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Migrationspolitik - August 2022 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik - August 2022

Vera Hanewinkel

/ 10 Minuten zu lesen

Fast eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer sind vor dem Krieg in ihrem Land nach Deutschland geflohen. In den Niederlanden herrschen prekäre Bedingungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden.

Hunderte Asylsuchende harren in Schlafsäcken unter offenen Zeltplanen Ende August 2022 vor dem überfüllten niederländischen Asylzentrum Ter Apel aus. (© picture-alliance, ANP)

Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge gestiegen

In den Externer Link: ersten acht Monaten des Jahres hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 132.618 Asylanträge entgegengenommen: 115.402 Erstanträge auf Asyl und 17.216 Folgeanträge. Das bedeutet einen Anstieg um 18,6 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (Jan.-Aug. 2021: 111.788 Asylanträge). Zwar bilden syrische Staatsangehörige nach wie vor die größte Gruppe an Asylerstantragstellenden in Deutschland. Ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum allerdings leicht gesunken – von 36.108 auf 34.005 (-5,8 Prozent). Hingegen verzeichnete die Zahl der Asylerstantragstellenden aus Afghanistan (19.730) einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (+57,8 Prozent). Auch irakische Staatsangehörige stellten in den ersten acht Monaten mehr Erstanträge auf Asyl (10.288) als im Vorjahreszeitraum (+45,4 Prozent). Insgesamt entfielen mehr als die Hälfte (55,5 Prozent) aller im Zeitraum Januar bis August 2022 in Deutschland gestellten Erstanträge auf diese drei Staatsangehörigkeiten. Im gleichen Zeitraum hat das BAMF 151.271 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. In 83.769 Fällen wurde ein Schutzstatus gewährt. Damit lag die Gesamtschutzquote bei 55,4 Prozent – 17,9 Prozentpunkte höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Am häufigsten erhielten Asylantragstellende aus Syrien (90,4 Prozent), Eritrea (83,1 Prozent) und Afghanistan (81,2 Prozent) Schutz.

Sechs Monate Krieg in der Ukraine

Seit mehr als einem halben Jahr herrscht Interner Link: Krieg in der Ukraine. Inzwischen sind allein in europäischen Staaten sieben Million Schutzsuchende aus der Ukraine Externer Link: registriert (Stand: 07. September 2022). Von ihnen wurden rund vier Millionen im Rahmen der Interner Link: EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (sogenannte "Massenzustromrichtlinie", 2001/55/EG) aufgenommen. Weitere rund sieben Millionen Menschen sind Externer Link: innerhalb der Ukraine auf der Flucht (Stand: 23. August 2022). Das entspricht etwa 16 Prozent der Bevölkerung des Landes. Im deutschen Ausländerzentralregister sind sechs Monate nach Kriegsbeginn knapp 968.000 Geflüchtete aus der Ukraine Externer Link: registriert (Stand: 21.08.2022). Damit zählt Deutschland neben der Russischen Föderation (2,5 Millionen) und Polen (1,4 Millionen) zu den Hauptaufnahmeländern. Wie viele sich davon tatsächlich im Land aufhalten, ist allerdings unklar, da die Visumfreiheit ihnen erlaubt, in andere EU-Staaten weiterzureisen oder (vorübergehend) in die Ukraine zurückzukehren.

Rund 36 Prozent der im Ausländerzentralregister erfassten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind Kinder und Jugendliche. Von ihnen waren Ende August knapp 173.000 in Schulen Externer Link: angemeldet. Von den erwachsenen Geflüchteten sind rund 74 Prozent Frauen. Eine gleichmäßige Verteilung der Geflüchteten auf alle Städte und Gemeinden ist bislang nicht gelungen. Stattdessen konzentrieren sie sich vor allem in großen Städten wie Berlin, Hannover oder Dortmund. An einigen Orten ist die Unterbringungssituation daher angespannt; einige Bundesländer wie Bayern haben angegeben, dass ihre Aufnahmekapazitäten zunehmend ausgelastet sind.

Afghanische Ortskräfte warten weiter auf Hilfe

Ein Jahr nach der Machtübernahme durch die militant-islamistischen Taliban in Interner Link: Afghanistan im Interner Link: August 2021 warten immer noch tausende ehemalige Ortskräfte mit ihren Familien auf eine Möglichkeit der Einreise nach Deutschland. Seit Anfang 2022 sind nach Externer Link: Angaben der Bundesregierung knapp über 10.000 afghanische Ortskräfte samt Familienangehöriger nach Deutschland eingereist. Bis Ende Interner Link: Dezember 2021 waren über 5.400 Ortskräfte und Familienangehörige in die Bundesrepublik gekommen. Ende August 2021 war die Bundesregierung von Externer Link: mehr als 40.000 Personen ausgegangen, die als Ortskräfte in Afghanistan für die Bundesrepublik gearbeitet haben oder in Bezug zu diesen stünden.

Im August 2021 hatten die Taliban, die Afghanistan bereits von 1996 bis 2001 regiert hatten, erneut die Macht im Land übernommen und damit begonnen, einen Interner Link: "Gottesstaat" zu errichten. Seitdem scheint sich zwar die Sicherheitslage im Land verbessert zu haben, die humanitäre Situation hat sich nach Einschätzung von Hilfsorganisationen wie Caritas international jedoch massiv verschlechtert. Die Wirtschaft liegt am Boden. Nach Angaben des Interner Link: Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) sind Externer Link: derzeit etwa 18,9 Millionen Menschen in Afghanistan von akutem Hunger bedroht oder betroffen. Das ist fast die Hälfte der Bevölkerung. Die Menschenrechtssituation ist Externer Link: prekär, die Taliban haben vor allem die Rechte von Mädchen und Frauenstark beschnitten. Mädchen dürfen beispielsweise nur noch bis zum Alter von zwölf Jahren die Schule besuchen.

Mehr als zwei Millionen Flüchtlinge aus Afghanistan leben nach Externer Link: UN-Angaben allein in den Nachbarländern Pakistan (rund 1,3 Millionen) und Iran (780.000) (Stand: 31.05.2022). Seit Beginn des Jahres 2021 bis Ende August 2022 sind knapp 187.000 Menschen aus Afghanistan in angrenzende Staaten geflohen. In Deutschland war die Zahl der Asylerstanträge von afghanischen Staatsangehörigen von 9.901 im Jahr 2020 auf 23.276 im Jahr 2021 und damit um rund 135 Prozent Externer Link: gestiegen. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2022 nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 17.042 Erstanträge von afghanischen Staatsangehörigen Externer Link: entgegen. Die Gesamtschutzquote für afghanische Asylantragstellende lag im gleichen Zeitraum bei 78,2 Prozent und damit fast doppelt so hoch wie im Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2021: Externer Link: 39,3 Prozent). Damit haben afghanische Geflüchtete in Deutschland eine sogenannte Interner Link: gute Bleibeperspektive; sie dürfen bereits während des noch laufenden Asylverfahrens an Interner Link: Integrationskursen teilnehmen.

Vor 30 Jahren: Rassistisches Pogrom in Rostock-Lichtenhagen

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat auf einer Gedenkfeier am 25. August Interner Link: die rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen vor 30 Jahren verurteilt. Er nannte das bis dahin schwerste Pogrom der deutschen Nachkriegsgeschichte "eine Schande für unser Land" und betonte, dass sich die "Spur rechter Gewalt" bis in die Gegenwart ziehe. Zudem Externer Link: sprach Steinmeier von einer "große[n] Mitverantwortung" der Politik und einer "Katastrophe mit Ansage": Die Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen seien auch auf dem Boden einer "hasserfüllt geführten" und "politisch aufgeheizten Debatte" um das Interner Link: Grundrecht auf Asyl gediehen, an der sich auch demokratische Parteien beteiligt hätten. Neben Bundespräsident Steinmeier gedachten auch andere Politiker:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft in ganz Deutschland des rassistischen Pogroms vor 30 Jahren.

Am 22. August 1992 hatten sich mehrere Tausend Menschen im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen vor dem Gebäude der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber:innen und dem angrenzenden Wohnheim für vietnamesische Vertragsarbeiter:innen versammelt. Es flogen Steine und Brandsätze. Die Polizei gebot der Gewalt keinen Einhalt und zog sich zwischenzeitlich ganz zurück. Am 24. August wurde die Asylbewerberunterkunft schließlich geräumt. Wenig später stürmte die Menschenmenge das Vertragsarbeiterwohnheim, verwüstete es und setzte es in Brand. Den etwa 150 dort eingeschlossenen Menschen gelang nur knapp die Flucht.

Als Reaktion auf die rassistische Gewalt entschied sich die Bundesregierung für eine Begrenzung der Zuwanderung. Im Dezember 1992 einigten sich die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP mit der oppositionellen SPD im sogenannten Interner Link: Asylkompromiss auf eine deutliche Einschränkung des Asylrechts. In der Folge kam es jedoch zu weiteren rassistischen Übergriffen auch mit Todesopfern wie bei einem Interner Link: Brandanschlag 1993 in Solingen. Nach Externer Link: Angaben der Amadeu Antonio Stiftung gab es in Deutschland seit 1990 Interner Link: mehr als 200 Todesopfer rechter Gewalt. Die Bundesregierung zähle hingegen 113 rechtsextremistisch motivierte Morde. Inzwischen wird Interner Link: Rassismus auch politisch zunehmend als ein gesamtgesellschaftliches Phänomen betrachtet. Nach Externer Link: Zahlen der Antidiskrimininierungsstelle des Bundes (ADS) entfiel 2021 der größte Teil der Beratungsanfragen (37 Prozent) auf Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.

Mehr als elf Millionen Euro für Abschiebungen im ersten Halbjahr 2022

Der Bund hat im ersten Halbjahr 2022 mehr als elf Millionen Euro für Abschiebeflüge ausgegeben. Davon entfielen knapp neun Millionen Euro auf Flugkosten im Rahmen von Sammelabschiebungen, rund 580.000 auf sogenannte Mini-Charterflüge und rund 1,5 Millionen Euro auf Personalkosten für die Begleitung durch Sicherheitspersonal. Das geht aus einer Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor.

Allein für sogenannte Mini-Charterflüge, also Flüge, die nach Bedarf oder Anforderung stattfinden und mit denen maximal vier Personen abgeschoben werden, zahlte der Bund rund 580.000 Euro – nur für das Fluggerät. Für drei am 24. Mai vom Flughafen Berlin in die Türkei zurückgeführte Personen wurden beispielsweise 17 Begleitbeamt:innen abgestellt. Insgesamt starteten in den ersten sechs Monaten des Jahres elf Mini-Charterflüge, mit denen 35 Personen rückgeführt wurden. Hinzu kamen 2.070 Personen, die im Rahmen von 60 Sammelabschiebungen per Flugzeug außer Landes gebracht wurden. Die Kosten dafür beliefen sich auf knapp neun Millionen Euro, von denen rund 97 Prozent von der europäischen Grenzschutzagentur Frontex erstattet wurden. Weitere Kosten zum Beispiel für die Begleitbeamt:innen der Bundespolizei oder Länderpolizeien sind in diesen Summen nicht enthalten. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2022 4.232 Beamt:innen der Bundespolizei und 154 Beamt:innen der Polizeien der Länder bzw. Angehörige anderer Landesbehörden bei Abschiebungen eingesetzt. Die Kosten für die Sicherheitsbegleitung beliefen sich auf 1.503.000 Euro.

Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2022 6.198 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Die Hauptzielländer der Rückführungsmaßnahmen waren Nordmazedonien mit 454 abgeschobenen Menschen, Albanien (402) und Georgien (397). Unter den Abgeschobenen waren 1.289 Frauen und 1.061 Minderjährige. Im gesamten Jahr 2021 waren 11.982 Menschen aus Deutschland Externer Link: abgeschoben worden.

Indien könnte bedeutendstes Herkunftsland für Fachkräftezuwanderung werden

Interner Link: Indien könnte in Zukunft das bedeutendste Herkunftsland für die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland werden, Externer Link: prognostiziert die Deutsche Bank. Die Nettozuwanderung aus Indien erreichte 2021 mit rund 23.100 Personen den bisherigen Höchststand. Im gleichen Jahr stellten indische Staatsbürger:innen den größten Anteil (11,5 Prozent, 33.900 Personen) an allen Arbeitskräften mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, die nicht aus EU-Ländern kommen. Generell gewinne die Zuwanderung aus außereuropäischen Ländern weiter an Gewicht. Die Zuwanderung aus EU-Mitgliedsländern ist hingegen rückläufig, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes Externer Link: belegen. Zogen 2015 netto rund 326.000 EU-Staatsangehörige nach Deutschland zu, waren es 2021 nur noch rund 92.300 Personen. Ein Grund für diese Entwicklung seien verbesserte Arbeitsmarktchancen in Süd- und Osteuropa, so die Forscher:innen der Deutschen Bank. Angesichts der umfangreichen Fluchtbewegungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine gehen sie davon aus, dass die Zuwanderung im Jahr 2022 einen neuen Rekord erreichen könnte, wodurch auch die Einwohnerzahl in Deutschland weiter steigen werde. Zwar habe die Zuwanderung auch negative Effekte, weil sie die Wohnraumknappheit verschärfe und zumindest kurzfristig den Staatshaushalt belaste. Langfristig rechnet die Deutsche Bank aber mit positiven wirtschaftlichen Interner Link: Auswirkungen. Zudem mildere die Zuwanderung den Interner Link: bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Externer Link: geht davon aus, dass die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter trotz Zuwanderung weiter sinken wird – von aktuell 53,1 Millionen auf 50,1 Millionen im Jahr 2035. Hintergrund sei der sich im laufenden Jahrzehnt vollziehende Übergang eines Großteils der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre ("Baby-Boomer") in den Ruhestand.

EuGH kippt deutsche Regelung zum Familiennachzug

Deutschland hat mit Regelungen zum Nachzug von Familienangehörigen zu geflüchteten Minderjährigen gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang August Externer Link: entschieden. Der Nachzug von Familienangehörigen dürfe nicht deshalb verwehrt werden, weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden Familiennachzugsverfahrens volljährig werde. Für Kinder, die zu einem als Flüchtling anerkannten Elternteil nachziehen wollen, sei zudem der Zeitpunkt der Asylantragstellung der Eltern maßgeblich, nicht aber der Zeitpunkt des Antrags auf Familienzusammenführung.

Hintergrund sind Fälle, in denen Eltern von in Deutschland als Flüchtling anerkannten syrischen Staatsangehörigen kein Visum zum Zweck des Familiennachzugs erhielten. Die Behörden begründeten dies damit, dass die ursprünglich als Minderjährige nach Deutschland eingereisten Geflüchteten inzwischen volljährig seien und damit kein Anspruch auf Elternnachzug mehr bestehe. Das Gericht bezog sich zudem auf den Fall einer syrischen Frau, der der Nachzug zu ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Vater verweigert worden war. Begründet wurde dies ebenfalls damit, dass die Frau in der Zwischenzeit volljährig geworden war. Der EuGH betonte, dass das Ziel der Externer Link: Familienzusammenführungsrichtlinie der EU (2003/86/EG) darin bestehe, insbesondere Minderjährige zu schützen. Die Regelung sei "im Licht des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Verbindung mit der Verpflichtung zur Berücksichtigung des Kindeswohls auszulegen und anzuwenden". Das deutsche Vorgehen sei mit diesen Zielen nicht vereinbar und stehe auch nicht im Einklang mit den Anforderungen, die die Grundrechte-Charta der EU stelle.

Niederlande: Krise bei der Unterbringung von Asylsuchenden

In den Niederlanden hat sich die Situation der Unterbringung von Asylsuchenden verschärft. Im August geriet die nationale Hauptanlaufstelle für Asylsuchende in Ter Apel in der Provinz Groningen in der Nähe der deutschen Grenze in die Schlagzeilen. Etwa 700 Schutzsuchende mussten zum Teil über Wochen vor der Einrichtung unter notdürftig errichteten Zeltplanen campieren, weil alle Schlafplätze belegt waren. Hilfsorganisationen sprachen von katastrophalen hygienischen Bedingungen. Erstmals in ihrer Geschichte war die niederländische Sektion der Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" im eigenen Land im Einsatz. Familien mit Kindern wurden in Turnhallen untergebracht, wo unter zunächst ungeklärten Umständen ein Baby starb. Schließlich wurde der Großteil der campierenden Asylsuchenden in Notunterkünfte verlegt.

Als Ursachen für die Situation vor der zentralen Asylanlaufstelle in Ter Apel gelten Personalmangel bei der zuständigen Zentralbehörde für die Aufnahme von Asylsuchenden (Centraal Orgaan opvang asielzoekers, COA), Sparmaßnahmen bei der Einwanderungsbehörde und die Schließung von Asylzentren. Asylsuchende warten oft wochenlang darauf, sich registrieren lassen zu können. Hinzu kommt die allgemeine Wohnungsknappheit in den Niederlanden. Viele Kommunen weigern sich zudem, Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Wegen "unmenschlicher Zustände" bei der Unterbringung von Asylsuchenden hat das Flüchtlingshilfswerk der Niederlande (VluchtelingenWerk) Mitte August den Staat verklagt, dessen Sparmaßnahmen für die Krise mitverantwortlich seien. Die Organisation will Mindeststandards bei der Unterbringung von Schutzsuchenden erwirken.

Ministerpräsident Mark Rutte (Volkspartij voor Vrijheid en Democratie) sprach mit Blick auf die Zustände in Ter Apel von "beschämenden Szenen" und kündigte eine "strukturelle Lösung" an. So will die niederländische Regierung beispielsweise ein Abkommen mit der Türkei vorübergehend aussetzen, welches die Aufnahme von jährlich 1.000 Flüchtlingen vorsieht. Zudem würden weitere Aufnahmezentren eingerichtet. Darüber hinaus soll der Familiennachzug zu Geflüchteten, die einen Schutzstatus erhalten, erst dann genehmigt werden, wenn eine Unterkunft außerhalb der Asylzentren gefunden sei. Nachdem die Niederlande 2015 einen seit dem Jahr 2000 nicht mehr erreichten Höchststand von rund 43.000 Erstanträgen auf Asyl Externer Link: verzeichneten, war die Zahl der Asylanträge in den Folgejahren wieder gesunken. Sie belief sich 2021 auf rund 24.700 Erstantragstellende.

Was vom Monat übrig blieb...

Innerhalb eines Tages im August sind fast 1.300 Geflüchtete in kleinen Booten über den Ärmelkanal nach Großbritannien gelangt. Das ist der höchste Tageswert seit Beginn der Erfassung dieser Zahlen 2018. Seit Jahresbeginn sind auf diesem Wege rund 22.600 Menschen im Vereinigten Königreich angekommen. Im gesamten Jahr 2021 waren es 28.500. Das britische Parlament Externer Link: rechnet bis Ende 2022 mit bis zu 60.000 Überquerungen der Wasserstraße.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von minderjährigen Asylsuchenden Externer Link: gestärkt. Deren Asylanträge dürfen nicht deshalb als unzulässig abgewiesen werden, weil ihren Eltern bereits in einem anderen EU-Mitgliedsland internationaler Schutz zuerkannt worden ist. Ein Asylantrag kann laut EuGH nur dann als unzulässig abgelehnt werden, wenn dem Antragstellenden selbst bereits in einem anderen Mitgliedsland Asyl gewährt worden ist.

Mehrere Zehntausend Menschen sind in Mali vor Kämpfen zwischen islamistischen Gruppen in den Nordosten des Landes geflohen. In dem westafrikanischen Staat Interner Link: breiten sich seit Jahren Terror und Armut aus. 2020 putschte sich das Militär an die Macht. Die Zahl der Interner Link: Binnenvertriebenen ist von rund 124.000 im Januar 2019 auf inzwischen rund 397.000 (Stand: 31. Juli 2022) Externer Link: gestiegen.

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de