 verschärfte sich diese Situation weiter. Eine heimlich mitgeschnittene Rede des damaligen Ministerpräsidenten Ferenc Gyurcsány, in der dieser einräumte, die Wähler vor der Wahl bewusst belogen zu haben, löste Massenproteste aus, gegen die die Polizei zum Teil mit Gewalt vorging. Die Folgen der globalen Finanzkrise und Korruptionsskandale der regierenden Sozialistischen Partei erschütterten das Vertrauen in die politische Ordnung zusätzlich.

Erosion der Demokratie

In dieser Krisensituation erzielte Fidesz 2010 einen Erdrutschsieg. Viktor Orbán deutete diesen als „Revolution in den Wahlkabinen“, die der neuen Regierung die Legitimation für einen umfassenden Systemumbau verschafft habe. Die parlamentarische Zweidrittelmehrheit eröffnete ihr dabei Handlungsmöglichkeiten, über die keine Regierung seit 1990 verfügt hatte. Schon in der ersten Legislaturperiode wurde der Umbau von Politik und Gesellschaft mit hohem Tempo vorangetrieben: Hunderte von Gesetzen wurden ohne umfassende gesellschaftliche Konsultationen oder vertiefte parlamentarische Debatten verabschiedet; das Parlament wurde zunehmend auf die Funktion reduziert, Entscheidungen der Exekutive zu bestätigen.

Im Zentrum des Systemumbaus standen zunächst eine neue Verfassung, ein neues Wahlrecht und eine Neuordnung des Mediensystems. Das 2011 allein mit den Stimmen der Regierungsmehrheit beschlossene Grundgesetz brachte die politischen und ideologischen Präferenzen des Fidesz deutlich zum Ausdruck; zahlreiche Politikbereiche wurden durch nur mit Zweidrittelmehrheit änderbare „Kardinalgesetze“ geregelt und die Kompetenzen des Verfassungsgerichts eingeschränkt. Als Grundmuster des Systemumbaus zeichnete sich die Konzentration von Macht und politischer Steuerung bei der Exekutive durch die Schwächung institutioneller Gegengewichte ab.

Das neue Wahlrecht hielt zwar an der Grundstruktur des Systems von 1989 fest, verstärkte aber dessen mehrheitsbildende Wirkung. Der Anteil der Direktmandate wurde erhöht, in den Einerwahlkreisen wurde die absolute durch die relative Mehrheitswahl ersetzt. Zudem wurde eine Gewinnerkompensation eingeführt, wodurch die stärkste Partei bei der Zuteilung der Sitze begünstigt wurde. Zusammen mit dem neuen, an wahltaktischen Kriterien orientierten Zuschnitt der Wahlkreise erleichterte das neue Wahlrecht Fidesz 2014, 2018 und 2022 den erneuten Gewinn einer Zweidrittelmehrheit im Parlament.

Die öffentlichen Medien wurden zentralisiert und der politische Einfluss auf ihre Aufsicht und Kontrolle verstärkt. Zugleich wurde durch Eigentümerwechsel und eine gezielte Vergabe staatlicher Ressourcen ein regierungsnahes Mediennetzwerk etabliert. Regierungsunabhängige Medien blieben zwar erhalten, wurden aber marginalisiert, da sie über deutlich schlechtere strukturelle Bedingungen verfügten.

Ein weiteres Kernelement des Systemumbaus war der umfassende Austausch von Führungspersonal. Zentrale Positionen in Verwaltung, Justiz, Aufsichtsbehörden, öffentlichen Medien, Wissenschaft und Kultur wurden mit loyalen Personen besetzt. Lange Amtszeiten und besondere Regeln für die Nachbesetzung sollten ihren Einfluss über einen möglichen Regierungswechsel hinaus sichern. Institutionelle Kontrolle wurde so nicht nur durch Kompetenzverlagerungen, sondern auch durch personelle Vereinnahmung geschwächt.

Später richteten sich Reformen verstärkt gegen gesellschaftliche Gegengewichte und schränkten die Handlungsräume von NGOs, akademischen Einrichtungen und oppositionellen Parteien ein. Ab 2015 erweiterte zudem eine Abfolge von Ausnahmezuständen den Entscheidungsspielraum der Exekutive.

Zum institutionellen Umbau trat eine ideologische Komponente hinzu, in deren Zentrum ein antipluralistisches Verständnis von Nation und politischer Repräsentation stand. Fidesz präsentierte sich zunehmend nicht als eine Partei unter mehreren, sondern als einzig legitimen Vertreter der ungarischen Nation, die als homogene, an traditionellen christlichen und konservativen Werten orientierte Gemeinschaft gezeichnet wurde. Seit 2014 propagierte Orbán zudem den „illiberalen Staat“. In diesem sollten nicht individuelle Rechte und Machtbegrenzung, sondern der Vorrang der Gemeinschaft und die Handlungsfähigkeit des Staates maßgeblich sein. Nach 2022 rückte die Verteidigung nationaler Souveränität in den Mittelpunkt.

Zur Legitimation der Regierung diente nicht zuletzt die permanente Konstruktion äußerer und innerer Feinde – von „Brüssel“ und George Soros über Migranten bis hin zur Opposition, NGOs, kritischen Medien und dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Die schon vor 2010 vorhandene Tendenz, politische Gegner zu delegitimieren, wurde dabei systematisch radikalisiert und zur Herrschaftstechnik ausgebaut.

Das Erbe des Orbán-Systems lässt sich insofern nicht auf einzelne Gesetze oder Institutionen reduzieren. Seine Stabilität beruhte auf dem Zusammenwirken rechtlicher, institutioneller, personeller, ökonomischer und kommunikativer Elemente. Gerade diese Kombination machte das umgebaute System so widerstandsfähig und erschwert nun seine Rückabwicklung.

Eine erste Hinterlassenschaft ist die institutionell-rechtliche „Einbetonierung“. Verfassung und Kardinalgesetze begrenzten die Handlungsmöglichkeiten künftiger einfacher Parlamentsmehrheiten; Kompetenzen des Verfassungsgerichts waren eingeschränkt. Auch das stark disproportionale Wahlrecht, das der stärksten Partei und damit Fidesz Vorteile verschaffte, gehört zu diesem Erbe.

Eine weitere Hinterlassenschaft ist personeller Natur: Langfristig ernannte Amtsträger und Führungspersonen besetzen auch nach dem Regierungswechsel Schlüsselpositionen in Justiz und Kontrollinstitutionen. Dies verlängert die politische Reichweite des Fidesz über die eigene Regierungszeit hinaus. Auch das Mediensystem stützte bislang die Dominanz des Fidesz im öffentlichen Diskurs. Zudem ist eine politisch-ökonomische Infrastruktur entstanden, in der staatliche Macht eng mit politisch loyalen Unternehmen verflochten ist. Staatliches Vermögen wurde in erheblichem Umfang auf „Stiftungen zur Verwaltung von Vermögenswerten im öffentlichen Interesse“ übertragen, deren Kuratorien langfristig mit Fidesz-loyalen Personen besetzt sind – was den Zugriff auf dieses Vermögen nach dem Regierungswechsel erschwert.

Hervorzuheben ist schließlich auch das politisch-kulturelle Erbe und hier vor allem die antipluralistische Grundhaltung, die damit verbundene starke Polarisierung zwischen den politischen Lagern sowie die Delegitimierung politischer Gegner. Das alles gibt es zwar nicht erst seit 2010, aber die Regierung Orbán radikalisierte diese Tendenzen, verankerte sie institutionell und gestaltete den politischen Wettbewerb dauerhaft zu ihren Gunsten um.

Vom Begnadigungsskandal zum Machtwechsel

Dass es 2026 überhaupt zu einem Bruch mit dem System Orbán kommen konnte, hat mit Ereignissen zu tun, die im Februar 2024 ihren Anfang nahmen. Damals wurde bekannt, dass Staatspräsidentin Katalin Novák einen Mann begnadigt hatte, der wegen der Vertuschung sexuellen Missbrauchs in einem Kinderheim verurteilt worden war. Der Fall traf einen Kernbereich der moralischen Selbstinszenierung des Orbán-Systems, das den Kinderschutz zuvor zu einem zentralen politischen Thema gemacht hatte. Er entwickelte eine enorme politische Sprengkraft, die auch durch die Rücktritte von Novák und der ehemaligen Justizministerin Judit Varga, bis 2023 mit Péter Magyar verheiratet, nicht begrenzt werden konnte. Vielmehr wurde der Skandal zum Kristallisationspunkt einer bereits vorhandenen, verbreiteten Unzufriedenheit mit der Leistungsbilanz der Orbán-Regierung. Seit Jahren belasteten hohe Inflation, wirtschaftliche Stagnation und sinkende Reallöhne einen erheblichen Teil der Bevölkerung. Gleichzeitig wurden die Defizite des Gesundheits- und Bildungssystems sowie der Infrastruktur immer offensichtlicher, hinzu kam eine wachsende Empörung über systemische Korruption und die demonstrative Bereicherung der Fidesz-Elite.

In dieser Situation betrat das bisherige Fidesz-Mitglied Péter Magyar die politische Bühne. Er erklärte seinen Bruch mit dem System Orbán und kritisierte dessen Ideologie als bloßen „Zuckerguss“, der Machtmissbrauch und Bereicherung verschleiere. Seine Herkunft aus dem Inneren des Fidesz-Systems verlieh seiner Kritik besondere Glaubwürdigkeit. Magyar beschränkte sich aber nicht auf scharfe Kritik am Orbán-System, sondern entwarf zugleich die positive Zukunftsvision eines funktionsfähigen, modernen und europäischen Ungarn, das auf konservativen, bürgerlichen und nationalen Traditionen basiert. Er wandte sich also nicht gegen das konservative Selbstverständnis vieler Ungarn, sondern griff dieses auf und unterlief zugleich Orbáns Anspruch auf die alleinige Repräsentation des nationalkonservativen Lagers.

Innerhalb weniger Monate veränderte sich das Parteiensystem grundlegend. Bei den Europawahlen im Juni 2024 erreichte die erst wenige Wochen vorher von Magyar übernommene Tisza quasi aus dem Stand heraus knapp 30 Prozent der Stimmen, ab Herbst 2024 lag die Partei in den meisten unabhängigen Umfragen mit wachsendem Abstand vor Fidesz. Lokale „Tisza-Inseln“ und die ständige Präsenz Magyars im ganzen Land machten sie zu einer gesellschaftlichen Mobilisierungsbewegung, die auch in Fidesz-Hochburgen vordrang. Die bisherigen Oppositionsparteien wurden zunehmend marginalisiert.

Die Wahl 2026 wurde dann zu einem Referendum über die Zukunft Ungarns. Während Tisza die Ankündigung notwendiger Strukturreformen im Bildungs- und Gesundheitssystem sowie in der Infrastrukturpolitik mit dem Versprechen verband, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Medienfreiheit wiederherzustellen und Ungarn neu in der EU zu verankern, setzte Fidesz auf eine negative Kampagne der Angst und der Feindbilder und zeichnete für den Fall einer Wahlniederlage eine dystopische Zukunft für Ungarn. Doch diese Strategie verfing nicht mehr. Die Rekordwahlbeteiligung von 79,6 Prozent und der deutliche Sieg Tiszas zeigen, wie groß der Wunsch nach einem Regierungswechsel und die Mobilisierungskraft von Péter Magyar waren. Allerdings: Noch immer stimmten von rund 8,1 Millionen Wahlberechtigten 2,4 Millionen Menschen für Fidesz. Von einem gesellschaftlichen Konsens über die Überwindung des Orbán-Systems kann deshalb keine Rede sein.

Rückkehr zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Mit dem Machtwechsel von 2026 ist zwar ein über viele Jahre verfestigtes Herrschaftssystem abgelöst worden, die Hinterlassenschaften des Orbán-Systems wurden jedoch nicht beseitigt. Die neue Regierung steht deshalb vor der großen Aufgabe, „geerbte“ institutionelle und personelle Blockaden abzubauen und zugleich eine demokratische Ordnung zu schaffen, die politische Macht wirksam begrenzt, fairen Wettbewerb gewährleistet und einen erneuten autoritären Rückfall erschwert. Die Zweidrittelmehrheit Tiszas ist dabei Chance und Risiko zugleich. Einerseits ermöglicht sie es der Regierung, Blockaden zu beseitigen, die eine einfache Mehrheit kaum überwinden könnte. Andererseits aber verfügt nun erneut eine einzige politische Kraft über genau jene Machtfülle, die den Aufbau des Systems Orbán erst ermöglicht hatte. Entscheidend ist daher nicht nur, was die neue Mehrheit verändert, sondern auch, wie sie ihre Macht einsetzt.

In den ersten hundert Tagen leitete die neue Regierung einen umfassenden Reformprozess ein und inszenierte zugleich symbolisch den Bruch mit dem alten System. Letzteres spielte bei der konstituierenden Sitzung des Parlaments am 9. Mai 2026 eine zentrale Rolle. Dort wurde nicht nur die Flagge der Europäischen Union wieder am Parlament aufgezogen, sondern neben der ungarischen Hymne auch die Europahymne und erstmals ein als Hymne der Roma geltendes Lied im Parlament gespielt.

Zentrale institutionelle Veränderungen erfolgten durch zwei Verfassungsänderungen. Die erste begrenzt die Amtszeit eines Ministerpräsidenten auf acht Jahre und schafft die Voraussetzungen für die Auflösung der „Stiftungen zur Verwaltung von Vermögenswerten“. Die zweite, ausdrücklich als Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten einer neuen Verfassung deklarierte Änderung verkürzt unter anderem die Amtszeit der Verfassungsrichter, schließt deren Wiederwahl aus und führt die Altersgrenze von 70 Jahren wieder ein. Zugleich erhielt das Verfassungsgericht seine umfassende Normenkontrollkompetenz für Haushalts- und Steuergesetze zurück. Änderungen bei der Justizverwaltung und beim Obersten Gericht stärken ebenfalls die richterliche Autonomie. Außerdem wurden die Amtszeit des damaligen Staatspräsidenten Tamás Sulyok mit einer Übergangsregel vorzeitig beendet, ein großer Teil der Kardinalgesetzgebung zurückgenommen und das 2023 geschaffene „Amt zum Schutz der Souveränität“ aufgelöst. Auch die Medienaufsicht und der öffentliche Dienst wurden reformiert und weitere Schritte zur Rückführung öffentlichen Vermögens und zur stärkeren Kontrolle öffentlicher Aufträge eingeleitet.

Rule-of-Law-Dilemma und neue Verfassung

Mit diesen Reformen stellt sich jedoch die Frage nach den legitimen Mitteln der Re-Demokratisierung. Die zentrale Frage lautet: Welche Instrumente sind zulässig, wenn eine demokratisch gewählte neue Mehrheit Strukturen beseitigen will, die auf legalem Wege geschaffen wurden, um die Macht der bisherigen Herrschaftselite über einen Regierungswechsel hinaus abzusichern? Wer zur Wiederherstellung des Rechtsstaats rechtsstaatliche Prinzipien verletzt, riskiert lediglich eine Umkehrung der politischen Vorzeichen. Andererseits können demokratische Mehrheiten handlungsunfähig bleiben, wenn Verfassung, qualifizierte Mehrheiten und langfristig besetzte Ämter jede grundlegende Korrektur blockieren.

Ungarn liefert für dieses Dilemma konkrete Anschauungsfälle. Besonders umstritten ist die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Staatspräsidenten und die Wiedereinführung einer Altersgrenze von 70 Jahren für Verfassungsrichter, durch die mehrere amtierende Richter ihre Position ebenfalls vorzeitig verloren. Ähnliche Instrumente hatte bereits die Orbán-Regierung genutzt. Die neue Mehrheit greift damit teilweise auf Instrumente zurück, die an Praktiken des „autocratic legalism“ erinnern, um dessen Folgen zu beseitigen. Solche Übergangsmaßnahmen sind nur dann zu legitimieren, wenn sie eindeutig der Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und unabhängiger Kontrollinstitutionen dienen, sachlich und zeitlich begrenzt sind und in eine neue institutionelle Ordnung münden, in der vergleichbare außergewöhnliche Machtmittel künftig nicht mehr zur Verfügung stehen.

Der wichtigste Test für die Tisza-Regierung wird deshalb die angekündigte neue Verfassung sein, die ab Oktober 2026 ausgearbeitet werden soll. Hier bietet die ungarische Verfassungsgeschichte zwei gegensätzliche Bezugspunkte. 1989 beruhte die demokratische Neuordnung auf Verhandlungen und breitem Konsens, 2011 verabschiedete allein die damalige Regierungsmehrheit ein Grundgesetz, das eng mit dem politischen Projekt des Fidesz verbunden war. Eine neue Verfassung, die nun lediglich die Präferenzen Tiszas widerspiegelte, würde Zweifel an ihrer Legitimität wecken. Gerade weil die Partei über eine Zweidrittelmehrheit verfügt, besteht ihre demokratische Bewährungsprobe in der Selbstbegrenzung. Eine neue Verfassung sollte aus einem umfassenden gesellschaftlichen und fachlichen Konsultationsprozess hervorgehen und Gewaltenteilung, unabhängige Kontrollinstitutionen und Oppositionsrechte dauerhaft absichern. Besonders aussagekräftig wird deshalb die ebenfalls angekündigte Reform des Wahlrechts werden. Auch hier wäre ein Akt der Selbstbeschränkung notwendig, da die Tisza-Mehrheit ein System beenden müsste, von dessen disproportionaler Wirkung sie 2026 selbst erheblich profitiert hat. Am neuen Wahlrecht wird sich zeigen, ob die neue Mehrheit bereit ist, auf eigene strukturelle Vorteile zugunsten fairer Wettbewerbsbedingungen zu verzichten.

Doch selbst eine vorbildliche neue Verfassung würde nur einen Teil der Aufgabe lösen. Demokratische Erosion hinterlässt informelle Praktiken, politische und wirtschaftliche Netzwerke sowie politische Verhaltensmuster, die sich nicht per Verfassungsänderung beseitigen lassen. Dies gilt zunächst für die personellen und wirtschaftlichen Netzwerke des Orbán-Systems. Korruption muss aufgearbeitet und öffentliches Vermögen gegebenenfalls auf rechtsstaatliche Art und Weise zurückgeführt werden – Verantwortlichkeit muss individuell nachgewiesen werden –, und die Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes darf nicht darin bestehen, Fidesz-loyales Personal durch Tisza-loyale Amtsträger zu ersetzen.

Noch schwieriger ist die Veränderung der politischen Kultur. Magyars Versprechen, die gesellschaftliche Polarisierung zu überwinden, ist ebenso bedeutsam wie die Reform der politischen Institutionen und Verfahren. Demokratische Konsolidierung setzt voraus, dass politische Gegner nicht mehr als Feinde, sondern als legitime Wettbewerber in einem pluralistischen System akzeptiert werden. Der veränderte Regierungs- und Kommunikationsstil der Regierung könnte zur Veränderung der alten Verhaltensmuster beitragen, zumindest sind die ständigen Propagandakampagnen der Regierung Orbán durch kontinuierliche sachliche Informationen ersetzt worden. Während der ersten kleinen Krise, die die neue Regierung zu bewältigen hatte, zeigte sich, dass Magyar nicht über Ausnahmezustand und Dekrete zu regieren gedenkt, sondern über die transparente Information der Bürger und die Bitte um Mithilfe bei der Bewältigung von Herausforderungen. Im Widerspruch dazu stehen allerdings der konfrontative Stil und die scharfe Rhetorik des Ministerpräsidenten bei seinen bisherigen Parlamentsauftritten.

Ein spezifisches Risiko der neuen Konstellation liegt darin, dass der Aufstieg Tiszas in außergewöhnlichem Maße mit der Person Péter Magyars verbunden ist. Demokratische Resilienz entsteht jedoch nicht dadurch, dass ein dominanter politischer Führer durch einen vermeintlich besseren ersetzt wird, sondern durch Institutionen, die gerade nicht von den persönlichen Eigenschaften eines Regierungschefs abhängen. Tisza muss sich deshalb auch von einer stark auf Magyar zugeschnittenen Mobilisierungsbewegung zu einer funktionsfähigen demokratischen Partei weiterentwickeln.

Die Entstehung einer demokratischen Bürgerkultur schließlich wird nicht zuletzt davon abhängen, wie sich die Opposition in Zukunft organisieren wird. Zum einen wird es auf die zukünftige Rolle von Fidesz und Viktor Orbán ankommen, die zurzeit noch ungewiss ist. Zum anderen wird entscheidend sein, ob und wie sich linke, liberale und grüne Interessen in Zukunft organisieren werden, die im aktuellen Parlament nicht vertreten sind.

Perspektiven

Nur wenige Monate nach den Wahlen lässt sich der Erfolg einer Re-Demokratisierung noch nicht abschließend beurteilen. Die Ausgangsbedingungen sind jedoch günstig: Der Machtwechsel erfolgte friedlich, und die Zweidrittelmehrheit der neuen Regierung ermöglicht es ihr, die Legacies des Orbán-Systems zu beseitigen und ein demokratisches und rechtsstaatliches System neu zu konstituieren. Die bisherigen Reformen weisen in diese Richtung, zudem verfügt die Regierung durch das Wahlergebnis über eine große Legitimation für ihre Politik.

Gerade die Größe der erzielten Mehrheit ist jedoch zugleich das größte Risiko. Tisza verfügt über dieselben verfassungsändernden Möglichkeiten, mit denen Fidesz nach 2010 das politische System seinen Präferenzen entsprechend umgestaltet hat. Der Erfolg der Re-Demokratisierung wird deshalb nicht daran zu messen sein, wie vollständig Tisza das System Orbán beseitigt, sondern daran, ob sie eine politische Ordnung schafft, die einem erneuten Machtwechsel nicht entgegensteht.

Viel wird auch von der Leistungsfähigkeit der neuen Regierung abhängen. Viele Wähler entschieden sich 2026 auch wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation und des katastrophalen Zustands des Bildungs- und Gesundheitssystems sowie der Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur für Tisza. Institutionelle Reformen müssen deshalb mit spürbaren Verbesserungen staatlicher Leistungsfähigkeit verbunden werden.

Ungarn war 1989 Musterbeispiel des demokratischen Systemwandels in Ostmitteleuropa und wurde nach 2010 zum europäischen Modellfall demokratischer Erosion. Nun könnte das Land zu einem Vorreiter für die Wiederherstellung von Demokratie nach einem langjährigen Prozess der demokratischen Erosion werden. Ob dies gelingt, hängt vor allem davon ab, ob die neue Mehrheit jene politische Selbstbegrenzung praktiziert, die unter Orbán verloren gegangen ist – und eine Ordnung schafft, in der Gewaltenteilung, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit unabhängig davon gelten, wer gerade die Mehrheit besitzt.

ist Professorin für Vergleichende Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa in der EU an der Andrássy Universität Budapest.