Italien wurde in den 1970er und 1980er Jahren zu einem "neuen" Einwanderungsland, nachdem es zuvor jahrzehntelang ein Auswanderungsland gewesen war. Der größte Teil der Einwanderung nach Italien fand jedoch seit dem Jahr 2000 statt. Lag der Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in jenem Jahr bei zwei Prozent, so stieg er auf 7,5 Prozent im Jahr 2013
Die ersten Jahrzehnte Italiens als Einwanderungsland waren durch schwache Grenzkontrollen und eine steigende strukturelle Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften gekennzeichnet. Unzureichende Einwanderungsgesetze in Verbindung mit steigenden Einwanderungszahlen und einer expandierenden Interner Link: Schattenwirtschaft führten zu einem Anstieg der irregulären Migration. Um das Problem der irregulären Migration zu lösen, führten verschiedene italienische Regierungen zwischen 1986 und 2002 fünf Regularisierungsprogramme durch, die zur Legalisierung von etwa 1,4 Millionen Migrantinnen und Migranten beitrugen. Zusätzlich zu den Regularisierungen unternahmen die italienischen Regierungen erhebliche Anstrengungen, um zum einen die Kontrollen an den Grenzen und zum anderen die Anwerbeverfahren für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. Eine polarisierte politische Debatte, ungleichmäßig entwickelte Verwaltungsstrukturen und schwache Umsetzungskapazitäten schränkten jedoch die Wirksamkeit der Instrumente zur Anwerbung von Arbeitskräften ein. Das wiederum trug zu einem Anstieg der Zahl irregulärer Migrantinnen und Migranten bei, die in der Schattenwirtschaft arbeiten.
Neuzugewanderte haben sich im Großen und Ganzen gut in den Arbeitsmarkt integriert, was hauptsächlich auf die Komplementarität zwischen Zugewanderten und Einheimischen auf den lokalen Arbeitsmärkten zurückzuführen ist. Interessanterweise scheint sich die negative Arbeitsmarktdynamik nach der Wirtschaftskrise 2009 nicht negativ auf die Stabilität der Aufenthaltsrechte für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgewirkt zu haben. Im Jahr 2020 besaßen die meisten nicht aus EU-Staaten stammenden ausländischen Aufenthaltsberechtigten (63 Prozent) eine langfristige Aufenthaltserlaubnis, was de facto einem dauerhaften Aufenthaltsstatus entspricht.
Ausländische Staatsangehörige in Italien nach Art der Aufenthaltsgenehmigung. (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Ausländische Staatsangehörige in Italien nach Art der Aufenthaltsgenehmigung. (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Um einen massiven Anstieg der Illegalität zu vermeiden, hat die italienische Gesetzgebung in den letzten zehn Jahren die Möglichkeiten von Inhaberinnen und Inhabern befristeter Aufenthaltsgenehmigungen verbessert, ihren Aufenthalt zu sichern. Insbesondere wurde die Zeit, die ein Migrant bzw. eine Migrantin in Italien bleiben darf, um nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes eine neue Beschäftigung zu finden, auf zwölf Monate verlängert. Migrantinnen und Migranten mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, eine Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken zu erhalten, wenn sie einen Arbeitsplatz gefunden haben.
Der Erwerb einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis stellt mit Blick auf die Gewährleistung eines sicheren Aufenthaltsstatus eine Alternative zur Einbürgerung dar. Tatsächlich gilt das italienische Staatsbürgerschaftsrecht als eines der restriktivsten. Das liegt an der für die Einbürgerung erforderlichen langen Aufenthaltsdauer (zehn Jahre) und der restriktiven Haltung gegenüber der Einbürgerung von in Italien geborenen und aufgewachsenen ausländischen Kindern. Trotzdem ist die Zahl der Einbürgerungen in den letzten zehn Jahren gestiegen und die prozentuale Einbürgerungsquote Italiens liegt derzeit über dem EU-Durchschnitt (2,5 Prozent).
Übersetzung aus dem Englischen: Vera Hanewinkel