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30. April 1953 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

30. April 1953

Arbeitsstreitfälle werden in den Volkseigenen Betrieben und in den Verwaltungen in der Regel durch Konfliktkommissionen als gesellschaftliche Organe der Rechtspflege verhandelt oder geschlichtet. Später sind sie auch für kleinere Straftaten zuständig.