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Intersektionale Diskriminierungen von als muslimisch markierten schwulen Männern

Zülfukar Çetin

/ 9 Minuten zu lesen

Als muslimisch markierte schwule Männer erfahren Diskriminierungen nicht nur in ihren eigenen Communities, sondern auch in der deutschen Gesellschaft insgesamt. Ein Überblick über Diskriminierungsformen und wie sich diese überschneiden können.

Zwei Männer Hand in Hand auf einer Christopher-Street-Day-Parade. Einige Formen der Diskriminierung können sich überschneiden - zum Beispiel Homophobie, Rassismus und Sexismus. (© picture-alliance)

Intersektionale bzw. mehrdimensionale Diskriminierungen finden statt, wenn Menschen aufgrund mehrerer zugeschriebener oder selbstdefinierter Persönlichkeitsmerkmale – z.B. Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft – (unterschiedlich) ausgegrenzt, ausgeschlossen, benachteiligt und/oder herabgewürdigt werden. Das Konzept der Interner Link: Intersektionalität wurde 1989 durch die US-amerikanische Schwarze feministische Juristin Kimberlé Crenshaw geprägt. Mit ihrer Arbeit zeigt sie Intersektionen, also Überschneidungen und Überlappungen von Rassismus und Sexismus auf.

Die soziale Konstruktion von "Anderen" begünstigt Diskriminierungen. Ihnen sind Menschen im Alltag, in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Medien und in anderen Lebensbereichen (innerhalb der bestehenden Machtverhältnisse) ausgesetzt. Angelehnt an die Dissertation "Homophobie und Islamophobie: Intersektionale Diskriminierungen am Beispiel binationaler schwuler Paare in Berlin (2012)" sollen in diesem Beitrag mehrdimensionale (intersektionale) Diskriminierungserfahrungen von als muslimisch markierten schwulen Männern beleuchtet werden. Welche Erfahrungen haben sie in ihrer Lebensgeschichte mit Diskriminierungen gemacht? Wie nehmen sie diese wahr, wie verarbeiten sie sie und wie gehen sie mit ihnen um?

Um diese Fragen zu beantworten, wurden schwule Männer interviewt, die sich als muslimisch definieren oder denen eine muslimische Zugehörigkeit zugeschrieben wird. Es konnte herausgearbeitet werden, dass die sexuelle Orientierung und die zugeschriebene Herkunft bzw. religiöse Zugehörigkeit meist als Gründe für alltägliche und institutionelle Diskriminierungen fungieren. Die Interviewten erfahren sowohl rassistische als auch Interner Link: homophobe Diskriminierungen in einer Gesellschaft, die sich als weiß und heterosexuell versteht. Zugleich können sie mit homophoben Diskriminierungen auch aus der eigenen Herkunftsgruppe konfrontiert sein. Eine allgemeingültige Definition des Begriffs Diskriminierung existiert in den Sozialwissenschaften nicht. In Anlehnung an eine Definition der Psychologin und Pädagogin Birgit Rommelspacher kann davon gesprochen werden, dass rassistische, homophobe und sozio-ökonomische Diskriminierung dann vorliegt, wenn Menschen als Repräsentant*innen von negativ bewerteten Bevölkerungsgruppen – wie Muslim*innen, LSBTI* oder von Armut betroffene Menschen – angesehen und vom Zugang zu (unterschiedlichen) Ressourcen ausschlossen werden. Freilich können die Formen und von Diskriminierung betroffenen Gruppen je nach Kontext variieren, aber in der Regel gehen Diskriminierungen mit Machtverhältnissen einher, d.h. sie (re)produzieren soziale Ungleichheit durch die ungleiche Verteilung von symbolischen, kulturellen und ökonomischen Ressourcen in einer Gesellschaft.

Homophobie und Migrant*innen in der deutschen Gesellschaft

Homophobie ist eine Praxis des Interner Link: heteronormativen Geschlechterordnungssystems: Das bedeutet, dass es in der Gesellschaft als natürlich und selbstverständlich gilt, dass es nur zwei Geschlechter gibt und dass Heterosexualität als soziale Norm postuliert wird. Eine andere Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung wird als (negative) Abweichung verstanden. Heteronormativ diskriminierende soziale Verhältnisse, wie z.B. Frauen-, Schwulen-, Lesbenfeindlichkeit oder Transphobie, sind nicht klassen- oder kulturspezifisch, sondern ein globales Problem, das überall auszumachen ist. Es kommt in allen Weltregionen und in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Im dominanten Diskurs wird jedoch verneint, dass Interner Link: Homophobie auch in der deutschen Gesellschaft verbreitet ist. Stattdessen richtet sich der Blick in den letzten Jahren häufig auf Muslim*innen, die aufgrund ihrer (vermeintlichen) religiösen und kulturellen Zugehörigkeit (pauschal) verdächtigt werden, homophob zu sein. Besonders wird jungen männlichen Muslimen unterstellt, die (vermeintlich) sicheren Lebensräume von schwulen, lesbischen und transgeschlechtlichen Menschen zu bedrohen. Aus der Perspektive westlicher Beobachter*innen wird der Islam als eine Religion konstruiert, die die Unterdrückung von Frauen, die Ausgrenzung von Homosexuellen und die Ausübung von Gewalt im Namen Gottes verlangt.

Auch wenn die interviewten schwulen und als muslimisch markierten Männer auch durch Angehörige ihrer Herkunftsgruppe homophobe Diskriminierung erfahren, ist es problematisch, Interner Link: den Islam pauschal mit Homophobie in Verbindung zu bringen, denn der Islam ist kein einheitliches Religionssystem, sondern wird in verschiedenen Ländern und je nach gesellschaftlichem und geschichtlichem Hintergrund unterschiedlich gelebt. Islamwissenschaftler wie Andreas Ismail Mohr gehen z.B. davon aus, dass Stellen im Interner Link: Koran und in den Interner Link: Hadithen zuungunsten von Homosexuellen übersetzt und interpretiert wurden. Der Soziologe Georg Klauda wiederum zeigt auf, wie erst im Zuge der Kolonialisierung durch christlich-geprägte europäische Mächte Heteronormativität (und damit auch Homophobie) Einzug in Länder mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit erhielt.

Diese wenigen Hinweise sollen genügen, um noch einmal zu untermauern, dass Homophobie Interner Link: kein kulturspezifisches, sondern ein globales Problem ist. Im Folgenden stehen die Diskriminierungserfahrungen im Fokus, die als muslimisch markierte schwule Männer in der sich selbst als tolerant und aufgeklärt beschreibenden weißen deutschen Gesellschaft machen. Damit werden Erfahrungen offen gelegt, die im dominanten Diskurs kaum thematisiert werden.

Intersektionale Diskriminierungen

Im Rahmen der o.g. Studie konnten auf Grundlage der biographisch-narrativen Interviews folgende Diskriminierungsformen herausgearbeitet werden, die hier zwar aus analytischen Gründen getrennt voneinander behandelt werden, sich in der Praxis aber überschneiden (können):

  1. Biologistische rassistische Diskriminierungen: Nicht nur die Interviewten mit eigener Migrationserfahrung stoßen auf Rassismus. Auch diejenigen, die in Deutschland geboren und sozialisiert sind, dennoch aufgrund der Hautfarbe oder zugeschriebener genetischer (Un)Fähigkeiten als "nicht deutsch genug" angesehen werden, machen die Erfahrung, als "Ausländer" oder "Migranten" bezeichnet und mit rassistischen Be-Handlungen konfrontiert zu werden.

    Interner Link: Rassismus hat für die Betroffenen meist soziale Konsequenzen: Sie werden oft von sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Ressourcen ausgeschlossen, etwa aus sozialen Beziehungen oder vom Arbeitsmarkt und der Ausübung einer ihren Qualifikationen entsprechenden Tätigkeit. Die Erfahrungen der Interviewten verweisen damit vorwiegend auf die ökonomischen Seiten des Rassismus. Darüber hinaus zeigen die Fallanalysen jedoch, dass rassistische Handlungen Teil eines Geflechtes von Machtverhältnissen sind. So ist Rassismus auch mit Klassismus (d.h. der sozialen Herkunft und Position in der Gesellschaft), kultureller Hegemonie und Heteronormativität verwoben. Wer "ausländisch" und schwul ist und in sozial schwachen Verhältnissen lebt und möglicherweise über einen muslimischen Hintergrund verfügt, ist verstärkt dem Risiko ausgesetzt, mehrdimensionale Diskriminierungen zu erfahren.

  2. Kulturalistischer (antimuslimischer) Rassismus: Obwohl einige der Interviewten mit dem Islam nichts zu tun haben, werden sie von Teilen der Gesellschaft als praktizierende Muslime betrachtet und ihnen werden negative Merkmale zugeschrieben. Angesichts zunehmender antimuslimischer Einstellungen in der deutschen Gesellschaft befinden sich diese Interviewten in einer Situation sozialer Verunsicherung. Wie der biologistische Rassismus bildet auch der Interner Link: antimuslimische Rassismus eine Barriere, die die Interviewten daran hindert, in der Gesellschaft soziale, kulturelle und wirtschaftliche Netzwerke aufzubauen. So sind sie häufig von Bildungs-, Arbeits- und politischen Ressourcen ausgeschlossen. Im antimuslimischen Rassismus zeigt sich, wie Kultur und Religion die Funktion des einst biologistisch argumentierenden Rassismus übernehmen: Menschen, die als "Nicht-Deutsche" angesehen werden, werden besonders dann diskriminiert, wenn sie als "Türken" oder "Araber" gelten und wegen dieser (angeblichen) Herkunft fortwährend als fremd wahrgenommen werden. So assoziiert die Mehrheitsgesellschaft z.B. eine türkische Herkunft oft automatisch mit Islamzugehörigkeit, die wiederum zunehmend als fremd markiert wird.

  3. Institutioneller Rassismus mittels (Nicht-)Staatsangehörigkeit: Laut Birgit Rommelspacher spricht man "von strukturellem Rassismus […], wenn das gesellschaftliche System mit seinen Rechtsvorstellungen und seinen politischen und ökonomischen Strukturen Ausgrenzungen bewirkt, während der institutionelle Rassismus sich auf Strukturen von Organisationen, eingeschliffene Gewohnheiten, etablierte Wertvorstellungen und bewährte Handlungsmaximen bezieht". Institutionelle Interner Link: Diskriminierung äußert sich in diesem Sinne in der ungleichen Vergabe von sozial begehrten Gütern durch vor allem staatliche und nicht-staatliche Institutionen. Diese können diskriminierende Annahmen inkorporieren und diskriminierende Konsequenzen haben. Das bedeutet, dass die Regeln und Praktiken einer staatlichen und/oder nicht-staatlichen Institution die systematische Ungleichbehandlung und Benachteiligung einer Person oder Personengruppe verursachen können. Die Staatsangehörigkeit als Instrument der institutionellen rassistischen Diskriminierung wurde in der Studie von Çetin (2012) am Beispiel der Lebenspartnerschaftsschließung binationaler Paare behandelt, da gerade in diesem Punkt viele schwule binationale Paare gegen strukturelle und institutionelle rassistische Diskriminierungen und die damit verbundenen bürokratischen Hindernisse kämpfen müssen.

    So zeigen die Interviews mit als muslimisch markierten schwulen Männern, dass Diskriminierung nicht nur von einzelnen Personen im Alltag ausgeht, sondern auch vom Gesetzgeber sowie Amtsträger*innen, die die Gesetze umsetzen. Besonders die Interviewten mit eigener Migrationserfahrung, die mit einem deutschen Mann eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingingen und daher ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erhielten, erfahren institutionellen Rassismus aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit: Als Drittstaatsangehörige sind sie beispielsweise bezüglich der Freizügigkeit rechtlich schlechter gestellt als EU-Bürger*innen, die für einen Aufenthalt in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Diese Hierarchisierung ist gesellschaftlich wirkmächtig: EU-Bürger*innen werden oft als die präferierten ("guten") Migrant*innen angenommen, während Drittstaatsangehörige weniger erwünscht sind. Das bekommen die Interviewten z.B. auch in Verwaltungen zu spüren, etwa in der Ausländerbehörde während des Visumverfahrens. Zudem begünstigt die Hierarchisierung eine soziale Ungleichheit innerhalb der gesamten Gesellschaft. Binationale schwule Paare, die eine Lebenspartnerschaft schließen wollten, berichten von den damit verbundenen bürokratischen Hürden: so wird der migrantische Partner, der nicht aus der EU kommt, oft verdächtigt, eine Schein-Lebenspartnerschaft einzugehen, was die Beobachtung und im schlimmsten Fall das Zwangsouting durch die Ausländerbehörde zur Folge hat. Obwohl die Behörden darüber informiert sind, dass homosexuelle Lebenspartnerschaften nicht in allen Ländern anerkannt sind, werden Schwule mit eigener Migrationserfahrung häufig gezwungen, ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Herkunftsland vorzulegen. Das kann dazu führen, dass sie sich zwangsweise outen und/oder geoutet werden und sich der Gefahr homophober Diskriminierungen durch Behörden im Herkunftsland aussetzen müssen.

  4. Homophobie: Von Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung sind sowohl deutsche als auch nicht-weiß-deutsche Interviewte, in unterschiedlichem Maße, betroffen. Da die Interviewten sich als Schwule definieren, sind sie sowohl in der Gesellschaft insgesamt als auch in ihren Herkunftsgruppen sowie in allen gesellschaftlichen Bereichen und in jeder Phase ihrer Biographie mit Heteronormativität konfrontiert. Während die als muslimisch markierten Schwulen Erfahrungen mit Homophobie sowohl in ihren Communities als auch in der weißen deutschen Gesellschaft machen, berichten auch die weißen deutschen Interviewten von Konflikten, die sie aufgrund ihrer Homosexualität in ihren Familien und in ihrem Umfeld austragen müssen.

  5. Klassenbedingte Diskriminierung: Muslimisch markierte schwule Männer haben oft Probleme, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. So fehlt ihnen der Zugang zu finanziellen und sozialen Ressourcen. Das führt dazu, dass sie sich häufig in einer wirtschaftlichen, sozialen, aber auch rechtlichen Abhängigkeit von ihren weiß-deutschen Partnern befinden. Innerhalb der Partnerschaft ruft dies Ungleichheit und ein Machtgefälle hervor, das in der Beziehung ein ernsthaftes Konfliktpotential darstellt. Davon sind besonders die Interviewten betroffen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, durch Lebenspartnerschaftsschließungen nach Deutschland einreisen und deren Aufenthaltstitel vom Fortbestand der eingetragenen Lebenspartnerschaft abhängt.

Fazit: Mehrdimensionale bzw. intersektionale Diskriminierungen

Die Analyse der Interviews zeigt, dass mehrdimensionale (intersektionale) Diskriminierungen soziale Tatsachen sind, die in unterschiedlichen Ausformungen viele Lebenssituationen der Interviewten durchdringen. Soziale und ethnisierte Herkunft, tatsächliche oder vermeintliche Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, "nicht-deutsches Erscheinungsbild" und sexuelle Orientierung sind dabei zentrale Achsen der Diskriminierungen. Sie schließen die Betroffenen vom Zugang zu zentralen gesellschaftlichen Ressourcen aus. Diese (u.a. wirtschaftliche) Chancenungleichheit bestimmt wiederum die soziale Lage der Betroffenen. Nicht nur ökonomische Aspekte, sondern auch Heteronormativität, Klassenverhältnisse und kulturelle Hegemonie sind soziopolitische Strukturen, die eng mit Rassismus verwoben sind. Kulturalistischer Rassismus und biologistischer Rassismus greifen ineinander.

Auch wenn die klassenbedingten, rassistischen, kulturalistischen und heteronormativen Machtverhältnisse eng miteinander verflochten sind, wirken alle diese Machtverhältnisse nicht in jeder Situation zusammen, mitunter wechseln sie sich ab. Die verschiedenen Diskriminierungsformen produzieren gesellschaftliche Ausschlüsse, die wiederum Interner Link: dazu führen, dass sich bestehende Macht- bzw. Herrschaftsverhältnisse stabilisieren und damit bestehende ungleiche Ressourcenverteilungen innerhalb der Gesellschaft aufrechterhalten. Der Effekt solcher Differenzziehungen und Konstruktionen von "Anderen" – und deren erschwerter Zugang zu Ressourcen – ist, dass Dominanzstrukturen der Mehrheitsgesellschaft nicht infrage gestellt werden bzw. bestehen bleiben.

Quellen / Literatur

Crenshaw, Kimberlé (1989): Das Zusammenwirken von Race und Gender ins Zentrum rücken. Eine Schwarze feministische Kritik des Antidiskriminierungsdogmas, der feministischen Theorie und antirassistischer Politiken. In: Kelly, Natasha A. (2019): Schwarzer Feminismus. Grundlagentexte. Berlin (Unrast), S.145-186.

Çetin, Zülfukar (2012): Homophobie und Islamophobie. Intersektionale Diskriminierung am Beispiel binationaler schwuler Paare in Berlin. Bielefeld (transcript).

Çetin, Zülfukar (2014): Eine ökonomische Macht, die auf Normalisierung abzielt – "Gemachte Andere" zwischen Homophobie und antimuslimischem Rassismus. In: Yılmaz-Günay, Koray (Hg.): Karriere eines konstruierten Gegensatzes: zehn Jahre "Muslime gegen Schwule". Sexualpolitiken seit dem 11. September 2001. Münster (Edition Assemblage), S. 103-114.

Klauda, Georg (2008): Die Vertreibung aus dem Serail. Europa und die Heteronormalisierung der islamischen Welt. Hamburg 2008. LesMigraS (2012): "... nicht so greif bar, und doch real ...". Eine quantitative und qualitative Studie zu Gewalt und (Mehrfach-)Diskriminierungserfahrungen von lesbischen, bisexuellen Frauen und Trans* in Deutschland. Externer Link: https://lesmigras.de/tl_files/lesmigras/kampagne/Dokumentation%20Studie%20web.pdf (Zugriff: 13-12-2019).

Rommelspacher, Birgit (2009): Was ist eigentlich Rassismus? In: Melter, Claus & Mecheril, Paul (Hg.): Rassismuskritik. Band 1: Rassismustheorie und –forschung. Schwalbach/Ts. (Wochenschau), S. 25-38.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Crenshaw (1989).

  2. Çetin (2012).

  3. Vgl. Rommelspacher (2009).

  4. Vgl. Çetin (2012).

  5. Klauda (2008).

  6. Vgl. Çetin (2012).

  7. Unter biologistischem Rassismus versteht man die Überzeugung, es gäbe klar voneinander abgrenzbare menschliche "Rassen" mit je unterschiedlichen physischen, intellektuellen und charakterlichen Eigenschaften. Obwohl wissenschaftlich die Existenz menschlicher "Rassen" längst widerlegt ist, halten immer noch viele Menschen weiterhin an dieser Vorstellung fest. Sie besitzt also weiterhin in bestimmten gesellschaftlichen Milieus Wirkmächtigkeit.

  8. Rommelspacher (2009), S. 30.

  9. Eine Studie des Antidiskriminierungs- und Antigewaltbereiches der Lesbenberatung Berlin e.V. (LesMigraS) erzielte in einer Studie zum Thema Überschneidung von Rassismus, (Hetero-)Sexismus und Trans*Diskriminierung ähnliche Ergebnisse. Die Studie richtet den Blick auf die spezifische Qualität von Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen von Menschen mit Mehrfachzugehörigkeiten und die besondere soziale Verletzlichkeit dieser Gruppen. Siehe LesMigraS (2012): "...nicht so greifbar und doch real" – Eine quantitative und qualitative Studie zu Gewalt- und (Mehrfach-)Diskriminierungserfahrungen von lesbischen, bisexuellen Frauen und Trans* in Deutschland. Berlin. Externer Link: https://lesmigras.de/tl_files/lesbenberatung-berlin/Gewalt%20(Dokus,Aufsaetze...)/Dokumentation%20Studie%20web_sicher.pdf (Zugriff: 13.12.2019).

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Zülfukar Çetin für bpb.de

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Weitere Inhalte

Prof. Dr. Zülfukar Çetin hat an der Evangelischen Hochschule Berlin die Professur für Migration und Diversity inne. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen Rassismus, Migration, Intersektionalität, Queer Theory, Antidiskriminierungsarbeit und -politik. Er promovierte über intersektionale Diskriminierungen binationaler schwuler Paare in Berlin.