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16. März 1951 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

16. März 1951

Das Gesetz über den Bundesgrenzschutz schafft eine dem Bundesinnenministerium unterstellte Sonderpolizei des Bundes. Sie bewacht die Grenzen der BRD, ihre Grenzgebiete und Bundesorgane (Grenzschutzdienste Bonn); bei drohender Gefahr kann sie im Bundesgebiet eingesetzt werden.