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Die Zukunft der Rente in der Arbeitswelt 4.0 | Rente | bpb.de

Rente Quiz

Die Zukunft der Rente in der Arbeitswelt 4.0

Eva Welskop-Deffaa

/ 4 Minuten zu lesen

Die Digitalisierung stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. In rasendem Tempo verändern sich nicht nur Produktions- und Geschäftsmodelle, sondern auch die Organisation der Arbeit. Unser soziales Sicherungssystem muss darauf reagieren, heute für morgen, sagt Eva Welskop-Deffaa.

Auf Plattformen wie helping.de können selbstständige Putzhilfen ihre Dienste anbieten. Die Plattform verdient an der Vermittlung. (© Public Domain)

Seit einigen Jahren hält die "Sharing-Economy" auch in Deutschland Einzug: Internet-Plattformen werden zum virtuellen Marktplatz für Dienstleistungen aller Art. Es entstehen bisher nicht organisierbare Märkte. Über diese Plattformen werden Dinge und Dienste "geteilt": Autos und Taxifahrten, Rasenmäher oder Gartenarbeiten, Wohnungen ebenso wie Reinigungsdienstleistungen. Viele der Plattformen wurden ursprünglich im Nonprofit-Bereich von Start-ups entwickelt, die das Ziel verfolgten, Externer Link: den Ressourcen-Verbrauch zu reduzieren. Es folgten kommerzielle Anbieter, die z. B. Schlafmöglichkeiten außerhalb des etablierten Tourismus vermittelten. Es entwickelte sich ein Boom – getrieben von neuen technologischen Möglichkeiten, Externer Link: Gewinnchancen und ökologischen Effekten. Die Plattform Airbnb hat so innerhalb kürzester Zeit ein Startkapital Externer Link: in Höhe von 2,3 Mrd. Euro eingesammelt. Ein Externer Link: aktueller Report des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) zeigt, dass in den Jahren 2014 bis 2015 die Hälfte aller Befragten in Deutschland Angebote der Sharing Economy bereits genutzt hat.

Ein Spiel ohne Regeln

Die Plattform-Ökonomie mit ihrer enormen Kapitalattraktivität ist zugleich gekennzeichnet durch Risikoverlagerungen vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer, vom Kapitalsammler zum Leistungserbringer. Der geltende (arbeits-)rechtliche Regelungsrahmen kann gegen diese Tendenzen nur ein schwaches Bollwerk bilden - der Gesetzgeber ist hier ebenso gefordert wie die Tarifvertragsparteien. Viele Fragen sind ungeklärt: Wann ist ein über eine Plattform vermittelter Anbieter von Dienstleistungen angestellt und wann müssen entsprechende Sozialabgaben bezahlt werden? Wo endet die Haftung des Plattformbetreibers und wo beginnt die des "selbstständigen" Dienstleisters? Diese Fragen werden gerade rund um den privaten Taxidienst Uber – nicht nur, aber zuerst in den USA - viel diskutiert. In Deutschland hat das Externer Link: Grünbuch Arbeiten 4.0 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales diese Debatte aufgenommen und nicht zuletzt die Forderung nach einer Erweiterung des Versichertenkreises in der gesetzlichen Rentenversicherung neu provoziert: Es muss verhindert werden, dass mit dem Wandel der Erwerbsformen neue Sicherungsdefizite für diese Crowdworker und digitalen Selbstständigen entstehen.

Arbeitsverhältnisse vermischen sich

Digitalisierung und Sharing-Economy beschleunigen die Veränderung der Arbeitswelt. Die Zunahme von befristeten Jobs ebenso wie die Vervielfältigung von Werkverträgen und Minijobs haben die Gewerkschaften als Prekarisierung der Arbeit in den letzten Jahren heftig kritisiert und beanstandet, wie aus fixen Personalkosten variable Kosten des Einkaufs von Dienstleistungen gemacht wurden: Anstatt Mitarbeiter/-innen regulär in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen anzustellen, wurde mit virtuoser Vertragsgestaltung "flexible" Arbeit kreiert.

Diese Veränderungen im Erwerbsleben lassen sich als Externer Link: Erwerbshybridisierung beschreiben - sie führen dazu, dass in der Arbeitswelt mehr und mehr Mischformen von zwei vorher getrennten Systemen entstehen. Abhängige und selbstständige Erwerbstätigkeit sind synchron und diachron in Erwerbslebensläufen bunt vermischt. Manchen Erwerbsformen kann man nicht mehr eindeutig ansehen, ob sie als abhängige oder selbstständige Tätigkeiten zu kennzeichnen sind.


Aus den USA weiß man, dass 38 Prozent der Uber-Fahrer ausschließlich als Uber-Fahrer tätig sind. 31 Prozent sind neben ihrer Arbeit für Uber bei einem anderen Arbeitgeber regulär vollzeit-, 30 Prozent regulär teilzeitbeschäftigt. Auch in "klassisch-analogen" Branchen wie der Altenpflege beobachten wir diese Hybridisierung. Fast 60 Prozent der Altenpfleger/-innen in Deutschland sind teilzeitbeschäftigt, viele unter ihnen "nebenher" noch im ambulanten Pflegedienst als Selbstständige unterwegs. Unternehmensgründungen erfolgen seit Jahren überwiegend als Nebenerwerbsgründungen – in fast allen Branchen. Plattformen werden diese Hybridisierung beschleunigen.

Freiberufler versichern, Solidarprinzip stärken

Der daraus resultierende politische Handlungsbedarf betrifft zu allererst die soziale Absicherung: Wir müssen die Einbeziehung dieser (Solo-)Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung Externer Link: organisieren. Die Versorgungswerke freier Berufe – etwa die Versorgungswerke der Ärzte – haben eine einheitliche Einbeziehung von selbstständigen niedergelassenen und abhängig beschäftigten Kollegen und Kolleginnen in ein und demselben Versorgungswerk traditionell geregelt - als "soziale Alterssicherung aus einem Guss". Das was für die klassisch-hybriden Erwerbsverläufe der Ärzte längst gilt, muss für die neuen hybriden Erwerbsverläufe der Arbeitswelt 4.0 insgesamt umgesetzt werden – es braucht eine einheitliche Einbeziehung der abhängig Beschäftigten und der (Solo-)Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Es braucht eine Einbeziehung der Einkünfte aus abhängiger und selbstständiger Tätigkeit solange, bis ihre Summe die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Es braucht die Einbeziehung der Einkünfte aus der (Solo-)Selbstständigkeit in die Beitragspflicht um zu verhindern, dass Menschen mit hybriden Erwerbsverläufen am Ende ihres Arbeitslebens in der Altersarmut landen. Es braucht sie aber auch, um der Rentenversicherung die Beitragseinnahmen zu sichern, ohne die der Generationenvertrag in der umlagefinanzierten Rente nicht funktioniert. Und es braucht eine Sozialversicherungspflicht soloselbstständiger Arbeit, damit kein Unterbietungswettbewerb entsteht zwischen den sozialversicherungspflichtig abhängig Beschäftigten und den (Solo-)Selbstständigen, die sich die Beiträge zur Rentenversicherung "sparen" und damit ihre Arbeitskraft im Wettbewerb billiger anbieten können.

Eine durch "ersparte Sozialversicherungsbeiträge" ausgelöste Abwärtsspirale bei den Arbeitseinkommen führt am Ende dazu, dass nicht nur die (Solo-)Selbstständigen ein erhöhtes Risiko der Altersarmut tragen, sondern auch diejenigen, deren Erwerbseinkommen immer weiter sinkt, weil die Konkurrenz der sozialversicherungsfreien Solo-Selbstständigen sich als Dumping-Konkurrenz erweist, die die Löhne der abhängig Beschäftigten in der gleichen Branche nach unten drückt. 


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Eva Welskop-Deffaa ist Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und zuständig für die Bereiche Sozialpolitik, Gesundheitspolitik, Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Erwerbslose, Teilhabepolitik und Schwerbehindertenvertretung, Migrantinnen und Migranten.