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Migrantische Unternehmensgründungen | Migrationspolitik im Fokus | bpb.de

Migrationspolitik im Fokus Archiv Monatsrückblick Migrationspolitik – Mai 2024 Juni 2024

Migrantische Unternehmensgründungen Zahlen, Herausforderungen und Potenziale

Vera Hanewinkel Christina Mecke

/ 9 Minuten zu lesen

Migrantinnen und Migranten nehmen nicht nur als Angestellte am Arbeitsmarkt in Deutschland teil – sie gründen auch Unternehmen und Startups. Was bedeutet das für sie und für die deutsche Wirtschaft?

Vom lokalen Einzelhandel bis zu transnationalen Startups: Migrantinnen und Migranten sind nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „überdurchschnittlich gründungsaktiv“. (© picture-alliance/dpa, Oliver Berg)

Vom kleinen Barbershop bis zum international agierenden Pharma-Startup: Von Migrant:innen und Geflüchteten gegründete Unternehmen sind eine wichtige Säule der deutschen Wirtschaft. Dieser Beitrag bietet eine Übersicht über die Gründungsaktivitäten von Migrant:innen und Geflüchteten in Deutschland, über die Hürden sowie die Innovationskraft migrantischer Unternehmensgründungen.

Was sind Startups?

Für den Begriff „Startup“ (auch: Start-up) gibt es keine offizielle oder gesetzliche Definition. Einige Merkmale finden sich jedoch in allen Beschreibungen: Ein Startup ist ein junges Unternehmen, das noch nicht fest am Markt etabliert ist. Es wird meist gegründet, um eine neue, innovative Geschäftsidee umzusetzen. Da Startups in der Regel nur mit wenig Startkapital beginnen, benötigen sie schon früh zusätzliches Geld, um zu wachsen. Dieses Geld kommt häufig von privaten Investor:innen, aber auch aus staatlichen Förderprogrammen. Startups haben für gewöhnlich weniger feste Strukturen und Hierarchien und sind dynamischer als etablierte oder klassische Unternehmen. Startups gehen häufig höhere Risiken ein und haben gleichzeitig geringere finanzielle und personelle Ressourcen.

Migrantische Unternehmensgründungen in Deutschland

Es gibt verschiedene Datenquellen, um sich der Zahl der Interner Link: migrantischen Unternehmer:innen in Deutschland zu nähern. Im Externer Link: Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes wird zum Beispiel die Zahl der Selbstständigen erfasst. Demnach gab es 2024 in Deutschland unter den insgesamt 42,7 Millionen Erwerbstätigen 3,5 Millionen Selbstständige. Unter den Erwerbstätigen waren 8,9 Millionen Menschen, die nach Deutschland zugewandert waren und somit über eigene Migrationserfahrung verfügten, darunter 669.000 Selbstständige.

Was bedeutet Selbstständigkeit?

Es gibt viele unterschiedliche Formen der Interner Link: Selbstständigkeit, die von Gewerbetreibenden und Landwirten über freie Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte, künstlerische und publizistische Tätigkeiten bis zu hin mithelfenden Familienangehörigen reichen. Gemeinsam ist allen, dass sie nicht bei einem Arbeitgeber angestellt sind, sondern auf eigene Rechnung arbeiten. Die Einkommen können daher schwanken, weil sie von Faktoren wie der Auftragslage, der Kostenkalkulation und Saison abhängig sind. Die meisten Selbstständigen unterliegen zudem nicht der Sozialversicherungspflicht und den für Arbeitnehmer:innen geltenden Arbeitsschutzgesetzen.

Gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil sind in Deutschland lebende Menschen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzen, Externer Link: nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „überdurchschnittlich gründungsaktiv“. Zwischen 2011 und 2019 lag die Quote ihrer Gründungen durchgängig über der Gründungsquote innerhalb der Gesamtbevölkerung. Mit der Corona-Pandemie brach die Gründungsquote ein und lag bis 2022 unterhalb der Gesamtbevölkerung. Dennoch erfolgten 2022 laut KfW-Gründungsmonitor fast 22 Prozent aller Gründungen in Deutschland durch Ausländer:innen und Menschen, die nicht seit Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Externer Link: Ihr Anteil an allen Gründungen ist bis 2024 auf fast 28 Prozent gestiegen.

Mit Blick auf die Startup-Szene liefert der Externer Link: „Migrant Founders Monitor“ 2025 weitere Daten. Es handelt sich um eine Befragung des Startup-Verbands im Jahr 2024 unter 1.828 Gründer:innen. Davon waren 14 Prozent im Ausland geboren. Bei den „Einhörnern“ – Startups mit einem geschätzten Wert von mehr als einer Milliarde Dollar – gilt dies für 23 Prozent der Gründer:innen. 18 Prozent der Startup-Gründer:innen haben eine Einwanderungsgeschichte: Sie sind entweder selbst nach Deutschland zugewandert oder haben zwei Elternteile, auf die dies zutrifft.

Von den im Ausland geborenen Startup-Gründer:innen haben 91 Prozent einen Hochschulabschluss, mehr als die Hälfte (56 Prozent) in den sogenannten MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). 87 Prozent der von Migrant:innen gegründeten Startups sind internationalisiert (haben also Geschäftsbeziehungen im Ausland, wie etwa eine Niederlassung oder enge Handelsverbindungen) oder planen es zu sein. Sie leisten damit auch einen Beitrag für die internationalen Wirtschaftsbeziehungen Deutschlands.

Warum gründen Migrant:innen?

Bei der Frage, wie Zugewanderte (besser) in den Arbeitsmarkt integriert werden können, geht es in der öffentlichen Debatte häufig um Migrant:innen als Arbeitnehmer:innen. Am Beispiel der Gründer:innen zeigt sich jedoch, dass Migrant:innen auch als Arbeitgeber:innen wirtschaftliche Bedeutung zukommt: Die Interner Link: migrantischen Ökonomien in Deutschland bieten mehr als zwei Millionen Arbeitsplätze und eine zunehmende Zahl an Ausbildungsplätzen. Insbesondere in der Dienstleistungs- und Einzelhandelsbranche sind sie eine wichtige Säule der deutschen Wirtschaft.

Der Wunsch nach beruflicher Selbstständigkeit ist laut KfW-Gründungsmonitor unter Eingewanderten stärker ausgeprägt als unter Nicht-Migrant:innen. Zur Gruppe der Migrant:innen in Deutschland zählt die KfW sowohl ausländische Staatsangehörige als auch Menschen, die nicht seit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Damit umfasst diese Gruppe auch Geflüchtete.

Für Menschen mit Fluchterfahrung, die während der Flucht und im Aufnahmeland teilweise lange von humanitären und staatlichen Leistungen abhängig sind, kann die Selbstständigkeit mit einem Gefühl der Unabhängigkeit und Selbstermächtigung (Empowerment) einhergehen. Dennoch gründen Migrant:innen mit und ohne Fluchterfahrung auch aus der Not heraus eigene Unternehmen: Die Selbstständigkeit kann eine Reaktion auf die im Vergleich zu Personen ohne Einwanderungsgeschichte schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt sein. Ein historisches Beispiel ist etwa die Wirtschaftskrise in Westdeutschland in den 1970er und 1980er Jahren, die dazu führte, dass sich viele zugewanderte Arbeitskräfte selbstständig machten, da sie bei Stellenkürzungen zuerst gekündigt wurden und oft auch keinen neuen Arbeitsplatz fanden.

Hürden bei der Suche nach einem Arbeitsplatz können niedrigere Bildungsqualifikationen und geringere Deutschkenntnisse, aber auch die mangelnde Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen oder strukturelle Diskriminierung sein. Bei Geflüchteten können zudem traumatische Erlebnisse die Arbeitsmarktintegration hemmen. Grundsätzlich gründen geflüchtete Menschen ähnlich häufig wie andere migrantische Gruppen. Die Neigung von (Flucht-)Migrant:innen, Unternehmen zu gründen, kann dabei auch von ihrem Herkunftsland abhängig sein, wenn in diesem etwa Kleinunternehmen oder Selbständigkeit weiter verbreitet sind als im Land der Zuwanderung. Ebenso spielt die Frage eine Rolle, ob die Menschen in ihrem Herkunftsland bereits selbstständig waren oder nicht.

Voraussetzungen für Gründungen

In Deutschland hängen die Voraussetzungen für die Unternehmensgründung von der gewählten Rechtsform ab (z. B. Interner Link: GbR, Interner Link: GmbH, Interner Link: AG). Diese unterscheiden sich zum Beispiel hinsichtlich des vorausgesetzten Mindestkapitals, der Anzahl der erforderlichen Gründer:innen, der Pflichten zur Offenlegung der Finanzlage gegenüber Behörden oder anderen Wirtschaftsteilnehmenden, der Notwendigkeit einer Satzung sowie der Regeln zur Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Die rechtlichen Grundlagen für Unternehmensgründungen finden sich unter anderem im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber auch in speziellen Gesetzen für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft.

All diese Regelungen stellen bereits für deutsche Unternehmensgründer:innen eine Herausforderung dar. Für Nicht-EU-Ausländer:innen, die in Deutschland gründen wollen, gibt es zudem Externer Link: aufenthaltsrechtliche Hürden. So benötigen sie einen Externer Link: Aufenthaltstitel zur selbstständigen Tätigkeit (§21 AufenthG). Dieser setzt voraus, dass die Geschäftsidee dem wirtschaftlichen Interesse Deutschlands oder einem regionalen Bedarf entspricht, eine positive Wirkung auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist. Diese Bedingungen werden von den Ausländerbehörden und den zuständigen Kammern, etwa den Industrie- oder Handelskammern, geprüft.

Gründungen nur mit dem richtigen Aufenthaltstitel

Etwas niedriger sind die Voraussetzungen für freiberufliche Tätigkeiten etwa im medizinischen oder künstlerischen Bereich, die auch in §21 AufenthG festgehalten sind. 2023 reisten 2.245 Personen über den Aufenthaltstitel zur selbstständigen Tätigkeit nach Deutschland ein, fast alle davon als Freiberufler:innen (2.008). Die meisten aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit Einreisenden kamen aus europäischen (Russland, Vereinigtes Königreich, Türkei) und nordamerikanischen Staaten (USA, Kanada).

Nach Externer Link: Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lebten Ende 2023 etwas mehr als 11.000 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit in Deutschland, rund 2.900 weitere Personen hatten aus dem gleichen Grund eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Etwas einfacher ist die Situation für ausländische Absolvent:innen einer deutschen Hochschule. Sie können leichter eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige erhalten, sofern ihre Geschäftsidee zu ihrem Hochschulabschluss passt. Wer einen anderen Aufenthaltstitel hat, z. B. um in Deutschland zu studieren oder zu arbeiten, darf nicht automatisch auch gründen. Hierfür benötigt es einen Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige. Diese Statuswechsel beschränken sich jedoch auf eine mittlere dreistellige Zahl pro Jahr. Der Aufenthaltstitel zur selbstständigen Tätigkeit wird zunächst höchstens für drei Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung wird nur erteilt, wenn das Unternehmen Erfolg und eine nachhaltige Entwicklung verspricht. Unter bestimmten Bedingungen, wie etwa der Sicherung des Lebensunterhalts, können Selbstständige aus Drittstaaten bereits nach drei statt der üblichen fünf Jahre eine Interner Link: Niederlassungserlaubnis, also eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Hürden für migrantische Gründungen

Neben den genannten Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel müssen Ausländer:innen, die in Deutschland gründen wollen, auch mit weiteren Hürden rechnen, etwa langen Wartezeiten bei Visaanträgen in den deutschen Auslandsvertretungen oder bei Businessplanprüfungen der Kammern und Behörden. Auch ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, kann für Gründungswillige aus Nicht-EU-Ländern herausfordernd sein, weil sie hierfür bereits eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, für die sie aber wiederum zunächst ein Geschäftskonto eröffnen müssen. Zudem gibt es häufig sprachliche Hürden bei Beratungsstellen und Anträgen. Letztere werden häufig nur auf Deutsch angeboten. Hinzu kommt eine unübersichtliche deutsche Förderlandschaft für Unternehmensgründer:innen. Während Gründer:innen aus anderen EU-Staaten auch in die gesamte EU expandieren können, sind Gründer:innen aus Drittstaaten meist auf Deutschland beschränkt, wenn sie hier ihren Aufenthaltstitel haben. Das kann die Unternehmensentwicklung erschweren.

Dem Migrant Founders Monitor berichteten 42 Prozent der migrantischen Gründer:innen, dass das Überzeugen von Investor:innen für sie das größte Problem darstelle.

Eingeschränkte Möglichkeiten für Geflüchtete

Für geflüchtete Menschen ergibt sich wiederum eine gänzlich andere Situation: Je nach Aufenthaltsstatus ist es ihnen erlaubt, ein Unternehmen zu gründen oder nicht. Personen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wird, haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang und dürfen auch gründen; das gilt auch für Ukrainer:innen, die einen temporären Schutzstatus haben. Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden, oder mit einer Duldung in Deutschland leben, dürfen hingegen kein Unternehmen gründen.

Da geflüchtete Menschen durchschnittlich über ein geringeres Bildungsniveau verfügen als Menschen, die zum Arbeiten nach Deutschland zugewandert sind, gründen sie seltener in wissensintensiven Branchen (z. B. Forschung und Entwicklung, Technologieunternehmen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen). Häufig haben sie geringere finanzielle Ressourcen und Unterstützungsstrukturen. Allerdings kann eine Gründung für Geflüchtete eine Chance darstellen: Geflüchtete Gründer:innen haben durchschnittlich ein höheres Einkommen als abhängig beschäftigte Geflüchtete.

Fördermaßnahmen und Abbau von Hürden

Seit der Jahrtausendwende ist die Förderung und Erleichterung von Unternehmensgründungen Ziel jeder neuen Bundesregierung. Dazu kommen Programme in den Bundesländern sowie kommunale Förderinitiativen. Dabei rücken vermehrt auch bestimmt Gruppen in den Fokus, etwa generell Frauen oder eben auch Eingewanderte. Die meisten staatlichen Förderprogramme in Deutschland stehen dabei auch Menschen aus Drittstaaten offen, sofern sie die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Unternehmensgründung erfüllen. Menschen mit Migrationsgeschichte nutzen öffentliche Fördermittel durchschnittlich jedoch seltener als Gründer:innen insgesamt. Sie stützen ihre Gründungsvorhaben häufiger auf eigene und familiäre finanzielle Rücklagen.

Innovationskraft migrantischer Unternehmensgründung

Die von der KfW beobachtete‚ überdurchschnittliche Gründungsaktivität‘ von Menschen mit Migrationserfahrung ergibt sich insbesondere aus einem Zusammenspiel von schlechteren Arbeitsmarktchancen und Verdienstmöglichkeiten, einem durchschnittlich höheren Wunsch nach Selbstständigkeit und einem größeren Streben nach Wachstum. Das zeigt sich sowohl in Deutschland als auch zum Beispiel für die Staaten der Interner Link: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Nach Externer Link: Angaben der OECD machten Migrant:innen 2022 rund 17 Prozent der Unternehmengründer:innen in den Mitgliedsländern der Organisation aus. Unter den Selbstständigen sind sie im Vergleich zur Gesamtbevölkerung in 25 von 36 OECD-Staaten überrepräsentiert. In der EU sowie den Staaten der Europäischen Freihandelszone EFTA (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) gaben 2021 34 Prozent der migrantischen Gründer:innen an, vorrangig zum Arbeiten eingewandert zu sein, 42 Prozent waren aus familiären Gründen in die EU eingereist, sieben Prozent für (Aus-)Bildungszwecke und sechs Prozent aus humanitären Gründen. Gründer:innen werden also nicht nur über die für sie vorgesehenen Aufenthaltstitel gewonnen.

Migrantische Unternehmen sind sehr vielfältig. Teilweise füllen sie Marktlücken oder führen regionale Marktneuheiten ein und erhalten oder schaffen so auch lokalräumlich wichtige Infrastrukturen. In Deutschland sind sie wichtig für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs.

Eine Besonderheit bei migrantischen Unternehmensgründungen ist, dass diese häufiger transnational sind. Das heißt, dass sie gezielt ihre Netzwerke in verschiedenen Ländern nutzen und in die Unternehmensstruktur integrieren. Die Forschung zu transnationalem migrantischen Unternehmer:innentum (Transnational Migrant Entrepreneurship, TME) zeigt, dass die gleichzeitig in mehreren kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten verankerten unternehmerischen Aktivitäten ein wichtiger Vorteil sein können. Diese sogenannte Mehrfacheinbettung (Mixed Embeddedness) ermöglicht es, auf zusätzliche finanzielle, personelle und soziale Ressourcen zurückzugreifen. Dadurch können Unternehmer:innen etwa Nischenmärkte erschließen, in Krisenzeiten auf Unterstützung aus verschiedenen Netzwerken bauen oder vielfältige Geschäftsmodelle entwickeln. Migrantische Unternehmen leisten somit auch einen wichtigen Beitrag zur Innovationskraft und Resilienz des Exportlandes Deutschland.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Unter Gründer:innen versteht der KfW-Gründungsmonitor Menschen im „gründungsrelevanten Alter“ (18 bis 64 Jahre), die sich innerhalb der letzten 12 Monate vor der Befragung selbstständig gemacht haben. Ausgewiesen werden die Zahlen auch nach Staatsangehörigkeit. Dabei wird unterschieden nach 1) Deutsch seit Geburt, 2) Eingebürgert oder Spätaussiedlung, 3) EU27, 4) Nicht-EU-Ausland. Alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt besitzen, werden im KfW-Gründungsmonitor als „Migrantinnen und Migranten“ bezeichnet. Ob die Personen tatsächlich nach Deutschland eingewandert sind und damit über ‚eigene Migrationserfahrung‘ verfügen, wird nicht abgefragt.

  2. Yeshi, Tezin; Harima, Aki; Freiling, Jörg (2024): Resilience on an emotional rollercoaster: Refugee entrepreneurship under adversity. European Management Journal, Jg. 42, Nr. 2. Externer Link: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S026323732200175X?via%3Dihub (Zugriff: 07.10.2025).

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autoren/-innen: Vera Hanewinkel, Christina Mecke für bpb.de

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Weitere Inhalte

Vera Hanewinkel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.

ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.