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Migrationspolitik im Fokus Archiv Monatsrückblick Migrationspolitik – Mai 2024 Juni 2024

Spanien: Aufenthaltstitel für Hundertausende

Vera Hanewinkel Christina Mecke

/ 8 Minuten zu lesen

Spanien ermöglicht 2026 hunderttausenden Menschen, die dort ohne Aufenthaltstitel leben, einen regulären Aufenthalt. Was sind die Bedingungen und die Hintergründe dieser Regularisierung?

Eine lange Schlange wartet vor dem Bürgeramt in Hospitalet de Llobregat bei Barcelona darauf, ihre offiziellen Dokumente zur Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus in Spanien zu erhalten (Aufnahmedatum: 27.04.2026). (© picture-alliance, Sipa USA | SOPA Images)

Spaniens Regierung hat ein außerordentliches Regularisierungsprogramm beschlossen, welches hunderttausenden Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis einen legalen Verbleib in Spanien ermöglichen soll. Das entsprechende Königliche Dekret ist am 15. April 2026 veröffentlicht worden. Rechtsgrundlage ist das tags zuvor beschlossene Externer Link: Real Decreto 316/2026, mit dem das bestehende Ausländergesetz (Reglamento de la Externer Link: Ley Orgánica 4/2000) teilweise geändert wird. Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis können bis Ende Juni 2026 gestellt werden. Die spanische Regierung sowie zivilgesellschaftliche Organisationen rechnen damit, dass mindestens 500.000 Personen ihren Aufenthalt regularisieren lassen könnten. Damit geht Spanien einen Weg, der im Kontrast zur Migrationspolitik in vielen anderen europäischen Staaten steht.

Bedingungen für die Regularisierung

Einen Antrag auf eine Legalisierung ihres Aufenthaltes können zum einen ausländische Staatsangehörige stellen, die keine Aufenthaltserlaubnis haben, aber nachweisen können, dass sie zum Stichtag 1. Januar 2026 mindestens seit fünf Monaten ununterbrochen in Spanien gelebt haben. Zum anderen können auch Menschen, die bis Ende Dezember 2025 einen Asylantrag in Spanien gestellt haben, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Voraussetzung ist zudem, dass keine Vorstrafen bestehen und die Antragstellenden keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, innere Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen. Anträge können sowohl online als auch persönlich eingereicht werden. Wird ein Antrag zur Bearbeitung zugelassen, darf die antragstellende Person ein Jahr lang legal in Spanien leben und arbeiten. Minderjährige erhalten ein Aufenthaltsrecht von fünf Jahren. Das über die Regularisierungsmaßnahme gewährte befristete Aufenthaltsrecht berechtigt sie ausschließlich zu Arbeit und Verbleib in Spanien, nicht aber in anderen EU-Staaten. Reisen innerhalb des Schengenraums sind allerdings bis zu einer Dauer von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erlaubt.

Die Zeit des befristeten legalen Aufenthalts soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, die Voraussetzungen für einen regulären Aufenthaltstitel zu erfüllen, wie z.B. den Nachweis eines Arbeitsplatzes. Gelingt ihnen dies, können sie einen Antrag auf einen Externer Link: Statuswechsel stellen, etwa um einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit zu erhalten.

Ausgeschlossen von der spanischen Regularisierungsmaßnahme sind hingegen Personen, die bereits ein Aufenthaltsrecht haben, ebenso wie Interner Link: Staatenlose und ukrainische Kriegsflüchtlinge mit temporärem Schutzstatus. Für sie gelten andere Verfahren.

Hintergründe

Schätzungen zufolge lebten Externer Link: 2025 in Spanien rund 840.000 ausländische Staatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht. Die meisten von ihnen hatten die Staatsangehörigkeit eines lateinamerikanischen Landes, vor allem die kolumbianische, peruanische und honduranische.

Den Anstoß für die aktuelle Regularisierungsmaßnahme gab die Bürgerinitiative Externer Link: Regularización Ya. Sie stieß 2022 eine Kampagne für eine Regularisierung an und sammelte in einem Volksbegehren (Iniciativa Legislativa Popular) 700.000 Unterschriften, womit ihr Anliegen im Parlament behandelt werden musste. 2024 stimmten bis auf die rechtspopulistisch bis rechtsextreme VOX alle im spanischen Parlament vertretenen Parteien der Gesetzesinitiative zu. Danach kam der Prozess jedoch ins Stocken. Später wandte sich die konservativ-christdemokratische Partei Partido Popular (PP), die die Regularisierung zunächst unterstützt hatte, Externer Link: ebenfalls gegen diese Maßnahme. Auch auf Betreiben der Bürgerinitiative hin, suchte die regierende sozialdemokratische Partei PSOE schließlich den Weg über ein Königliches Dekret. Ein solches kann von der Regierung ohne vorherige Zustimmung des Parlaments verabschiedet werden.

Die Regularisierungsmaßnahme knüpft an das in der spanischen Einwanderungsgesetzgebung verankerte Prinzip der „Verwurzlung“ (arraigo) an. Dieses ermöglicht es Menschen, die ohne Aufenthaltsrecht in Spanien leben, nach Ablauf einer Frist eine verlängerbare Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten, wenn sie ihre Integration in die spanische Gesellschaft nachweisen können – beispielsweise, weil sie in Spanien arbeiten, sich soziale Kontakte oder eine Familie aufgebaut haben. Die Möglichkeiten für ein an das Arraigo-Prinzip anknüpfendes Aufenthaltsrecht wurden im Zuge einer Einwanderungsreform Ende 2024 – in Kraft seit Mai 2025 – erweitert und flexibilisiert: Es gibt seither mehr Kategorien der „Verwurzlung“, die zu einem Aufenthaltsrecht führen können. Neben einem Arbeitsvertrag ermöglicht nun beispielsweise auch eine geplante Selbstständigkeit ein Aufenthaltsrecht, zudem wurde die Mindestaufenthaltsdauer bei Erwerbstätigkeit von drei auf zwei Jahre gesenkt.

Die Reform des Einwanderungsgesetzes bildet dabei auch den Kontext, in dem nun die im April 2026 angelaufene „außerordentliche Regularisierung“ (regularización extraordinaria) stattfindet. Sie ist dabei ein weiterer Baustein in Spaniens Plan für Integration und interkulturelles Zusammenleben (Externer Link: Plan de Integración y Convivencia Intercultural) – einem strategischen Instrument, das den sozialen Zusammenhalt stärken und Diskriminierung entgegenwirken soll.

Begründungen für die Regularisierung

Die Regularisierungsmaßnahme wird unterschiedlich begründet. Im Dekret selbst wird darauf verwiesen, dass ausländische Staatsangehörige, die bereits längere Zeit in Spanien leben, aber aus Gründen, die sie nicht beeinflussen können, bislang keinen regulären Aufenthaltstitel haben und die Chance auf eine vollständige Integration erhalten müssten. Zudem wird sich auf Spaniens Verpflichtungen im Rahmen des Externer Link: Pakts der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration berufen, der 2018 verabschiedet wurde.

Die Regierung führt zudem Externer Link: wirtschaftliche Gründe für die Maßnahme an. Viele Migrant:innen, die sich irregulär in Spanien aufhalten, Interner Link: arbeiten unter informellen und prekären Bedingungen, etwa in der Landwirtschaft. Durch die Regularisierung ihres Aufenthalts könnten die Arbeitsverhältnisse geordnet werden. Die Betroffenen würden dann auch Sozialversicherungsabgaben leisten, welche unter anderem das Rentensystem in Spaniens alternder Gesellschaft stärken könnten.

In einem Externer Link: Brief an die Bevölkerung schrieb Ministerpräsident Pedro Sánchez:

Zitat

Diese Legalisierung ist in erster Linie ein Akt der Normalisierung. Ein Akt der Anerkennung der Realität von fast einer halben Million Menschen, die bereits Teil unseres Alltags sind. […] Es ist auch ein Akt der Gerechtigkeit gegenüber unserer eigenen Geschichte. Gegenüber unseren Großvätern und Großmüttern, die auf der Suche nach einem besseren Leben nach Amerika und Europa ausgewandert sind. […] Es ist auch eine Notwendigkeit. Spanien altert, wie andere europäische Länder auch. Ohne neue Arbeitskräfte, die Beiträge zahlen, verlangsamt sich unser Wohlstand […].

Mit nur 1,4 Geburten pro Frau hat Spanien die zweitniedrigste Geburtenrate der EU. Gleichzeitig Externer Link: ist die Lebenserwartung deutlich gestiegen – von 73,3 Jahren 1975 auf heute 84 Jahre. Das Interner Link: Medianalter stieg in den vergangenen zwanzig Jahren Externer Link: von 38,3 Jahre (2004) auf 45,6 Jahre (2024). Die Bevölkerung Spaniens ist im Vergleich der fünf bevölkerungsstärksten EU-Staaten wiederum seit Mitte der 1970er Jahre am stärksten gewachsen: von 35,7 Millionen im Jahr 1975 auf inzwischen rund 50 Millionen. Das Bevölkerungswachstum ist dabei ausschließlich auf Einwanderung zurückzuführen. Waren 1996 nur 1,4 Prozent der Bevölkerung des Landes im Ausland geborene Personen, so stieg dieser Anteil bis Oktober 2025 auf 19,8 Prozent. Dieser Wert liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt (9,9 Prozent) und nähert sich dem Wert Deutschlands (20,2 Prozent) an, das aber deutlich länger als Spanien eines der europäischen Hauptzielländer von Einwanderung ist. Inzwischen sind 14,4 Prozent der Arbeitskräfte, die in Spaniens Sozialversicherung einzahlen, ausländische Staatsangehörige. Der Ausländeranteil ist vor allem in Sektoren wie der Industrie, dem Baugewerbe und im Dienstleistungsbereich hoch.

Unterstützung und Kritik

Unterstützt wird die Regularisierungsmaßnahme von unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteurinnen – von Organisationen der katholischen Kirche über die großen Gewerkschaften bis hin zu Arbeitsgeberverbänden. Als einen Akt politischer Verantwortung bezeichneten etwa Kirchliche Organisationen wie die Abteilung für Migration der Spanischen Bischofskonferenz (CEE) sowie eine der führenden spanischen Gewerkschaften, die Externer Link: Comisiones Obreras (CC.OO.), die Regularisierungsmaßnahme. Sie bringe, so die CC.OO weiter, „eine menschliche, realistische und verantwortungsvolle Sichtweise in die Migrationspolitik ein“. Der Landwirtschaftsverband Externer Link: ASAJA betonte, dass die Regularisierung angesichts eines strukturellen Arbeitskräftemangels „eine notwendige Maßnahme für den Agrarsektor“ sei. Der Präsident des wichtigsten Arbeitgeberverbandes CEOE, Antonio Garamendi, wiederum unterstrich den Personalmangel in Sektoren wie dem Transportwesen und der Gastronomie. Er unterstütze daher die Regularisierung, bedauere aber, dass die Regierung das Parlament nicht einbezogen habe.

Neben Unterstützung für die Regularisierung gibt es auch Kritik.

Alberto Núñez Feijóo, Präsident der konservativ-christdemokratischen PP, lehnt die „massive, unverantwortliche Legalisierung“ ab, sie sei „unmenschlich, ungerecht, unsicher und untragbar“. Außerdem widerspreche sie „dem Parlament, Europa und der Mehrheit der Spanier“ und überlaste den Sozialstaat. Hatten die PP-Abgeordneten 2024 im Parlament noch für die Regularisierung gestimmt, brachten sie im März 2026 im Abgeordnetenhaus Externer Link: einen Antrag ein, der die Regierung aufforderte, auf die außerordentliche Regularisierung zu verzichten. Dieser wurde auch durch die Partei Vox, die katalonische Separatistenpartei Junts und die Unión del Pueblo Navarro (UNP) – die Regionalpartei der Autonomen Gemeinschaft Navarra – unterstützt, wodurch sich eine Mehrheit der Parlamentsmitglieder gegen die Regularisierung aussprach.

Die rechtspopulistisch bis rechtsextreme Vox hat angekündigt, „an allen Fronten“ Initiativen gegen die Regularisierungsmaßnahme anstoßen zu wollen. So werde die Partei etwa den Gemeinderäten eine koordinierte Initiative vorlegen, um die Regularisierung zu erschweren. Außerdem wolle man beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen und mit Sensibilisierungskampagnen auf die Konsequenzen der „Massenimmigration“ aufmerksam machen – immer mit dem Ziel, „Vorrang für die Spanier“ einzufordern.

Gestoppt werden könnte die laufende Regularisierung nur durch den Obersten Gerichtshof oder ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz, welches dem Dekret widerspricht und damit eine Änderung des Königlichen Dekrets erzwingen würde. Der Oberste Gerichtshof hat im April 2026 einen Eilantrag auf ein einstweiliges Aussetzen der Regularisierung abgelehnt.

Polizeigewerkschaften wie JUPOL, die größte Gewerkschaft der Nationalpolizei, Externer Link: warnten vor einem möglichen „Zusammenbruch“ der Ausländer- und Grenzbehörden. Die Regularisierungsmaßnahme habe direkte Auswirkungen auf die Arbeit dieser Behörden, da sie in die Bearbeitung von Anträgen auf Aufenthaltsgenehmigungen, die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen sowie Identitätsfeststellungen eingebunden seien. Das könne im Kontext bereits knapper Personalressourcen zur Überlastung führen und dazu, dass andere wesentliche Aufgaben der Behörden nicht mehr erfüllt werden könnten. Darüber hinaus wiesen sie auf Sicherheitsrisiken hin, wenn keine sorgfältige Prüfung des Strafregisters der antragstellenden Personen erfolge.

Ausblick

Die aktuelle Regularisierungsmaßnahme ist nicht die Erste in der jüngeren Geschichte Spaniens. Seit der ersten solchen Maßnahme im Jahr 1986 (damals wurden rund 38.000 Menschen regularisiert) hat es insgesamt sechs weitere solcher Versuche gegeben, einem Teil der irregulär im Land lebenden Bevölkerung ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen – zuletzt 2005, als fast 580.000 Menschen aus Drittstaaten eine Aufenthaltserlaubnis erhielten. Regularisierungen gab es dabei sowohl unter Regierungen, die von der sozialdemokratischen PSOE geführt wurden, als auch in Legislaturperioden, in denen die konservative PP in Regierungsverantwortung war. Spanien ist nicht das einzige Land, das auf solche außerordentlichen Regularisierungsmaßnahmen zurückgreift. In Europa hat beispielsweise Italien während der Coronapandemie davon Gebrauch gemacht, als etwa 200.000 Menschen, die über einen Arbeitsplatz in den Arbeitsmarktsektoren Landwirtschaft, Pflege und Hausarbeit verfügten, ein Aufenthaltsrecht erhielten.

Grundsätzlich können Regularisierungen als Versuche verstanden werden, auf einen wachsenden Bevölkerungsanteil in aufenthaltsrechtlicher Irregularität zu reagieren. Aus Sicht von Migrationsforschenden gelten Regularisierungen als ein Externer Link: Instrument des Migrationsmanagements und der Bevölkerungskontrolle, das dazu dienen kann der Schattenwirtschaft entgegenzuwirken und Arbeitskräfte in das Sozialversicherungssystem zu bringen sowie den Behörden Wissen darüber zu verschaffen, wer sich im Land aufhält. In Spanien werden sie von einigen Akteuren als Ausdruck eines grundsätzlichen Versagens des Einwanderungssystems kritisiert, aber auch dahingehend, dass versäumt wird in ausreichendem Maße Möglichkeiten eines legalen Aufenthalts zu schaffen, welches sich an der Nachfrage nach Arbeitskräften orientiert. Es brauche daher keine punktuellen Reaktionen dieser Art, sondern strukturelle Reformen. Antirassistische Akteurinnen betonen, dass der Staat durch seine Einwanderungsregeln überhaupt erst die Irregularität produziere, die er dann durch solche Regularisierungsmaßnahmen wieder einzuhegen versuche.

Einer landesweiten Externer Link: Umfrage im Mai 2026 zufolge halten 37,6 Prozent der Bevölkerung die Maßnahme für gut oder sehr gut, 21,5 Prozent sind unentschlossen, 33 Prozent bewerten sie als schlecht oder sehr schlecht, darunter insbesondere Personen, die der PP oder Vox nahestehen. Analog zum allgemeinen europäischen Trend lässt sich auch in Spanien derzeit wachsende Skepsis gegenüber Zuwanderung beobachten. Im Frühjahr 2026 konnte Vox bei den Regionalwahlen in einigen Landesteilen deutliche Zugewinne verbuchen. Ob sich in diesem Kontext der derzeitige, von Beobachtern oft als pragmatisch qualifizierte Ansatz in der spanischen Migrationspolitik fortsetzen lässt, bleibt abzuwarten.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Original: “Esta regularización es, ante todo, un acto de normalización. De reconocer la realidad de casi medio millón de personas que ya forman parte de nuestra vida cotidiana. […] Es también un acto de justicia con nuestra propia historia. Con nuestros abuelos y abuelas, que emigraron a América y a Europa en busca de una vida mejor. […] También es una necesidad. España, como otros países europeos, envejece. Sin nuevas personas trabajando y cotizando, nuestra prosperidad se frena […]”

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autoren/-innen: Vera Hanewinkel, Christina Mecke für bpb.de

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Vera Hanewinkel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.

ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.