Bilderstrecke: Staatenlosigkeit – ein globales Phänomen
Vera HanewinkelBeeke Wattenberg
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Von Asien über Europa bis hin zum amerikanischen Doppelkontinent: In allen Weltregionen gibt es Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keine Staatsangehörigkeit besitzen. Der Beitrag präsentiert Beispiele aus aller Welt.
Laut Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen und dem Palästinensischen Zentralbüro für Statistik gab es Mitte 2021 ca. 13,8 Millionen Palästinenser:innen weltweit. Circa 8,7 Millionen gelten als Vertriebene, davon sind 5,7 Millionen beim Interner Link: UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) registriert. Die Zahl staatenloser Palästinenser:innen ist schwer festzustellen, da unklar ist, wie viele Menschen in Teilen der palästinensischen Autonomiegebiete und der globalen palästinensischen Interner Link: Diaspora staatenlos sind. Nach Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags waren 2018 mindestens etwa fünf Millionen Palästinenser:innen staatenlos, da diese weder als Staatsangehörige Palästinas noch ihrer arabischen Aufnahmeländer registriert sind.
Die bei UNRWA registrierten Palästinenser:innen sind vom Schutzbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 ausgenommen. Damit tauchen sie auch weder in den Statistiken des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) zu Staatenlosigkeit auf noch sind sie in die UNHCR-Kampagne zur Beendigung der Staatenlosigkeit ("#IBelong") einbezogen. Zudem ist der Zugang zur Staatsangehörigkeit für Palästinenser:innen in den Interner Link: Staaten der Arabischen Liga stark eingeschränkt und die Staatenlosigkeit wird von Generation zu Generation weitervererbt. Im Rahmen des sogenannten Casablanca Protocol (Externer Link: Protocol on the Treatment of Palestinian Refugees) von 1965 beschloss die Arabische Liga, palästinensischen Geflüchteten zwar einen vorübergehenden Schutz zu ermöglichen, ihnen in den arabischen Aufnahmestaaten jedoch nicht die jeweilige Staatsangehörigkeit zu verleihen. Da in den Hauptaufnahmeländern im Nahen Osten und in Nordafrika die Nationalität außerdem meist nur über das Abstammungsprinzip und häufig nur von Vätern vererbt werden kann, können Palästinenser:innen auch in der zweiten und dritten Generation die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem sie geboren und aufgewachsen sind, nicht erhalten. Auch die Staatsangehörigkeit Palästinas können in den arabischen Staaten lebende palästinensische Geflüchtete nicht erwerben, da die palästinensischen Autonomiegebiete nicht über ein umfassendes Staatsangehörigkeitsgesetz verfügen und zum Erwerb der palästinensischen Staatsangehörigkeit ein Elternteil im Westjordanland oder im Gazastreifen registriert sein sowie eine israelische Identitätskarte besitzen muss.
Die Frage der Staatenlosigkeit ist zudem mit der Frage verknüpft, ob Palästina als ein Staat anerkannt wird und die internationalen Kriterien der Staatlichkeit erfüllt. So können weitere rund 2,4 Millionen Menschen , die im Gazastreifen oder dem Westjordanland leben, für Staaten wie Deutschland, die Palästina nicht als Staat anerkennen, ebenfalls als staatenlos gelten, sofern sie nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates sind.
Rohingya
Die muslimische Minderheit der Rohingya ist die größte vom UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) identifizierte Gemeinschaft Staatenloser und eine der am stärksten verfolgten Minderheiten der Welt. Die religiöse Minderheit lebt hauptsächlich im Bundesstaat Rakhine im buddhistisch geprägten Interner Link: Myanmar und ist immer wieder von staatlicher (und damit einhergehend auch militärischer) Diskriminierung und Gewalt betroffen. In den Jahren 1991 und 1992 sowie 2012, 2013 und 2017 Interner Link: flohen Hunderttausende vor gewaltsamen Übergriffen in benachbarte Staaten. Nach Angaben von UNHCR waren Mitte 2020 rund 1,6 Millionen Rohingya aus Myanmar in verschiedene Länder Asiens vertrieben worden. Die meisten davon haben Schutz in Bangladesch (860.000), Malaysia (101.000) und Indien (18.000) gesucht. Zudem leben etwa 600.000 Rohingya weiterhin im Bundesstaat Rakhine in Myanmar, von denen wiederum 142.000 als Binnenvertriebene gelten.
Der Fall der Rohingya zeigt eindrücklich, wie Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit zu Staatenlosigkeit sowie weiterer Diskriminierung und Vertreibung führen kann. Neben einer jahrzehntelangen Geschichte von Stigmatisierung und Gewalt, begründet besonders das nach dem Militärputsch von 1962 von General Ne Win eingeführte Konzept der "nationalen Rassen" (Taing Yin Tha) die Staatenlosigkeit der Rohingya. Basierend auf der Idee der Indigenität wurde dabei eine Liste der Bevölkerungsgruppen erstellt, die als zugehörig zur nationalen Gemeinschaft angesehen wurden. Entscheidendes Kriterium dabei war, welche Gruppen schon vor der 1823 beginnenden britischen Kolonisierung dauerhaft in Myanmar ansässig waren. Das 1982 verabschiedete Staatsbürgerschaftsgesetz hob das bis dahin geltende Geburtsortprinzip auf und legte 135 ethnische Gruppen fest, denen das volle Recht auf eine Staatsangehörigkeit zuerkannt wurde. Die Rohingya waren nicht darunter. Sie waren folglich von der Staatsangehörigkeit Myanmars ausgeschlossen. Der Entzug der Staatsangehörigkeit ging mit einer kontinuierlichen strukturellen Diskriminierung der Rohingya einher, die bis heute anhält. In Myanmar werden sie als illegal im Land lebende bengalische Zuwanderer:innen betrachtet. Ihnen wird der Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeit verwehrt sowie ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Dominikanische Republik
Auf dem gesamten amerikanischen Doppelkontinent ist die Dominikanische Republik auf der Insel Hispaniola das Land mit der größten Zahl an Staatenlosen. Mit einer Verfassungsänderung im Jahr 2010 wurde fast einer Viertelmillion Menschen rückwirkend die Staatsangehörigkeit aberkannt. Durch eine Änderung des 18. Artikels der Verfassung wurde das seit 1844 geltende Geburtsortprinzip durch das Abstammungsprinzip ersetzt. Demnach wurden nur Personen mit mindestens einem dominikanischen Elternteil als Staatsangehörige anerkannt. Hierunter fielen auch Personen, die die dominikanische Staatsbürgerschaft schon besaßen. Diese Gesetzesänderung betraf vor allem in der Dominikanischen Republik geborene Kinder von Eingewanderten aus dem Nachbarland Haiti. Seit den 1930er Jahren waren viele Menschen aus Haiti in die Dominikanische Republik eingewandert, um auf den dortigen Zuckerrohrplantagen zu arbeiten. Ihre in der Dominikanischen Republik geborenen Kinder erhielten automatisch die Staatsangehörigkeit der Dominikanischen Republik. 2004 führte ein neues Migrationsgesetz dazu, dass nur noch Kinder mit mindestens einem legal im Land lebenden Elternteil die Staatsangehörigkeit der Dominikanischen Republik erhalten konnten. 2010 wurde diese Bestimmung in der Verfassung festgeschrieben. Im September 2013 entschied das Oberste Verfassungsgericht in Santo Domingo, dass die Bestimmungen rückwirkend auf alle Menschen anzuwenden seien, die zwischen 1929 und 2010 in der Dominikanischen Republik geboren wurden und nicht mindestens einen legal im Land lebenden Elternteil hatten. Mehr als 210.000 der 250.000 Dominikaner:innen mit haitianischen Wurzeln waren von dieser Regelung betroffen und verloren über Nacht ihre dominikanische Staatsangehörigkeit. Dieser kollektive Entzug der Staatsangehörigkeit verstößt gegen das global anerkannte Rückwirkungsverbot neuer Gesetze und löste nationalen sowie internationalen Protest aus. Als Reaktion wurde 2014 ein abgeändertes Einbürgerungsgesetz verabschiedet, wodurch die Staatsangehörigkeit aller Personen, die zwischen 1929 und 2007 geboren wurden, wieder hergestellt werden sollte. Die Umsetzung dieser Änderung verläuft jedoch schleppend. In vielen Fällen konnten die Betroffenen ihre dominikanische Staatsangehörigkeit bis heute nicht wiedererlangen.
Kolumbien
Kolumbien ist eines der wenigen Länder in Lateinamerika, in dem die Staatsangehörigkeit nicht nach dem jus soli-Prinzip, also durch die Geburt auf dem kolumbianischen Territorium erworben werden kann. In Kolumbien geborene Kinder können die Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil die kolumbianische Staatsangehörigkeit besitzt oder zum Zeitpunkt der Geburt ihren Wohnsitz in Kolumbien hat. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden und die Eltern ihre eigene Staatsangehörigkeit nicht weitergeben dürfen, können ihre Kinder in Kolumbien bereits staatenlos geboren werden. Dies betrifft besonders die Gruppe der mehr als 1,7 Millionen Venezolanerinnen und Venezolaner, Interner Link: die als Geflüchtete in Kolumbien leben. In Kolumbien geborene Kinder geflüchteter Venezolaner:innen waren bis August 2019 einem hohen Risiko der Staatenlosigkeit ausgesetzt: Venezolanische Geflüchtete können weder das Kriterium des legalen Wohnsitzes erfüllen noch die venezolanische Staatsangehörigkeit weitergeben. Denn die Weitergabe der Staatsangehörigkeit erfordert eine Registrierung der Kinder in Venezuela oder in einem der venezolanischen Konsulate, die jedoch seit Februar 2019 in Kolumbien geschlossen sind. Im August 2019 verabschiedete die kolumbianische Regierung deshalb die Resolución 8470, die es Kindern venezolanischer Eltern, die zwischen dem 19. August 2015 und dem 20. August 2021 in Kolumbien geboren wurden, ermöglicht, die kolumbianische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dadurch haben nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) bis Ende Dezember 2020 50.800 Kinder die kolumbianische Staatsangehörigkeit erhalten. Da diese Regelung jedoch spezifisch für die Kinder venezolanischer Vertriebener gilt und die generellen Regelungen zum Erhalt der Staatsangehörigkeit unverändert bleiben, gibt es weiterhin Kinder anderer Nationalitäten oder staatenloser Eltern in Kolumbien, die staatenlos oder mit dem Risiko der Staatenlosigkeit geboren werden. Dies betrifft beispielsweise vertriebene Personen, die in Grenzgebieten leben oder indigene Gruppen, die beim Zugang zur Geburtenregistrierung mit besonderen Hürden konfrontiert sind.
Roma in den Westbalkanstaaten
Mit geschätzt zehn bis zwölf Millionen Angehörigen gelten Interner Link: Roma als größte ethnische Minderheit in Europa. Bis heute werden sie Interner Link: marginalisiert und diskriminiert. Das führt auch dazu, dass sie etwa in den Staaten des Westlichen Balkans überproportional häufig von Staatenlosigkeit betroffen sind. Ihre Staatenlosigkeit wird dann wiederum herangezogen, um ihren Ausschluss aus zentralen gesellschaftlichen Bereichen zu begründen. Roma zählen häufig zu Interner Link: den Ärmsten der Armen, was etwa dazu beiträgt, dass sie sich keinen Rechtsbeistand leisten können, um ihr Recht auf eine Staatsangehörigkeit, aber auch auf Bildung, Gesundheitsversorgung oder einen angemessenen Lebensstandard einklagen zu können. In Albanien gibt es zwar eine staatlich bereitgestellte unentgeltliche Prozesskostenhilfe. Diese kann allerdings nur in Anspruch nehmen, wer sich ausweisen und seinen Wohnsitz nachweisen kann.
Die Auflösung der Interner Link: Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und die sich daran anschließenden Kriege und Massenvertreibungen führten in den 1990er Jahren dazu, dass viele Menschen von Staatenlosigkeit bedroht waren – insbesondere Minderheiten. So gingen etwa in den Kriegswirren Zivilregister verloren oder wurden zerstört. Vielen Angehörigen der Externer Link: Roma-Gemeinschaft gelang es nicht, sich in den neu angelegten Zivilregistern der Nachfolgestaaten registrieren zu lassen, weil sie nicht die dafür notwendigen Dokumente vorlegen konnten. Einbürgerungen wiederum sind beispielsweise in Serbien mit hohen Kosten verbunden, die Roma häufig nicht aufbringen können. Die Staatenlosigkeit setzt sich oft über Generationen fort, weil die Kinder sie von ihren Eltern "erben". Auch eine ausbleibende Geburtenregistrierung zählt zu den Hauptgründen der Staatenlosigkeit in den Westbalkanstaaten. So leben viele Roma in abgelegenen ländlichen Gegenden und gebären ihre Kinder zu Hause. Anders als bei Geburten in Krankenhäusern müssen sie sich nach der Geburt selbstständig um die Registrierung der Geburt kümmern. Vielen fehlen allerdings schlichtweg die Informationen, wie und wo sie dies tun können. Betroffen von Staatenlosigkeit sind häufig auch Kinder von Migrant:innen. Beispielsweise migrieren viele albanische Roma auf der Suche nach Arbeit irregulär nach Griechenland. Werden ihre Kinder dort geboren, lassen sie die Geburt aus Angst vor einer möglichen Abschiebung nicht registrieren. Bei einer Rückkehr nach Albanien fehlen dann häufig die Nachweise, um die Kinder dort in die entsprechenden Zivilregister eintragen zu lassen.
Im Oktober 2020 hat die EU-Kommission einen "Strategischen EU-Rahmen für Gleichstellung, Inklusion und Partizipation von Sinti und Roma" Externer Link: vorgelegt, der bis 2030 gelten soll (damit wurde der "Externer Link: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma" abgelöst, der 2011 verabschiedet wurde). Er verpflichtet nicht nur die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch die Beitrittsländer aus dem Westbalkan zu seiner Umsetzung. Ziel ist es, die Lebensbedingungen von Roma zu verbessern, Diskriminierung abzubauen und bestehende Ungleichheiten gegenüber der übrigen Bevölkerung zu verringern. Die einzelnen Staaten werden dabei auch aufgefordert, ein Augenmerk auf staatenlose Roma zu legen. Die Europäische Kommission empfiehlt, die Staatenlosigkeit unter Roma zu beenden, "indem sie eine allgemeine Geburtenregistrierung und den Zugang zu Identitätsdokumenten, formelle Verfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit und den allgemeinen Zugang zu Dienstleistungen sicherstellen."
Nomadische Lebensweisen
Angehörige ethnischer Gruppen, die sich durch nomadische Lebensweisen auszeichnen, können oft nur schlecht die Bedingungen für eine Staatsangehörigkeit erfüllen. Auf dem afrikanischen Kontinent betrifft dies viele Millionen Menschen, wie die Tuareg in der westlichen Sahara oder Angehörige der Fulbe in Westafrika. Da sie häufig keinen festen Wohnort haben und als Viehhirt:innen über nationalstaatliche Grenzen hinweg ziehen, können sie oft keinen Nachweis des Geburtsortes oder der Abstammung erbringen. Häufig sind dies jedoch die Kriterien, die für eine Anerkennung der Staatsangehörigkeit erfüllt werden müssen. Insbesondere in Westafrika muss oft bewiesen werden, dass schon vorherige Generationen im Land gewohnt haben. Wegen der häufig fehlenden Registrierung von Geburten in der Region werden jedoch Kinder bevorzugt behandelt, die im Land bekannten ansässigen ethnischen Gruppen angehören, während die Zugehörigkeit von Angehörigen nomadischer Gruppen hinterfragt wird.
Vera Hanewinkel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück und Redakteurin bei focus Migration. E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de
Beeke Wattenberg absolviert den Masterstudiengang Internationale Migration und Interkulturelle Beziehungen (IMIB) an der Universität Osnabrück und ist Studentische Hilfskraft am dortigen Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).
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