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14. August 1952 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

Deutschland-Chronik bis 2000 I: Alliierte Besatzungspolitik 1. Vorentscheidungen der Siegermächte 2. Die Teilung Deutschlands 3. Wirtschafts- und Sozialreformen 4. Interzonale Verflechtungen und Sonderfall Saargebiet 5. Berlin und Berlin-Blockade II: Gründerjahre der beiden deutschen Staaten 6. Konstituierung der beiden deutschen Staaten 7. Bipolare Außenpolitik und Wiederaufrüstung im Kalten Krieg 8. Deutschlandpolitik und Berlin-Status im Kalten Krieg 9. Wirtschaft, Sozialpolitik und Gesellschaft 10. BRD und DDR: Bildungs-, Kultur-, Familien- und Jugendpolitik 1949 - 1955 III: BRD und DDR als Vorposten ihrer Schutzmächte 11. Regierung und Innenpolitik 12. Außen- und Sicherheitspolitik der beiden deutschen Staaten 13. Deutschlandpolitik und deutsch-deutscher Konflikt 1955 - 1961 14. Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik 15. BRD und DDR: Bildungs- und Familienpolitik 1955 - 1961 IV: Deutschland in der Ära der Koexistenz 16. Regierungen, Parteien und Verfassung im politischen Wandel 17. Außen- und Sicherheitspolitik zwischen Konfrontation und Normalisierung 18. Deutsch-deutscher und Berlin-Konflikt im Übergang 1961 - 1969 19. Wirtschafts- und Sozialpolitik 20. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1961 - 1969/71 21. BRD und DDR: Bildung und Familie 1961 - 1969/71 V: Die deutschen Staaten im Wandel vom Ost-West-Konflikt zur Entspannung 22. Innenpolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 23. Außen- und Sicherheitspolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 24. Zwei Staaten, eine Nation in Deutschland 1969 - 1982 25. Berlin-Regelung und Berlin-Politik 1971 - 1982 26. Ökonomie, Umwelt und soziale Sicherung 27. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1969 - 1982 28. Familie und Jugend, Bildung und Kultur VI: Von der Ost-West-Entspannung bis zum Vorabend der 'Wende' 29. Innenpolitik in der ersten Ära Kohl und am Ende der Ära Honecker 30. Außen- und Sicherheitspolitik 31. Deutsch-deutsche Sonderbeziehungen und Berlin 1982 - 1989 32. Wirtschaft und soziale Sicherung, Umwelt und Entwicklung 33. BRD und DDR: Familie und Bildung 1982 - 1989 VII: Von der friedlichen Revolution zur staatlichen Einheit 34. »Wir sind das Volk«: Die friedliche Revolution vor und nach dem 40. Jahrestag der DDR-Gründung 35. DDR und BRD: Von der Vertragsgemeinschaft zur Einheit 36. Internationale und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der deutschen Einheit 37. Die Wiederherstellung der Einheit Berlins als »kleine Wiedervereinigung« 1989 - 1990 VIII: Deutschland auf dem Weg zur inneren Einheit 38. Regierungssystem und Innenpolitik in der zweiten Ära Kohl 39. Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik nach der Einheit 40. Wirtschaft, Steuern und Sozialpolitik in Deutschland 41. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1990 - 1998 42. Familien-, Jugend- und Bildungspolitik in Deutschland 1990 - 1998 IX: Kontinuität und Wandel 43. Regierungswechsel und Innenpolitik 44. Deutschland in der internationalen Politik 45. Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik 46. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1998 - 2000 47. Familie und Bildung 1998 - 2000 Über die Chronik Redaktion

14. August 1952

Das Lastenausgleichsgesetz (LAG) soll in den Grenzen volkswirtschaftlicher Möglichkeiten Schäden und Verluste regulieren, die durch Zerstörungen und Vertreibungen in der Kriegs- und Nachkriegszeit entstanden sind. Es will jedoch das Rückkehr-, Heimatund Entschädigungsrecht der Vertriebenen und Flüchtlinge nicht beeinträchtigen. Nichtgeschädigte mit nennenswertem Vermögen müssen zur LAG-Finanzierung jährlich Vermögens-, Hypothekengewinn- oder Kreditgewinnabgaben an den Ausgleichsfonds abführen; er wird vom Bundesausgleichsamt in Bad Homburg als Sondervermögen des Bundes verwaltet. Damit sollen die finanziellen Folgen des verlorenen Krieges nicht nur die Geschädigten tragen, sondern proportional auch auf die Gesamtbevölkerung verteilt werden. Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch sind: die Hauptentschädigung, die nach der Höhe des erlittenen Verlustes gestaffelt wird, die Kriegsschadenrente, die als Unterhaltshilfe für den Lebensunterhalt und die Altersversorgung gewährt wird oder als Entschädigungsrente nach der Höhe des Verlustes und nach Familieneinkommen, die Hausratentschädigung, die Entschädigung für Sparguthaben; ohne Rechtsanspruch gewährt werden Eingliederungs- und Aufbaudarlehen, Wohnraumhilfen, Härtefondsleistungen, Ausbildungshilfen u. a. Die Unterhalts- und Beihilfe zum Lebensunterhalt ist zum 1. 1. 1974 dynamisiert worden. Mit dem Feststellungsgesetz vom 21. 4. 1952 waren zur Vorbereitung des Lastenausgleichs die Vertreibungs-, Kriegssach- und Ostschäden ermittelt worden. Das Währungsausgleichsgesetz vom 27. 3. 1952 soll Vertriebene für Verluste an Reichsmark-Sparguthaben im Vertreibungsgebiet entschädigen, das Altsparergesetz vom 14. 7. 1953 Härten der Währungsreform bei Gläubigerverlusten mildern, z. B. bei Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand.