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17. März 1952 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

17. März 1952

Das Wohnungsbau-Prämiengesetz fördert die Eigenkapitalbildung, indem es je nach Familienstand und Aufwendungen Prämien für Sparleistungen zugunsten des Wohnungsbaus einführt (Bausparen). Die Sparbeiträge können auch als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.