Das Gesetz über den Außenhandel verankert das Außenhandelsmonopol der DDR. Daraus folgt die staatliche Planung, Durchführung und Kontrolle der gesamten Außenwirtschaft, die außenpolitischen und binnenwirtschaftlichen Zielsetzungen zu dienen hat.
Das Gesetz über den Außenhandel verankert das Außenhandelsmonopol der DDR. Daraus folgt die staatliche Planung, Durchführung und Kontrolle der gesamten Außenwirtschaft, die außenpolitischen und binnenwirtschaftlichen Zielsetzungen zu dienen hat.